Hi,
vll. interpretiere ich in deine Antwort zu viel hinein, aber für mich liest sie sich sehr agressiv. Außerdem beziehst du dich auf Sachen, die nur zur Diskussion standen…
Und nun soll plötzlich der Vermieter die Mehrkosten
zahlen,weil ein amerikanischer Doppelflügel-Monsterkühlschrank
nicht passt ?
Wer sprach denn von einem amerikanischen Doppelflügelschrank??? Ich rede von einem freistehendem Standgerät mit den Maßen 65*60*176 cm… riesig ist anders…
Und man sollte doch vom Mieter erwarten
können,er wäre in der Lage,die Türbreite seiner Whg.
auszumessen,bevor Möbel auf gut Glück angeschafft werden.
Die Türen sind überhaupt kein Problem…
Natürlich gibt es Mindestmaße für die Treppenbreite,für die
Raumhöhe,die Durchgangshöhe an Türen usw.
Nur was nützt es denn,man kenn doch den Ist-Zustand und hat so
angemietet,war also mit dem Zustand einverstanden.
Baurechtlich ist das sicherlich OK,denn es gilt das Baurecht
des Errichtungsdatums.
Da bin ich mir nicht sicher…, gilt denn das Baudatum? Das war Ende der 70er oder eine Kernsanierung in 1990?
Es besteht i.d.R. nie eine
Modernisierungspflicht in diesen Dingen,nur bei umfangreichen
Umbauten/Nutzungsänderungen greifen neue Vorschriften.
Ich würde ja gern diesen Grundriß sehen,das muss ja extrem
ungünstig sein. Die Duchgangshöhe muss doch wenigsten 180 cm
an den Türen betragen ! Ebenso auf dem Podest vor der Tür.
Wie gesagt, Türen sind alle prima, die Podeste davor auch, die Treppen selber sind kac***.
Wieso sollte ein KS da nicht in der Höhe passen ? Selbst wenn
man den nicht kippen kann weil Podest zu kurz.
Der passt weder gekippt noch aufrecht durch das Treppenhaus.
In der
Breite,das mag ja sein,aber das weiss man und muss es bei
Auswahl beachten.
Wenn ich ihn finde schicke ich ihn dir gern.
Die Treppe ist schmal, ca. 90 cm, windet sich in der Mitte einmal um 180° und im unteren Geschoss kippt die Decke so steil ab, das teilweise nur eine durchgangshöhe von KNAPPEN 180 cm erreicht wird.
Bei solchen Schwierigkeiten im Zugang mit „normalen und
gängigen“ Möbeln und Haushaltsgeräten könnte man sich aber
schon die Frage stellen,ob so eine Wohnung dann überhaupt
vermietbar wäre.
Weil nämlich auch die Eigenschaft fehlen könnte,die man an
Aufenthaltsräume von Wohnungen stellen muss.
mfG
duck313
Dennoch danke für deinen Beitrag,
Grüße