Engl. Limited - Was sagt Ihr dazu ?

Hi

Ich habe mit jemandem vor einem Jahr eine GmbH gegründet. Nun hat mich dieser leider dermaßen über den Tisch gezogen, dass ich mit dem nix mehr zu tun haben möchte und das ganze noch einmal alleine aufbauen möchte.

Nun möchte ich natürlich das gleiche Geschäftsfeld wieder nutzen, gleichzeit gehören mir auch noch die entsprechenden Domains *g*

Wenn ich nun eine engl. Limited gründe und dieser einen ähnlichen Namen wie der alten GmbH gebe (die GmbH existiert noch), dann müsste ich doch an für sich „damit durchkommen“ und die Geschäfte weiterführen können, oder ?

Welche Unternehmen beraten einen hierbei seriös ?
Welche Kosten kommen wirklich auf mich zu (im Internet ist das ja alles nicht so durchsichtig)

Gruß Thomas

Hi Thomas,

Es gibt keine seriöse Beratung zu englischen Ltd.`s!

Und eine Firma zu gründen, die einen ähnlichen Namen hat wie eine andere oder eine Vorgängerfirma, ist so riskant und gefährlich, daß man eigentlich den Gedanken verwerfen sollte, bevor man ihn zuende gedacht hat. das Problem löst du am besten, indem du einen RA befragst, wie du das am besten und „rechtsverbindlich rechtssicher“ lösen kannst. eine Antwort oder ein Vorschlag hier im Forum kann dich nur ruinieren.

Ebenso sollte dein/euer Steuerberater/Rechtsanwalt dir den besten Weg für die Trennung aus der Gesellschaft und die Folgeaktivitäten nennen können.

die haben für Falschauskünfte auch eine Versicherung also, alle Ergebnisse schriftlich fixieren lassen, damit du evtl. etwas beweisen kannst, wenn die dir was falsches raten.

Aber die Ltd. vergess ganz schnell

gruss

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Hallo Thomas,
bei Deinem Vorhaben solltest Du folgende Punkte beachten:

  1. Wenn die alte GmbH noch besteht, dann lass die Finger von dem Namen. Auch ein ähnlicher Name, aber mit gleichem Leistungsangebot, bringt mit hoher Wahrscheinlichkeit massiven Ärger.
    RA einschalten und die Angelegenheit auseinander pflücken lassen. Nachteil hohe Kosten und keine Sicherheit auch zu gewinnen. Richter sind launische Menschen.

  2. Eine neue Firma als Ltd. zu gründen ist zwar generell möglich und auch zulässig. Bedenke aber, dass eine Ltd. bei deutschen Kunden kein hohes Ansehen genießt. Erst recht nicht wenn der Inhaber Deutscher ist und nur eine Niederlassung in Deutschland liegt.
    Auch wirst Du Probleme mit den deutschen Banken bekommen, wenn Fördergelder oder Kredite benötigt werden.

  3. Das gleiche gilt auch für die spanische Gesellschaftsform der SA.

  4. Arbeitest Du stark Kunden bezogen, dann ist nur eine GmbH zu empfehlen. Mit den beiden anderen Gesellschaftformen zerstörst Du die Kontakte. Die Vorurteile sind, wenn auch unberechtigt, zu stark.

  5. Bei jeder ausländischen Gesellschaftform unterliegst Du der Gesetzgebung des Landes, in dem Du die Firma angemeldet hast.
    Prüfe, ob die Sprache und die Geflogenheiten des Landes so gur beherrscht, dass Du auf Veränderungen im Bereich Haftung und Steuern schnell reagieren kannst.
    Auch die beiden derzeit im Internet angebotenen Gesellschaftsformen werden sich der EU Gesetzgebung anpassen müssen.

  6. Überlege ob es nicht besser ist, eine neue GmbH zu gründen. Auch hier gibt viele Möglichheiten die Einlagen zu senken.

Gruß Peter

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Hi,
einen freibrief zum bescheissen gibt es nicht, auch wenn Du das aus der Enttaeuschung heraus gerechtfertigt findest.
Du kannst nur ein neues Unternehmen aufbauen, wenn Du aus dem alten sauber herausgekommen bist. Und das laeuft bei so viel Naivitaet und ueberhaupt nur mit Anwalt, nicht ueber ein Forum.
Bei Kapitalgesellschaften versteht der Gesetzgeber keinen Spass.

Der naechste Geschaeftsplan sollte professionell erarbeitet werden, und zwar mit allen Risikoszenarien, die menschenmoeglich sind, einschliesslich Loesungswege.
Genau das hast Du naemlich bei Deiner GmbH-Gruendung versaeumt.

Auf die Nase zu fallen ist nicht schlimm, kann jedem passieren.
Aber nichts dazulernen und die gleichen Fehler in anderer Ausfuehrung zu wiederholen (genau das hast Du vor), sind kein Zeichen von Pfiffigkeit, sondern ausschliesslich Unfaehigkeit.

Nun ab zum Anwalt und werde ein echter Unternehmer!
Nieten haben wir schon genug in unserem Land.

Hier ist noch ein Info-Link zur Limited
http://www.entrepreneur-service.com/gruender-ratgebe…
Viel Erfolg und Gruss, Petersen

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einen freibrief zum bescheissen gibt es nicht, auch wenn Du
das aus der Enttaeuschung heraus gerechtfertigt findest.

ich möchte nicht bescheissen, sondern die idee die damals hatte jetzt noch einmal neu in die hand nehmen

Du kannst nur ein neues Unternehmen aufbauen, wenn Du aus dem
alten sauber herausgekommen bist. Und das laeuft bei so viel
Naivitaet und ueberhaupt nur mit Anwalt, nicht ueber ein
Forum.

ist mir schon klar, ich habe nächste woche auch schon nen termin bei nem anwalt, möchte mich aber vorher schonmal informieren

Nun ab zum Anwalt und werde ein echter Unternehmer!
Nieten haben wir schon genug in unserem Land.

hehe :wink:
mein fehler war nicht die eigene arbeit sondern auf die gesellschaftsverträge zu achten bei denen mein „partner“ dinge eingebaut hat und mich recht einfach rauskegeln konnte …

  1. Wenn die alte GmbH noch besteht, dann lass die Finger von
    dem Namen. Auch ein ähnlicher Name, aber mit gleichem
    Leistungsangebot, bringt mit hoher Wahrscheinlichkeit
    massiven Ärger.

mir geht es hauptsächlich um die domains, die ich übernehmen möchte, da diese auf meinem persönliche namen registriert sind. der namen der gesellschaft ist erstmal egal …

  1. Eine neue Firma als Ltd. zu gründen ist zwar generell
    möglich und auch zulässig. Bedenke aber, dass eine Ltd. bei
    deutschen Kunden kein hohes Ansehen genießt. Erst recht nicht
    wenn der Inhaber Deutscher ist und nur eine Niederlassung in
    Deutschland liegt.

dieser situation bin ich mir bewusst.

Auch wirst Du Probleme mit den deutschen Banken bekommen, wenn
Fördergelder oder Kredite benötigt werden.

brauche ich nicht :wink:

  1. Das gleiche gilt auch für die spanische Gesellschaftsform
    der SA.

habe ich erst gar nicht in betracht gezogen

  1. Arbeitest Du stark Kunden bezogen, dann ist nur eine GmbH
    zu empfehlen. Mit den beiden anderen Gesellschaftformen
    zerstörst Du die Kontakte. Die Vorurteile sind, wenn auch
    unberechtigt, zu stark.

die grossen kunden sind auf mich fixiert, nicht auf das unternehmen welches ich führe oder mit dem ich arbeite. nach gesprächen mit diesen stellte sich heraus, dass es egal ist ob limited oder gmbh

  1. Bei jeder ausländischen Gesellschaftform unterliegst Du der
    Gesetzgebung des Landes, in dem Du die Firma angemeldet hast.
    Prüfe, ob die Sprache und die Geflogenheiten des Landes so gur
    beherrscht, dass Du auf Veränderungen im Bereich Haftung und
    Steuern schnell reagieren kannst.
    Auch die beiden derzeit im Internet angebotenen
    Gesellschaftsformen werden sich der EU Gesetzgebung anpassen
    müssen.

das ist ja der punkt bei dem ich am überlegen bin ob es sinn mach.

  1. Überlege ob es nicht besser ist, eine neue GmbH zu gründen.
    Auch hier gibt viele Möglichheiten die Einlagen zu senken.

habe ich auch schon von gehört …
wie gesagt, ich bin noch in der findungsphase

  1. Wenn die alte GmbH noch besteht, dann lass die Finger von
    dem Namen. Auch ein ähnlicher Name, aber mit gleichem
    Leistungsangebot, bringt mit hoher Wahrscheinlichkeit
    massiven Ärger.

mir geht es hauptsächlich um die domains, die ich übernehmen
möchte, da diese auf meinem persönliche namen registriert
sind. der namen der gesellschaft ist erstmal egal …

Hier stellt sich die Frage, wer ist gegenüber dem Provider und der DENIC der Domain der Besitzer. Schau Dir die Eintragungen genau an. Dann setze Dich mit dem Provider und DENIC in Verbindung und beantrage ein Ruhen des Eintrages. Das geht aber nur wenn Du der Eigentümer bist. Konsultiere aber vor diesem Schritt einen Anwalt. Du kannst alles gebrauchen, nur keinen Ärger.

  1. Eine neue Firma als Ltd. zu gründen ist zwar generell
    möglich und auch zulässig. Bedenke aber, dass eine Ltd. bei
    deutschen Kunden kein hohes Ansehen genießt. Erst recht nicht
    wenn der Inhaber Deutscher ist und nur eine Niederlassung in
    Deutschland liegt.

dieser situation bin ich mir bewusst.

Auch wirst Du Probleme mit den deutschen Banken bekommen, wenn
Fördergelder oder Kredite benötigt werden.

brauche ich nicht :wink:

  1. Das gleiche gilt auch für die spanische Gesellschaftsform
    der SA.

habe ich erst gar nicht in betracht gezogen

  1. Arbeitest Du stark Kunden bezogen, dann ist nur eine GmbH
    zu empfehlen. Mit den beiden anderen Gesellschaftformen
    zerstörst Du die Kontakte. Die Vorurteile sind, wenn auch
    unberechtigt, zu stark.

die grossen kunden sind auf mich fixiert, nicht auf das
unternehmen welches ich führe oder mit dem ich arbeite. nach
gesprächen mit diesen stellte sich heraus, dass es egal ist ob
limited oder gmbh

Hauptsache diese Kunden stehen zu ihrer Einstellung wenn Du diesen Schritt gehen solltest. Meine Erfahrungen sind anderer Natur.

  1. Bei jeder ausländischen Gesellschaftform unterliegst Du der
    Gesetzgebung des Landes, in dem Du die Firma angemeldet hast.
    Prüfe, ob die Sprache und die Geflogenheiten des Landes so gur
    beherrscht, dass Du auf Veränderungen im Bereich Haftung und
    Steuern schnell reagieren kannst.
    Auch die beiden derzeit im Internet angebotenen
    Gesellschaftsformen werden sich der EU Gesetzgebung anpassen
    müssen.

das ist ja der punkt bei dem ich am überlegen bin ob es sinn
mach.

  1. Überlege ob es nicht besser ist, eine neue GmbH zu gründen.
    Auch hier gibt viele Möglichheiten die Einlagen zu senken.

habe ich auch schon von gehört …
wie gesagt, ich bin noch in der findungsphase

Ich habe Deine Visitenkarte gelesen und rate Dir wegen des Berufsfeldes dringend von dem angedachten Schritt ab. Dein Angebot an deutschen Anbietern würde sich einschränken. Ein solcher Schritt in Deiner Branche würde sich nur rechnen, wenn Du zugelassener Makler bei Lloyds oder an der Hamburger V-Börse wärest. Nur dafür benötigst Du Bürgen für die Zulassung und die Mittel für den Einstand. Hast Du genügend davon zur Verfügung?

Gruß Peter

Hier stellt sich die Frage, wer ist gegenüber dem Provider und
der DENIC der Domain der Besitzer. Schau Dir die Eintragungen
genau an. Dann setze Dich mit dem Provider und DENIC in
Verbindung und beantrage ein Ruhen des Eintrages. Das geht
aber nur wenn Du der Eigentümer bist. Konsultiere aber vor
diesem Schritt einen Anwalt. Du kannst alles gebrauchen, nur
keinen Ärger.

Der Denic-Eintrag ist 100%ig auf meinem privatnamen inkl. Privatadresse. Wird auch vom Privatkonto bezahlt !

Ich habe Deine Visitenkarte gelesen und rate Dir wegen des
Berufsfeldes dringend von dem angedachten Schritt ab. Dein
Angebot an deutschen Anbietern würde sich einschränken. Ein
solcher Schritt in Deiner Branche würde sich nur rechnen, wenn
Du zugelassener Makler bei Lloyds oder an der Hamburger
V-Börse wärest. Nur dafür benötigst Du Bürgen für die
Zulassung und die Mittel für den Einstand. Hast Du genügend
davon zur Verfügung?

Das Berufsfeld auf der Visitenkarte ist aber nicht das, worum es geht :wink:
Ich war in meinem vorherigen Leben Informatiker und in diesem Feld erreignete sich das Problem.
Meine Finanzdienstleistung / Versicherungsbranche ist hiervon nicht berührt und hat damit absolut gar nichts zu tun.

Thomas