Enges Treppenhaus - rechtliche Situation

Hallo zusammen,

ich habe einen Frage/ Fall, bin mit auch nicht ganz sicher, ob dieser hier hin passt, wenn nicht, bitte verschieben, danke!

Folgender hypotetischer Fall:
Der Kühlschrank einer Familie ist defekt. Er soll nun durch ein neues Gerät ersetzt werden.
Der Einzug damals fand mit einem Umzugsunternehmen via Außenlift statt, da die, ausgesprochen große, Wohnzimmercouch eh nicht durch den Flur gegangen wären.
Nun wird der ebenfalls fiktive Kühschrank geliefert, es handele sich dabei um ein Solostandgeärt mit einer Höhe von 176 mm.
Das der Hausflur sehr eng, ist bekannt, aber wie eng zeigt sich bei diesem fiktiven Fall erst mit dem Kühlgerät. Es gibt keine Chance diesen durch den Flur zubekommen. Es is nicht mals sicher ob man einen Kühlschrank mit 150 cm hindurchbekäme.
Kann das baurechtlich sein? Das ein Hausflur soooo eng ist?
Das der Mieter sich stets darauf berufen muss kleine Geräte zu kaufen oder selbst für die Kosten für einen Außenlift zu tragen? Ist hier vielleicht auch der Hauseigentümer/Vermieter irgendwie haftbar?

Über ein paar Infos würde ich mich freuen!
Danke

Ergänzung
Das fiktive Haus liegt in NRW.

Hallo,

da kommt es auf verschiedene Dinge an was zB die Landesbauordung dazu sagt, ob in der jeweiligen Zeitepoche einfach so gebaut wurde…
Da der Mieter ja schon bei der Couch wusste, dass es recht beengt zugeht, könnte man ihm durchaus zumuten, dass man da ein Auge mehr drauf werfen muss.
Ich glaube nicht, dass der Mieter da irgendetwas deichseln kann.

Gruß
M.

Schade
Dennoch Danke! :smile:

Hallo!

Der Mieter kennt doch das Objekt von der Besichtigung und auch aus den Schwierigkeiten seines Einzuges mit großen,sperrigen Möbeln.

Und nun soll plötzlich der Vermieter die Mehrkosten zahlen,weil ein amerikanischer Doppelflügel-Monsterkühlschrank nicht passt ? Und man sollte doch vom Mieter erwarten können,er wäre in der Lage,die Türbreite seiner Whg. auszumessen,bevor Möbel auf gut Glück angeschafft werden.

Natürlich gibt es Mindestmaße für die Treppenbreite,für die Raumhöhe,die Durchgangshöhe an Türen usw.

Nur was nützt es denn,man kenn doch den Ist-Zustand und hat so angemietet,war also mit dem Zustand einverstanden.
Baurechtlich ist das sicherlich OK,denn es gilt das Baurecht des Errichtungsdatums. Es besteht i.d.R. nie eine Modernisierungspflicht in diesen Dingen,nur bei umfangreichen Umbauten/Nutzungsänderungen greifen neue Vorschriften.

Ich würde ja gern diesen Grundriß sehen,das muss ja extrem ungünstig sein. Die Duchgangshöhe muss doch wenigsten 180 cm an den Türen betragen ! Ebenso auf dem Podest vor der Tür. Wieso sollte ein KS da nicht in der Höhe passen ? Selbst wenn man den nicht kippen kann weil Podest zu kurz. In der Breite,das mag ja sein,aber das weiss man und muss es bei Auswahl beachten.

Bei solchen Schwierigkeiten im Zugang mit „normalen und gängigen“ Möbeln und Haushaltsgeräten könnte man sich aber schon die Frage stellen,ob so eine Wohnung dann überhaupt vermietbar wäre.
Weil nämlich auch die Eigenschaft fehlen könnte,die man an Aufenthaltsräume von Wohnungen stellen muss.

mfG
duck313

Ich würde ja gern diesen Grundriß sehen,das muss ja extrem
ungünstig sein. Die Duchgangshöhe muss doch wenigsten 180 cm
an den Türen betragen ! Ebenso auf dem Podest vor der Tür.
Wieso sollte ein KS da nicht in der Höhe passen ? Selbst wenn
man den nicht kippen kann weil Podest zu kurz. In der
Breite,das mag ja sein,aber das weiss man und muss es bei
Auswahl beachten.

Naja, so einfach ist das vielleicht nicht. Zunächst trägt niemand einen (Kühl-) Schrank aufrecht die Treppe hoch, sondern man kippt ihn. Und selbst wenn man ihn nicht kippt, benötigt man ja nicht nur die Gerätehöhe. Zumindest seine Finger muss man ja noch drunter kriegen, oder? Und dann wird ein Kühlschrank ja mindestens die Breite von drei Stufen haben - die Höhe muss man dann auch noch dazu rechnen. Damit ist man dann schon bei rund 2m - und hat noch nicht den aufrechten Gang eingeführt…

Aber ich denke auch, dass es schon ungewöhnlich ist, dass die Treppen so schmal und niedrig sind, aber alles schon dagewesen.

Bei solchen Schwierigkeiten im Zugang mit „normalen und
gängigen“ Möbeln und Haushaltsgeräten könnte man sich aber
schon die Frage stellen,ob so eine Wohnung dann überhaupt
vermietbar wäre.

Naja, was machst Du mit alten Fachwerkhäusern von 1640 oder so? Auch die Dinger wird man normal vermieten können. Allerdings sollte sich der Mieter schon beim Einzug darüber im Klaren sein, dass es Probleme geben wird, wenn man mal einzelne Möbelstücke tauschen will (mal ganz davon abgesehen: Was passiert, wenn man im Notfall mal rausgetragen werden muss?)

2 Like

Hi,
vll. interpretiere ich in deine Antwort zu viel hinein, aber für mich liest sie sich sehr agressiv. Außerdem beziehst du dich auf Sachen, die nur zur Diskussion standen…

Und nun soll plötzlich der Vermieter die Mehrkosten
zahlen,weil ein amerikanischer Doppelflügel-Monsterkühlschrank
nicht passt ?

Wer sprach denn von einem amerikanischen Doppelflügelschrank??? Ich rede von einem freistehendem Standgerät mit den Maßen 65*60*176 cm… riesig ist anders…

Und man sollte doch vom Mieter erwarten
können,er wäre in der Lage,die Türbreite seiner Whg.
auszumessen,bevor Möbel auf gut Glück angeschafft werden.

Die Türen sind überhaupt kein Problem…

Natürlich gibt es Mindestmaße für die Treppenbreite,für die
Raumhöhe,die Durchgangshöhe an Türen usw.

Nur was nützt es denn,man kenn doch den Ist-Zustand und hat so
angemietet,war also mit dem Zustand einverstanden.
Baurechtlich ist das sicherlich OK,denn es gilt das Baurecht
des Errichtungsdatums.

Da bin ich mir nicht sicher…, gilt denn das Baudatum? Das war Ende der 70er oder eine Kernsanierung in 1990?

Es besteht i.d.R. nie eine
Modernisierungspflicht in diesen Dingen,nur bei umfangreichen
Umbauten/Nutzungsänderungen greifen neue Vorschriften.

Ich würde ja gern diesen Grundriß sehen,das muss ja extrem
ungünstig sein. Die Duchgangshöhe muss doch wenigsten 180 cm
an den Türen betragen ! Ebenso auf dem Podest vor der Tür.

Wie gesagt, Türen sind alle prima, die Podeste davor auch, die Treppen selber sind kac***.

Wieso sollte ein KS da nicht in der Höhe passen ? Selbst wenn
man den nicht kippen kann weil Podest zu kurz.

Der passt weder gekippt noch aufrecht durch das Treppenhaus.

In der
Breite,das mag ja sein,aber das weiss man und muss es bei
Auswahl beachten.

Wenn ich ihn finde schicke ich ihn dir gern.
Die Treppe ist schmal, ca. 90 cm, windet sich in der Mitte einmal um 180° und im unteren Geschoss kippt die Decke so steil ab, das teilweise nur eine durchgangshöhe von KNAPPEN 180 cm erreicht wird.

Bei solchen Schwierigkeiten im Zugang mit „normalen und
gängigen“ Möbeln und Haushaltsgeräten könnte man sich aber
schon die Frage stellen,ob so eine Wohnung dann überhaupt
vermietbar wäre.
Weil nämlich auch die Eigenschaft fehlen könnte,die man an
Aufenthaltsräume von Wohnungen stellen muss.

mfG
duck313

Dennoch danke für deinen Beitrag,
Grüße

Zunächst trägt
niemand einen (Kühl-) Schrank aufrecht die Treppe hoch,
sondern man kippt ihn.

???

seit wann sollte das so sein? und wofür soll das überhaupt ein argument sein?

Ich rede von einem freistehendem
Standgerät mit den Maßen 65*60*176 cm…

dann passt er auch rein. ansonsten könnten nur kinder die wohnung erreichen.

Hallo!

Die Treppe ist schmal, ca. 90 cm, windet sich in der Mitte
einmal um 180° und im unteren Geschoss kippt die Decke so
steil ab, das teilweise nur eine durchgangshöhe von KNAPPEN
180 cm erreicht wird.

Irgendwann hatte der Mieter „au fein, hier will ich unbedingt wohnen“ gesagt. Und hinterher beschwert er/sie sich und verlangt, dass das Haus umgebaut wird. Hab’ ich den Sachverhalt ungefähr richtig verstanden?

Gruß
Wolfgang

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Hi,

hat irgendwer gesagt, dass das Haus umgebaut werden soll?
Manchmal ist ein Mieter auf der Mietsuche auch blauäugig… und haben beim Besichtigen wohl das enge Treppenhaus zur Kenntniss genommen. wie gesagt, der Umzug fand ja auch ohne Murren mit einem Außenaufzug statt…, daran dass mal später ein größeres Möbelstück rein oder raus soll… blöd…
Nur jedes mal einen Außenlift kommen lassen, kostet echt ne Menge Geld…meist um die 200 Euro…
Es bestand einfach nur die Hoffnung, dass es vielleicht irgendwelche Richtlinien gäbe, dass man event. mit dem Vermieter auf freundschaftlichem Wege einen Zuschuß verhandeln könnte…

Grüße!

Hi,

dann bist du herzlich ins das fiktive Haus eingeladen um es zu versuchen! :o)

Die meisten Menschen sind in der Regel weder 60 cm breit, noch 65 cm tief und dazu steif wie n Brett… ;o)

Grüße!

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Hallo1

So viel Hin und Her und noch immer kein einziges klares Wort zur Situation der Treppe. Alles in Wohnung ist bestens,aber der Zugang über die Treppe nicht.

Bemühe Dich doch mal,und sage etwas dazu, Laufbreite,Art der Treppe,geradläufig,gewendelt, eine Seite frei mit Geländer ?

Wie schön und eindeutig wäre ein gutes Foto des Treppenhauses !
Und wenn man dann noch wüsste,wieviel Wohnungen es in dem Hause gibt und für wieviele Etagen diese Treppe dient,dann könnte man womöglich auch was zum baurechtlichen sagen.
Das könnte übrigens Dir auch jemand auf dem örtlichen Bauamt sagen,wenn Du die „schlimme“ Situation mit Fotos dokumentieren könntest.

mfG
duck313