ich kann mir unter dem Begriff „Grant of Probate“ nichts vorstellen.
Kann mir bitte jemand die deutsche Entsprechung zu diesem Begriff nennen, oder falls es diese im deutschen Rechtssystem nicht geben sollte, erklären, was es damit im britischen Recht auf sich hat?
Hat es eine Vollstreckung zur Folge? Oder ist es eine Echtheitsvermutung? Hmm, keine Ahnung.
Eine englische Definition: GRANT OF PROBATE. A document issued by the court confirming both the validity of a Last Will and the right of the executor to administer the will (estate). http://www.wisewills.co.uk/Legal%20terms%20explaned.htm