Englisch - Grant of Probate

Hi Forum,

ich kann mir unter dem Begriff „Grant of Probate“ nichts vorstellen.

Kann mir bitte jemand die deutsche Entsprechung zu diesem Begriff nennen, oder falls es diese im deutschen Rechtssystem nicht geben sollte, erklären, was es damit im britischen Recht auf sich hat?

Hat es eine Vollstreckung zur Folge? Oder ist es eine Echtheitsvermutung? Hmm, keine Ahnung.

Danke
LG

Sprite

Hallo, Sprite,

„Grant of Probate“
Kann mir bitte jemand die deutsche Entsprechung zu diesem
Begriff nennen,

laut http://www.pe-legal.com/glossary/default.asp?p=7&c=219 ist es „ähnlich einem Testamentvollstreckerzeugnis“,

auf http://www.lostkin.co.uk/de/terminology.html heißt es „Erbschein“ („Erbfolgezeugnisse“).

Eine englische Definition:
GRANT OF PROBATE. A document issued by the court confirming both the validity of a Last Will and the right of the executor to administer the will (estate).
http://www.wisewills.co.uk/Legal%20terms%20explaned.htm

Gruß
Kreszenz

Dank dir :smile: OWT.
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