Englische Ltd. - Wer hat Erfahrungen?

Hallo Leute,

ich erwäge den Gedanken eine englische Ltd. zu gründen - vor allem wegen der Haftungsgeschichte. Um nicht zwei Steuererklärungen zu machen würde ich den Firmensitz auch in England haben.
Hat jemadn Erfahrungen auf diesem Gebiet?
Weiß vielleicht jemand wo man einen guten Steuerberater findet, der sich mit englischen Steuererklärungen auskennt?
Was kann da alles auf einen zukommen, von dem man vorher nichts ahnt und gibt es mögliche Fallstricke?
Ich habe sämtliche Ltd.-Gründungsagenturen im Internet durchstöbert und komme irgendwie nicht an wirkliche Erfahrungsberichte ran, daher hier meine Frage an euch…

LG Euredice

Zum hundertmillionsten Mal!
Hallo Euredice,

bemühe bitte vor deiner Anfrage das Archiv dieses Brettes, da findest genug Material.

Und was die Haftung betrifft, egal welche Gesellschaft du in Deutschland gründest, es ist fast immer möglich, die privatrechtlich zu verklagen.

Wenn du was vorhast, so mußt du das Risiko immer selbst tragen und nicht versuchen mittels Haftungsbeschränkung aus der Verantwortung zu kommen. Das klappt nun mal nicht!

Gruß
André

Hallo,

ich erwäge den Gedanken eine englische Ltd. zu gründen - vor
allem wegen der Haftungsgeschichte.

lies mal Wolfgangs Posting in diesem Thread:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/www/service.fpl?..

Ciao maxet.

Hallo Leute,

ich erwäge den Gedanken eine englische Ltd. zu gründen - vor
allem wegen der Haftungsgeschichte. Um nicht zwei
Steuererklärungen zu machen würde ich den Firmensitz auch in
England haben.

Der Sitz ist dort von wo aus der Kaufmann sein Handelsgewerbe betreibt, also nicht beliebig festlegbar.

Die Ltd. ist ein Abzockmodell also lass es sein!

Grüße
Christoph

Hallo!

Wann wurdest Du aus der Haft entlassen und wie lange ist Deine letzte Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat her? Dauert das verhängte Berufsverbot noch an? Wirst Du von Gläubigern gejagt und die sollen samt Gerichtsvollzieher, Zollamt und Inkassobüros nichts von Deiner neuen Tätigkeit wissen? Du bist unterhaltspflichtig für 3 verflossene Ehemänner und ein halbes Dutzend Kinder und willst unbedingt die arme Maus abgeben, um nicht zahlen zu müssen? Das alles können handfeste Gründe sein, eine aufwändige, teure Strohmannkonstruktion nach dem Recht eines anderen Landes zu wählen. Andere vernünftige Gründe gibts nicht.

…vor allem wegen der :Haftungsgeschichte.

Beschränkte Haftung heißt nur, daß die Haftung der Anteilseigner auf den Betrag ihrer Einlage beschränkt ist. Die Kapitalgesellschaft selbst haftet unbeschränkt bzw. mit allem vorhandenen Vermögen. Auch der Geschäftsführer haftet selbstverständlich persönlich für sein Tun.

Deshalb ist ausgerechnet die Haftungsbeschränkung kein Grund für einen Existenzgründer, eine Kapitalgesellschaft zu gründen. Die Haftungsbeschränkung ist aber ein Anreiz für die Anteilseigner, sich als solche zu engagieren. Sie können eben nur das eingesetzte Geld verlieren.

Der Irrglaube von der Unternehmensgründung mit zwei Euro fuffzig in der Tasche heißt im Fall einer Ltd mit nur ein paar Groschen Stammkapital, daß der GF mit der Gründung am besten gleich den Insolvenzantrag beim Amtsgericht einreicht, will er sich nicht der Insolvenzverschleppung schuldig machen. Spätestens wenn das erste Gehalt des GF fällig wird (beim Gehalt nach Kassenlage spielt das FA nicht mit), ist eine Kapitalgesellschaft ohne Kapital am Ende.

Daß eine Ltd das sicherste Mittel ist, bei Lieferanten, Banken und gewerblichen Kunden schwere Lachkrämpfe und ernsthafte Zweifel an Seriösität und Bonität auszulösen, erwähnte ich bereits anläßlich einer ähnlichen Anfrage dieser Tage.

Gruß
Wolfgang

Hi an Alle,

danke für Eure Ratschläge, ich habe vor mit zwei Freunden ein Designstudio zu gründen und leider ist es einigen meiner Kollegen schon passiert, dass Sie Konkurs gingen wegen kleinerer Fehler, die dann so teuer wurden, dass sie alles aufgeben mußten.

Das wollte ich eben nicht und das Geld für ne GmbH haben wir nicht…

Na dann wird´s wohl doch nur ne Gbr und wir werden riskantere Sachen, bei denen man regresspflichtig werden könnte nicht anbieten.

LG Euredice

Denkanstösse
Hallo Euridice,

danke für Eure Ratschläge, ich habe vor mit zwei Freunden ein
Designstudio zu gründen und leider ist es einigen meiner
Kollegen schon passiert, dass Sie Konkurs gingen wegen
kleinerer Fehler, die dann so teuer wurden, dass sie alles
aufgeben mußten.

Na dann wird´s wohl doch nur ne Gbr und wir werden riskantere
Sachen, bei denen man regresspflichtig werden könnte nicht
anbieten.

  1. Ich habe mit Ingenieurfirmen im Bau- und Umweltbereich zu tun und bekomme da gelengentlich die Versicherungsscheine der Berufhaftpflicht mit Deckungssummen von
    200.000 - 2.000.000 Mio für Sachschäden und
    500.000 - 5.000.000 Mio Personenschäden
    je Ereignis mit 2-5 Ereignissen pro Jahr zu Gesicht.
    Fazit: Auch für Kopftätigkeiten gibt es Versicherungen. Anbieter sind alle grossen Versicherer, spontan fallen mir Allianz, HDI, Gerling, VHV ein. Lasst euch mal Angebote machen, entweder vom Versicherungsmakler oder vom jeweiligen Spezialisten (nein, nicht vom Hr. Kaiser an der Ecke). Da der Versicherungsumfang -anders als im Privatkundenbereich- nicht standartisiert ist, müsst ihr natürlich genau wissen, was soll gedeckt werden.

  2. Bei Designsstudio fällt mir als Risiko v.a. Uhrheberrechtsprozessse ein. Wenn ihr wirklich im Industriekundenbereich (und nicht nur die HP von Tante Emmas Lädchen) arbeitet, könnte sich eine umfassende Beratung mit einem Patentanwalt lohnen. Ihr könntet ja euren Kunden das Design anbieten und als Extra-Position eine Recherche bzgl. des bevorzugten Designmusters beim DPMA (München) unjd in Alicante (EU-MA), alternativ müsst ihr halt einen Passus in den Vertrag reinschreiben, dass ihr für gewisse Verstösse gegen Gebrauchsmusterschutz nicht haftet. Die Beratung beim RA könnte auch hinsichtlich sonsztiger Klauseln bzgl. Urhaeberrecht etc. für euch ganz hilfreich sein, so dass die 500- 1000 EUR sicher gut angelegt wären.

Ciao maxet.

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Hi an Alle,

danke für Eure Ratschläge, ich habe vor mit zwei Freunden ein
Designstudio zu gründen und leider ist es einigen meiner
Kollegen schon passiert, dass Sie Konkurs gingen wegen
kleinerer Fehler, die dann so teuer wurden, dass sie alles
aufgeben mußten.

Das wollte ich eben nicht und das Geld für ne GmbH haben wir
nicht…

also drei Leute wollen eine Firma gründen und haben ncith 25000 (davon 12500 sofort) zur Verfügung?

Wie wärs wenn ihr euch erstmal mit nem Steuerberater zusammensetzt und beratet, was ihr alles einbringt (Ihr fangt doch nicht mit nem Belistift und nem Stenoblock an, oder)und wie sich dann das fehlende Barkapital darstellen läßt, Es gibt ja auch Sachwertgründungen, schonmal gehört?

Na dann wird´s wohl doch nur ne Gbr und wir werden riskantere
Sachen, bei denen man regresspflichtig werden könnte nicht
anbieten.

Was sind denn riskantere Sachen? wofür wollt/sollt ihr denn haften?

Wißt ihr eigentlich schon genau, was dieses Studio und für wen es designen soll? Danach richtet sich doch die Haftung. Und eine Betriebshaftpflichtversicherung ksotet auch so ca, 2500 Euro, als schonmal 10% des notwebndigen Grüdnungskapitals.

Habt ihr euer Vorhaben schonmal in Zahlen ausgedrückt und euch einen Überblick über das Verhältnis der Zahlen gemacht?

wie verhält sich die Investition zu Umsatz zu geplantem Gewinn, zu Risiko zu auftragshöhe, zu Vorleistungen, wie hoch müssen vorausszahlungen der kunden sein etc.?

ich glaub ihr wißt noch garnicht über welche Zahlen ihr redetz wohlt aber schonmal die Gesellschaftsform wissen. Der Weg ist exakt andersrum. Wenn man weiss was man tut, danach sucht man sich die Ges.-Form aus.

gruss#

LG Euredice

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Ja ihr habt ja Recht, was das Prozedere betrifft, wir sollten wirklich nicht den letzten Schritt vor dem ersten tun.
Allerdings scheint ihr alle gut betuchte Unternehmer zu sein und Summen wie 1000 Euro lächerlich zu finden… :wink:

Ach was soll ich sagen, wir sind drei zwar begabte und ehemals in Spitzenpositionen beschäftigte Designer, aber drei harte Hungerjahre haben uns zu armen Schluckern werden lassen.
Streckenweise war einfach nichts zu holen, besonders letztes Jahr war echt mies.
Mir hat meine Kunst noch geholfen, was ich so nie gedacht hätte und ich verkaufe ab und zu ein Bild.
So langsam kommen jetzt zu unserem großen Erstaunen wieder Angebote rein und längst verschollen geglaubte Kunden tauchen plötzlich auf und wollen alles schnell, schnell haben.
Da wir uns aber keine Fehler leisten können haben wir erstmal drüber nachgedacht, wie wir uns am besten absichern können…

Besten Dank für Eure Ratschläge, wir haben uns alle Hinweise eifrig notiert…

LG Euredice

Hallo,

Allerdings scheint ihr alle gut betuchte Unternehmer zu sein
und Summen wie 1000 Euro lächerlich zu finden… :wink:

Das Problem dürfte u.a… für die antwortenden darin liegen, dass sie nicht wissen, was ihr ungefähr macht. Design kann ja alles sein von CI über Produktdesign bis hin zum HP- Basteln. Schon für die drei genannten Bsp. stellen ja ziemlich unterschiedliche Tätigkeitsfelder mit unterschiedlichen Risikogruppen dar.
Während m.E. ein HP- Bastler mit einigem gesunden Menschenverstand kaum Risiken zu fürchten hat, dürfte der Produktdesigner für weltweit zu vertreibende Möbel das Risiko eine beachtliche Dimension erreichen. Ähnlich ist es natürlich auch mit den zu erwartenden Umsätzen, bei 50 - 250 EUr für Tante Emmas HP, ist eine Versicherung für 2.500 EUR/Jahr indiskutabel. Wer an 2.500 EUR+ teuren CAD- Workstation Autos designed, für den ist diese Summe eher Peanuts aus der Portokasse.
gelten

Streckenweise war einfach nichts zu holen, besonders letztes
Jahr war echt mies.
So langsam kommen jetzt zu unserem großen Erstaunen wieder
Angebote rein und längst verschollen geglaubte Kunden tauchen
plötzlich auf und wollen alles schnell, schnell haben.

Ich freeue mich, dass es anscheinend wieder aufwärts geht, ausserdem scheint ihr ja einen guten Ruf zu haben.

Da wir uns aber keine Fehler leisten können haben wir erstmal
drüber nachgedacht, wie wir uns am besten absichern können…

Ich reite hier noch mal auf den Rat mit dem RA rum. Ein normaler RA kann euch auch bei eurer GbR- Gründung helfen. Die GbR- Paragraphen aus dem HGB - welche ja zum Zuge kommen, wenn ihr nix anderes vereinbart- finde ich nicht so tolle. Und immer dran denken: Verträge sind für den Ernstfall (=Streitfall) da.

Ich wünsche Euch viel Erfolg und eine erfolgreiche Partnerschaft auf dass ihr euch gemeinsam was aufbauen könnt.

Ciao maxet.

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hi euredice,

ich kann die alten miesmacher hier nicht verstehen ;o)

so wie ich die vorgehenden antworten gelesen habe, hat niemand persönlich eine erfahrung mit einer ltd. bisher gemacht.
ich könnte mir z.b. für euch sogar noch als imagefördernd eine ltd. vorstellen, falls ihr auch kunden aus dem nichtdeutschsprachigen raum bekommt. die wissen nämlich mit einer ltd. mehr anzufangen als mit dem begriff gmbh oder gbr.

ich kann auch eure anfänglichen bedenken und überlegungen voll verstehen. gerade in eurem bereich wäre es blöde, wenn einer einen fehler macht, der zu regressforderungen führt und dann einer der beteiligten vielleicht die schon überschriebene eigentumswohnung der oma, die aber darin noch lebt, oder nen pkw oder sonstiges damit gefährdet.

allerdings haben die skeptiker auch in gewisser weise recht, so etwas will gut überlegt sein.
z.b. schon zu deiner überlegung mit dem firmensitz wegen steuererklärung!
die firma hat immer ihren sitz in england! und du bist dort immer berichtspflichtig, und zwar mit nicht gerade peanuts „penalties“ belegt, wenn da etwas zu spät eingereicht wird.
weiterhin kosten die gründungsagenturen auch ihr geld und die folgekosten, wenn die euch büro und personal stellen, das frisst das eingesparte auch bald wieder auf.
was die steuer angeht, wird dort versteuert, wo die leistung erbracht wird. damit wirst du in d steuerpflichtig und in gb berichtspflichtig.
ausser du gehst gleich nach london, was für euch kreativheads vielleicht sogar sinnvoll wäre ;o)

fallstricke? stell dir mal vor, du bekommst tatsächlich nen verfahren an den hals und wirst mit deiner englischen firma verklagt. dann gilt u.u. englisches recht an einem englischen gerichtshof.

langer rede, kurzer sinn:

geh einfach dort hin, wo du informationen aus ERSTER hand bekommst!
nimm dir ne stunde zeit, lade dir die ganzen service-pdfs runter und lies dich ein. und dann bist du wirklich schlauer!

http://www.companieshouse.gov.uk/

viel erfolg - und wenn du gerad nichts zu tun hast und auch mal karitativ arbeitest, kannste mir mal nen schönes logo gestalten ;o)

cheers

Hi Maxet,

danke für die Ratschläge.
Wir sind bloß klassische Designer - d.h. wir machen alles von Corporate Design (CI machen Desinger nicht allein) bis hin zum HP-bauen.

Unser Renomée ist ganz gut, denke ich:
Ich selbst habe zur boom-Zeit ein siebenköpfiges Designteam im Bereich neue Medien geleitet.
Alex hat in erster Linie Reisekataloge und Shootings gemacht und Jörg ist der große Typograph unter uns - mit einem Hang zur absoluten Perfektion…

Durch die Reisekatalog-Erfahrungen von Alex haben wir ziemlichen Bammel vor Lizenz-Geschichten, die bös enden, daher die ganze Panikmache.

Wir werden jetzt aber doch erstmal eine GbR gründen - Mittwoch geht´s zum Anwalt!

LG Euredice

Hi Tin tin,

ja alles in allem glaube ich auch so langsam, dass es nicht viel bringt mit der Ltd., zumal wir eher nicht international auftreten werden…

Diese Verquickung von deutschem und englischen Steuerkram, vom rechtlichen ganz zu schweigen liegt uns Kreativen eh nicht. Mich hat schon mein EÜ immer zur Verzweiflung gebracht!

Was Dein Logo betrifft - warum nicht, ich mache Dir eins, wenn Du mir vielleicht mit nen paar Skripten weiterhilfst… :wink:

LG Euredice

Hallo Euredice!

Wir sind bloß klassische :smiley:esigner - d.h. wir machen :alles von Corporate Design :frowning:CI machen Desinger nicht :allein) bis hin zum
HP-bauen.

Im Designer-Bereich können „Fallstricke“ im Urheber- und Markenrecht auftreten. „Fallstricke“ in Anführungszeichen, weil es bekannte Risiken sind, denen zudem problemlos aus dem Weg gegangen werden kann. Bei der Verwendung von Bildern, Grafiken, Fotos und Schriften muß klar sein, wo die Urheberrechte liegen. Deutlicher: Man darf keine geklauten Sachen verarbeiten. Unvermeidbar wird gelegentlich vom Kunden beigestelltes Material, z. B. Bildmaterial, verarbeitet. Der Kunde unterschreibt dabei, daß das Material frei von Rechten Dritter ist und daß er den Auftragnehmer von Urheber- und Markenrechtsstreitigkeiten freihalten wird.

In Deinem Metier ist zuweilen unklar, ob überhaupt ein Auftrag vorliegt und welchen Umfang er hat. Viele Sachen werden beginnend von ganz kleinen Anfängen nur besprochen, oft geändert und kaum je schriftlich fixiert. Ging es nach lockerem Erstkontakt ohne schriftlichen Auftrag zunächst nur um eine Idee für die Gestaltung eines Flyers, wird plötzlich ein neues Logo entworfen oder gar das gesamte äußere Erscheinungsbild eines Unternehmens überarbeitet. Gerät dabei bei den kreativen Künstlern in den Hintergrund, daß die ganze Veranstaltung ein schnödes, der Gewinnerzielung dienendes Ziel hat, werden womöglich wesentliche Schritte der kaufmännischen Abwicklung vergessen. Ich erlebte mehrfach in solchen Unternehmen, daß jemand tagelang am Leuchttisch, am Mac, im Fotoraum oder in der Siebdruckerei herumbastelte, aber es gab gar keinen schriftlichen Auftrag. Da ging der unverbindliche Entwurf, den man schon mal macht, um den Kunden zu gewinnen, nahtlos in handfeste Arbeit über, für die man hinterher eine Rechnung schreiben will. Sowas kann Ärger geben und der Kunde ist dann natürlich wieder weg. Oder es eilte ganz fürchterlich (ist eher der Normalfall). Angeblich fehlte die Zeit für die schriftliche Freigabe des Druckauftrags seitens des Kunden und es war nicht einmal klar, wer von den diversen Ansprechpartnern beim Kunden das Go geben darf. Während schon alle Druckvorstufen fertig sind und die Druckerei schon arbeitet, stellt sich heraus, daß ein Foto seitenverkehrt montiert wurde und ein nur als Platzhalter gedachter Text darf natürlich auch nicht stehen bleiben. Alles geschah in bester Absicht, um dem Kunden in Terminnot zu helfen (klar, die Messe nächste Woche
fiel allen erst auf den letzten Drücker ein) und der Kunde wird nicht zahlen. Die paar Sekunden für ein Fax mit Unterschrift des Kunden für die Freigabe wären natürlich übrig gewesen, aber lieber stellt man sich selbst ein Bein…
Langer Rede kurzer Sinn: Es gibt in Deinem Metier überhaupt keine ernst zu nehmenden Haftungsrisiken. Es gibt natürlich viele Möglichkeiten, teure Fehler zu produzieren, wenn die Organisation von zwingend einzuhaltenden Betriebsabläufen nicht funktioniert und wenn kaufmännische Zwänge ignoriert werden. Zu den Vorgaben gehören:

  • Keine Arbeit ohne schriftlichen Auftrag. Kein Auftrag ohne schriftliche Auftragsbestätigung. Keine Auftragsbestätigung ohne AGB.
  • Keine Verwendung von beigestelltem Material ohne schriftliche Erklärung des Kunden, daß er Urheberrechtsinhaber ist.
  • Keine Verwendung von Schriften und Bildmaterial unklarer Herkunft.
  • Keine Vergabe von Unteraufträgen ohne schriftliche Freigabe durch den Kunden.
  • Kein Design von Wort- und Bildmarken ohne Prüfung auf Kollision mit den Rechten Dritter.
  • Keine zu großen Auftragspakete schnüren. Einzelarbeiten, ggfs auch einzelne Abschnitte zwischendurch abrechnen und bezahlen lassen. Die Zahlungsmodalitäten müssen spätestens in der Auftragsbestätigung schriftlich fixiert sein.

Diese Dinge - im Grunde allesamt elementare Selbstgänger - müssen vertraglich zwischen den Gründern festgeschrieben sein. Die Wahl einer bestimmten Rechtsform ist indes kein Ersatz für die organisatorisch-kaufmännischen Erfordernisse.

Gruß
Wolfgang

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Hallo Euridice,

danke für die Ratschläge.
Wir sind bloß klassische Designer - d.h. wir machen alles von
Corporate Design (CI machen Desinger nicht allein) bis hin zum
HP-bauen.

Unser Renomée ist ganz gut, denke ich:
Ich selbst habe zur boom-Zeit ein siebenköpfiges Designteam im
Bereich neue Medien geleitet.
Alex hat in erster Linie Reisekataloge und Shootings gemacht
und Jörg ist der große Typograph unter uns - mit einem Hang
zur absoluten Perfektion…

also weniger Produktdesigner als im (weitgefassten) Medienbereich.

Durch die Reisekatalog-Erfahrungen von Alex haben wir
ziemlichen Bammel vor Lizenz-Geschichten, die bös enden, daher
die ganze Panikmache.

Ich denk, Wolfgangs Ausführungen sind ganz gut. Je nachdem, ob ihr als Gründer eine buchhalterische Ader habt oder nicht, würde ich mir die Einstellung einer sehr erfahrenen Sekretärin überlegen. Sie würde ich verpflichten anhand von Checklisten das vertragsmässige Projektcontrolling zu übernehmen, also euch mind. 2mal wöchentlich auf fehlende Abstimmungen mit dem AG hinweisen und ggf. diese selbst einholen. Da am Anfang das Geld noch nicht so fliesst, ist natürlich erst mal nur ein Teilzeitjob möglich, aber (je nach Arbeitsort) dürften wiedereinstigswillige Mütter (deie Arbeit muss ja nicht in einem bestimmten Zeitraster erledigt werden) oder eine gestandene ältere Person (50+) zur VERFÜGUNG STEHEN:

Cioao maxet.

Hallo Tin_tin,

ich kann auch eure anfänglichen bedenken und überlegungen voll
verstehen. gerade in eurem bereich wäre es blöde, wenn einer
einen fehler macht, der zu regressforderungen führt und dann
einer der beteiligten vielleicht die schon überschriebene
eigentumswohnung der oma, die aber darin noch lebt, oder nen
pkw oder sonstiges damit gefährdet.

Unter der Annahme dass die Kapitalgeber selbst in der GmbH/Ltd arbeiten:
Du übersiehst, dass die persönliche Haftung als Ausführender nicht durch die GmbH/Ltd. abgefangen wird (Bsp. Ingenieur baut Haus nicht nach Bauplan, Haus fällt ein, der Ingenieur als Mensch übernimmt dafür die Haftung und nicht die GmbH, so dass da sein Haus etc. weg sind).
Je nach Fehlerart springt ggf. die BG oder die Berufhaftpflicht ein. Die Haftung könnte ggf. greifen, wenn ein Anbgestellter grob fahrlässig gehandelt hat. Aber auch da gibt es Aufsichtspflichten und daraus ergebende Haftungsrisiken der Vorgesetzten, abgesehen von der sog. Organhaftung (google sollte da was bringen), die wiederum persönlich greift.

Die Steuer- und Rechtsgeschichte hast Du ja richtig herausgearbeitet.

Ciao maxet.

Hallo Leute,

ich erwäge den Gedanken eine englische Ltd. zu gründen - vor
allem wegen der Haftungsgeschichte. Um nicht zwei
Steuererklärungen zu machen würde ich den Firmensitz auch in
England haben.
Hat jemadn Erfahrungen auf diesem Gebiet?

Ich habe mich ca. 300 Stunden umsonst mit dem Thema beschäftigt, weil mein Boss meinte, dass der Ltd.- Gründungsmarkt expandierend sei. Es hat sich dann aber herausgestellt, dass die meisten potentiellen Gründer weder Kohle noch Kapital haben, damit sich der Markt für uns lohnen könnte und an den High-End-Markt, wo es wirklich nur um Konzerstrukturierung und Steuerersparnis geht, kommt man damit nicht ran. Das zur Vorrede: Seis drum, hier was ich herausgefunden habe:

Weiß vielleicht jemand wo man einen guten Steuerberater
findet, der sich mit englischen Steuererklärungen auskennt?

Die vermeintlichen Steuervorteile kannst du komplett vergessen. Der Ort an dem die Steuerpflicht eintritt, hat entgegen deiner Vorstellung mit dem Gründungs- bzw. Satzungsitz der Ltd. nichts zu tun, sondern richtet sich ausschließlich nach den Tatsächlichkeits-merkmalen, die im deutsch-englischen Doppelbesteuerungsabkommen genannt sind. Es geht darum, wo eine Betriebsstätte im Sinne des DBA ausgelöst wird. Es gibt Agenturen wie „global-networking-solutions“, die damit werben, dass es möglich sei durch Treuhandverträge, Telefonumleitung, Rechnungsstellung von England aus, etc… etc… in Deutschland nur den Anschein einer reinen Repräsentanz aufzustellen, so daß keine Betriebsstätte im Sinne des DBA ausgelöst wird. Der Aufwand, den es allerdings kostet diesen Anschein zu erwecken, beläuft sich auf ca. € 5000-8000 pro Jahr und nachdem du schreibst, daß €1000 für euch einen Unterschied machen, kannst du diese Option vermutlich knicken, zumal das Risiko, dass die Sache auffliegt, nicht ganz unbeträchtlich ist.

Der einzige Vorteil, den du in den Tat erreichen kannst, ist die Beschränkung der persönlichen Haftung, ohne die € 25.000 Stammkapital zahlen zu müssen. Ich glaube auch nicht, daß die konservativen Vorurteile, die unten genannt werden, in der Mode-Branche wirklcih einen Imagenachteile bewirken. Design-Ltd. klingt für mich jednefalls deutlich hipper als Design & Co KG.

Es ist auch nicht besonders sachkundig, wenn jemand meint, dass man auf den Deckmantel des corporate-shields verzichten sollte, nur weil man kein Geld hat. Selbst wenn es bei Klein-Ltds genau wie bei Ein-Mann-GmbHs in Deutschland (§ 12 GmbHG ohne Gewähr) wie in England („piercing the corporate veil“) immer möglich ist, trotz beschränkter Haftung an das Privatvermögen des Geschäftsführers zu kommen, sollte man darauf keinesfalls verzichten. Der Grund ist rein prozeßtaktisch, aus Sicht der klagenden Gläubiger, schiebst du ihnen den schwarzen Peter zu darzulegen und zu beweisen, warum du auch persönlich haftbar sein sollst und nicht nur die Gesellschaft, sie müssen dir nachweisen, dass du gehandelt hast, to promote injustice, to defraud, dass private and corporate funds commingled wurden -(so die klassische Formel, die auch der Eugh zitiert).

Ein weiteres Mißverständnis, das hier immerwieder auftaucht ist, daß durch die Rechtsform für alle eure Rechtsgeschäfte das common law gelten würden. Das ist gerade nicht der Fall, außer man wählt in der Tat die besondern Englandlastige Lösung mit AGBs, die eine Rechtswahl auf UK enthalten. Ansonsten gilt in allen vertraglichen, deliktischen, insolvenzrechtlichen usw Fragen … und sogar den meisten gesellschaftsrechtlichen Fragen deutsches Recht. (Stritig ist momentan nur der letzte Teil, für euch aber nicht allzu relevant, solange ihr nicht Gesellschafterwechsel oder so machen wollt.)

Unterm Strich gründet ruhig eine Ltd. der nicht allzu gewieften Variante über irgendeine der normalen Agenturen. Besser irgendein coprorate shield als gar keines. Versteuert alles in Deutschland. Verlegt euren Satzungssitz auch eine Sekunde nach Gründung hierher und lasst euch um Gottes Willen ins Register eintragen.

Lies die Bücher von Degehardt (bei Nomos) und Tom Schlesinger (die Clever GmbH), die sind beide einigermaßen neutral und nicht so tendenzlastig wie die Diskussion hier oder die Werbung der Agenturen.

Mfg A.