Englische Limited

Hallo zusammen,
wer hat schon Erfahrungen mit englischen Ltd. gemacht? Welche Gründungspartner sind zu empfehlen, welche nicht???

Ich möchte eine bestehende e.K. Rechtsform in eine Limited umwandeln.

Freue mich jetzt schon auf feedback.

Danke
kerstin

Hallo Kerstin!

Ich möchte eine bestehende :e.K. Rechtsform in eine :Limited umwandeln.

Welches Ziel soll erreicht werden?

Ohne Beantwortung dieser Frage kann ich Dir nur sagen, daß die Ltd. in Deutschland in mindestens 99 von 100 Fällen eine unsinnige und ausschließlich mit gravierenden Nachteilen verbundene Rechtsform ist.

Gruß
Wolfgang

Hi Wolfgang,

Ohne Beantwortung dieser Frage kann ich Dir nur sagen, daß die
Ltd. in Deutschland in mindestens 99 von 100 Fällen eine
unsinnige und ausschließlich mit gravierenden Nachteilen
verbundene Rechtsform ist.

Zumal man sich in die Fänge eines ausländischen Rechtssystemes begibt.

Dazu auch:
http://www.akademie.de/existenzgruendung/existenzgru…
http://www.insolvente-gmbh.de/firmengruendung-auslan…
http://www.suhl.ihk24.de/SHLIHK24/SHLIHK24/produktma…

Eine Ltd. kann dann sinnvoll sein, wenn ein Unternehmen auf dem englischen Markt agieren möchte. Wer irgendwie nur „die Haftung begrenzen“ oder eine „1EURO GmbH“ gründen möchte, der sollte die Finger davon lassen.

mfg Ulrich

Hi Wolfgang,

Ohne Beantwortung dieser Frage kann ich Dir nur sagen, daß die
Ltd. in Deutschland in mindestens 99 von 100 Fällen eine
unsinnige und ausschließlich mit gravierenden Nachteilen
verbundene Rechtsform ist.

Zumal man sich in die Fänge eines ausländischen Rechtssystemes
begibt.

Danke für die schnellen Tipps. Sicherlich möchte ich natürlich versuchen, weniger Steuern zu zahlen. Ausser in Deutschland ist diese REchtsform in ganz Europa doch sehr verbreitet. Und 25.000 Euro für eine GmbH-Gründung hab ich nicht und will ich auch nicht ausgeben. Da ich ein Haus besitze, möchte ich gerne mein Privatvermögen weitestgehend aus der Firma haftungstechnisch ausschließen.

Ist da nicht eine Ltd. gut geeignet??
Gruß
Kerstin

eine ltd. ist wunderbar geeignet für die wegelagerer, die die gründer abzocken, aber wie oben beschrieben macht es in 99% der fälle keinen sinn - m.e. eigentlich nur in extrem haftungsriskanten branchen

steuern sparst du mit einer ltd. keinen müden € gegenüber einer gmbh, da nach dt. recht versteuert wird

geld von der bank gibts sowieso nur mit privaten sicherheiten und ware auf ziel kannst du knicken, wenn der lieferant neu ist und noch keine erfahrung mit deiner ltd. hat

was hast du denn für haftungsrisiken ?

p.s. wenn ich lese, dass die in D sehr angesehen rechtsform des e.K. in eine ltd. umgewandelt werden soll…

gruß inder

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Hallo Kerstin!

Und 25.000 Euro für eine :GmbH-Gründung hab ich nicht

Der Sinn einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung liegt darin, daß Anteilseigner, die auf den Gang der Geschäfte keinen unmittelbaren Einfluß ausüben, nur mit ihrer Einlage haften. Das heißt natürlich nicht, wie oft irrig vermutet wird, daß bei einer Kapitalgesellschaft keiner für sein Tun gerade stehen muß. Die Gesellschaft selbst haftet mit ihrem gesamten Vermögen und der Geschäftsführer haftet. Wenn nun der einzige Kapitalgeber und GF identisch sind und es zudem gar kein Kapital gibt, muß man mir erstmal verklickern, was der ganze Aufwand soll.

Keine Bank wird auch nur einen Cent herausrücken, wenn keiner persönlich haftet. Lieferanten werden eine Ltd. mit größtem Argwohn betrachten und Vorkasse oder Kasse bei Lieferung verlangen.

Welche Risiken tauchen denn bei Dir auf? Baust Du ganze Städte oder Staudämme? Nein? Dann sind es neuartige Flugkörper. Auch nicht? Na, wenigstens wirst Du Sprengungen in bewohnten Gebieten ausführen oder furchtbar gefährliche Medikamente an Menschen erproben? Überall ein Nein? Dann gibts bei Dir auch keine Risiken :smile:. Spaß beiseite und ein Praxisbeispiel: Ich produziere Einrichtungen, an denen unmittelbar Menschenleben hängen können; Geräte, die z. B. an Hochspannungsleitungen oder an der Kühlkreislaufpumpe eines Kernkraftwerks eingesetzt werden. Ich male es nicht aus, aber vielleicht kannst Du Dir vorstellen, was bei Nachlässigkeit passieren kann. Ein Lottogewinn samt Super-Jackpot würde nicht reichen und einfach verdampfen. Ich hafte trotzdem persönlich, denn wenn man mir Fahrlässigkeit nachweist, schützt auch keine Haftungsbeschränkung vor dem Staatsanwalt.

Jeder Chirurg, der an und in Menschen herumschnippelt, haftet für sein Tun. Er ist zwar versichert, was ihn aber im Zweifel nicht vor strafrechtlichen Folgen bewahrt. Wenn Dir als GF einer Kapitalgesellschaft pflichtwidriges Verhalten oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird oder wenn Du Sozialabgaben nicht bezahlst, haftest Du dafür persönlich bis zum letzten Hemd. Wenn Du als GF für das Unternehmen einen Kredit oder einen ganz bescheidenen Dispositionsrahmen haben willst, haftest Du dafür persönlich. Das hast Du der Bank schriftlich zu geben, sonst gibts kein Geld. Die Haftungsbeschränkung, deren Sinn ich oben erwähnte, greift für Dich in der Praxis nicht. Wer sein Haus oder anderes Privatvermögen von unternehmerischen Risiken abkoppeln möchte und gleichzeitig GF sowie Alleingesellschafter ist, ist auf dem Holzweg. Es funktioniert mit konsequenter Aufteilung von Privateigentum und Geschäftsrisiko auf verschiedene Personen. Das ist aber nur eine Rochade der Risiken, wie ein Blick auf z. B. Scheidungsraten zeigt.

Es ist übrigens ein Irrtum, daß eine Kapitalgesellschaft nur mit ihrem Stammkapital haftet. Das Stammkapital ist im Zweifel nur eine Druckzeile auf Papier. Tatsächlich haftet eine Gesellschaft mit allem, was da ist. Das kann ganz schön bitter sein. Wenn nämlich ein Unternehmen ein paar Jahre am Markt ist, stehen z. B. 25 T€ in jeder Raumecke und in jedem Lagerregal herum. Im Haftungsfall ist alles weg.

Auf Anhieb ist nicht zu erkennen, was Dir eine Kapitalgesellschaft außer Kosten und Verwaltungsaufwand bringt.

Außerdem: Mit dem deutschen HGB, dem GmbHG und einigem mehr umzugehen, ist schon schwer genug, aber immerhin eindeutig mit klaren Regeln, klaren Begrifflichkeiten und alles muttersprachlich. Das Ganze mit ausländischem Geschäftssitz nach ausländischem Recht betrieben, wird Dich vorhersehbar in teurer, wenn nicht existenzgefährdender Weise überfordern. Außerdem brauchst Du einen Strohmann, der als einziger Nutznießer der ansonsten unsinnigen Übung Jahr für Jahr die Hand aufhält.

Hinzu kommt, daß Dir vom ersten Tag an einer mieser Ruf vorauseilt. Eine britische Ltd. ist nämlich der Ausweg für einige Leute mit hiesigem Berufs- oder Gewerbeverbot sowie für von Gläubigern gejagte Leute und ansonsten das Vehikel für Zeitgenossen mit grundlegenden kaufmännischen Defiziten und dem Wunsch (wenigstens mit der irrigen Annahme), für ihr Tun nicht einstehen zu müssen.

Vergiß es!

Gruß
Wolfgang

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Hallo Wolfgang!

grundsätzlich stimme ich dir voll zu, bis auf eins!

Wenn nun der
einzige Kapitalgeber und GF identisch sind und es zudem gar
kein Kapital gibt, muß man mir erstmal verklickern, was der
ganze Aufwand soll.

Ich rate mittlerweile jedem der Software herstellt irgendwie eine
GmbH zu gründen und mit der Haftung so weit wie möglich draußen zu
bleiben.
Der Hickhack um die Patentierbarkeit von Software stellt so ein
hohes Risiko dar, dass man hier sehr vorsichtig sein sollte.

Die Möglichkeit durch ein eigenes kleinen Progrämmchen, mit dem
man sein Taschengeld aufbessern wollte, ein Klage in Höhe seines
Eigenheims zu erhalten ist einfach nicht von der Hand zu weisen. Ich
weiß, noch geht das nicht aber wohin es geht weiß auch keiner.

Selbst wir als unbekannter Niemand durften schon mit dem Weltmeister
im Patenthalten bekanntschaft machen.

Gruß
Stefan

Hallo Stefan!

Ich rate mittlerweile jedem :der Software herstellt :irgendwie eine
GmbH zu gründen und mit der :Haftung so weit wie möglich
draußen zu bleiben.

Im Zuge der unsäglichen Diskussion um Softwarepatente (die es in D gar nicht gibt) begründete ich mehrfach und ausführlich die überflüssige Furcht vor patentierter Software.

Das will ich nicht alles wiederholen, deshalb nur in aller Kürze: Patente (und Gebrauchsmuster) schützen die Funktionalität, das Urheberrecht schützt die Ausdrucksweise. Unabhängig vom Vorliegen formaler Voraussetzungen (Neuheit, wirtschaftliche Verwertbarkeit, Erfindungshöhe) ist Software an sich nicht patentierbar. Software wird durch den Urheberschutz erfaßt. Dabei müßte man den Quellcode abkupfern, um in Konflikte zu geraten.

Dem Patentschutz zugänglich ist eine bestimmte Funktionalität, mithin ein Gerät/eine Apparatur, deren Ablauf/Funktion per Software gesteuert wird. Beispiel: Steuergerät einer Waschmaschine. Das Ding kann eine von einem E-Motor angetriebene Schaltkulisse beinhalten und damit den gesamten Waschablauf steuern. Das Steuergerät wäre patentierbar, wenn es neu wäre (gibts aber schon seit Ewigkeiten). Kommt jetzt jemand auf die Idee, ein Wama-Steuergerät ohne Schaltkulisse, dafür mit einem µP und Software zu steuern, ist wieder das komplette Steuergerät in seiner Funktionalität schützbar, aber nicht die Software an sich und für sich allein.

Das deutsche Patentamt hat diesbezüglich schon immer säuberlich differenziert, leider war dies bei Patentämtern anderer Länder nicht immer der Fall. Ziel der EU-Richtlinie war, das deutsche Verfahren EU-weit festzuschreiben.

Die Diskussion wurde von Leuten ausgelöst, die überwiegend nicht den leisesten Schimmer vom Patentrecht hatten. Einige Leute waren dabei, die gegen gewerbliche Schutzrechte schlechthin zu Felde zogen, „Einkommen ohne Arbeit“ beklagten und die „Softwarepatente“ nur als willkommenen Anlaß nahmen, um auf „die bösen Konzerne“ usw. zu schimpfen. Dabei übersehen diese Leute nicht, daß es gerade die gewerblichen Schutzrechte sind, die wirksam verhindern, daß kleine Unternehmen einfach per Marktmacht weggeputzt werden. Es gab auch Leute, die messerscharf schlossen, weil Branchenriesen die EU-Richtlinie befürworten, muß das Ganze ein furchtbares Machwerk der Unterdrückung sein. Daß die Unternehmen nur großen Wert auf EU-weit einheitliche Rechtssicherheit legten, war zuweilen nicht oder nur schwer in ideologisch vernagelte Schädel zu bekommen.

Ungeachtet dessen bestand und resultierte die Diskussion aus verbreiteter Unkenntnis und hatte keinerlei Substanz, weil niemand zu irgend einem Zeitpunkt beabsichtigte, Software patentierbar zu machen. Das genaue Gegenteil war und ist der Fall.

Im übrigen gibt es tausende Gelegenheiten, mit gewerblichen Schutzrechten in Konflikt zu geraten - nur eben bei selbst entwickelter Software nicht. Wer allerdings vor sich hin murkst, anderer Leute geistiges Eigentum abkupfert oder es nicht für nötig hält, eine Internet-Recherche beim Dpma zu starten, dem ist nicht mehr zu helfen. Vieles geschieht mit Vorsatz und Ignoranz. Du brauchst nur in diesem Forum eine Weile mitzulesen, um auf Leute zu treffen, die ungeniert anfragen, ob man ein Bild/einen Text einfach so verwenden kann und was man an Veränderung anstellen muß, um es doch zu dürfen. Gegen solche unerlaubten Handlungen hilft dann auch keine Insolvenz mehr weiter. Eine Insolvenz entschuldet nämlich nicht aus Verbindlichkeiten, die Ergebnis unerlaubter Handlungen waren. Und dann nützt Dir eine GmbH …? Genau: Nichts!

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang!

Im Zuge der unsäglichen Diskussion um Softwarepatente (die es
in D gar nicht gibt) begründete ich mehrfach und ausführlich
die überflüssige Furcht vor patentierter Software.

Wir sind uns einig, das es sowas „noch“ nicht in D gibt aber die
Tendenz dahin ist eindeutig.

Ungeachtet dessen bestand und resultierte die Diskussion aus
verbreiteter Unkenntnis und hatte keinerlei Substanz, weil
niemand zu irgend einem Zeitpunkt beabsichtigte, Software
patentierbar zu machen. Das genaue Gegenteil war und ist der
Fall.

Auch hier sind wir uns einig, nur die Umsetzung ist leider ein
Trauerspiel.
Natürlich ist es ein Verfahren einen Cursor mit XOR auf den
Bildschirm zu schreiben, nur jede Software die dies nutzt hat
ein Problem mit IBM (auch in D).
Oder eher aus meinem Bereich, warum kann man einen Fortschrittsbalken
patentieren (diese Dinger für Volume zum Beispiel)?
Klar die meisten Patente sind nicht in Deutschland eingereicht (da
gibts aber auch schon einige Knaller) nur das hilft dem armem
Software Schreiberlein leider gar nicht. Außer in wenigen Bereichen
kann man es sich nicht erlauben auf D begrenzt zu arbeiten und da
gehts dann halt zur Sache.

Im übrigen gibt es tausende Gelegenheiten, mit gewerblichen
Schutzrechten in Konflikt zu geraten - nur eben bei selbst
entwickelter Software nicht.

Das würde ich so nicht stehen lassen wollen. Es gibt mittlerweile
etliche Patente die Verfahren beschreiben, die letzlich nur eine
grafische Oberfläche betreffen. Klar, noch klagt da in D niemand
aber wir wissen auch nicht wo die Reise hingeht.

Wer allerdings vor sich hin
murkst, anderer Leute geistiges Eigentum abkupfert oder es
nicht für nötig hält, eine Internet-Recherche beim Dpma zu
starten, dem ist nicht mehr zu helfen. Vieles geschieht mit
Vorsatz und Ignoranz. Du brauchst nur in diesem Forum eine
Weile mitzulesen, um auf Leute zu treffen, die ungeniert
anfragen, ob man ein Bild/einen Text einfach so verwenden kann
und was man an Veränderung anstellen muß, um es doch zu
dürfen. Gegen solche unerlaubten Handlungen hilft dann auch
keine Insolvenz mehr weiter. Eine Insolvenz entschuldet
nämlich nicht aus Verbindlichkeiten, die Ergebnis unerlaubter
Handlungen waren. Und dann nützt Dir eine GmbH …? Genau:
Nichts!

Keine Frage, viele gehen recht leichtfertig mit diesen Dingen um
und müssen die Folgen dann tragen aber wie gesagt auch wenn du alles
versuchst abzuklopfen das Risiko ist hoch.

Das Problem ist auch nicht welches kleine Patentchen oder welche
Marke du verletzt, die Großen gehen mittlerweile direkt mit
Forderungen los die dich umhauen.

Glaub mir ich weiß wovon ich rede, wir sind unter Beschuß geraten
von Big Blue und ich bin heil froh, das einer der Gesellschafter
ein RA ist.

Gruß
Stefan