Hallo Roland!
werden alle Besprechungen nur :noch in Englisch abgehalten :weil sich unsere Chefs :wichtig tun wollen. An :bestimmten Tagen dürfen wir :uns außer in der Kantine und :am WC nur in Englisch :unterhalten.
Um es klar zu sagen: Niemals würde ich mich derart zum Affen machen lassen und mir die Sprache von Unterhaltungen vorschreiben lassen. So ein Chef - und wenn es der Vorstand persönlich wäre - würde unmißverständliche Worte zu hören bekommen und ich würde es auf jeden egal wie eskalierenden Streit ankommen lassen, mit dem Ziel, derartigen Unfug übergangslos einzustellen. Wer sich die Umgangssprache vorschreiben läßt, macht sich zum Arsch. Punkt.
Ich habe einige Erfahrung als Zulieferer für ein in Deutschland ansässiges Unternehmen mit britischer Mutter und mit einem deutsch-niederländischen Unternehmen, das in Deutschland eigenständige Geschäftsbereiche betreibt. Von diesen Unternehmen kamen irgendwann Papiere, die in Absprachen und Vereinbarungen mündeten, mithin Vertragscharakter hatten. Trotz meiner damaligen Abhängigkeit als Zulieferer weigerte ich mich, auf solchen Unsinn einzusteigen und bestand auf Vertragssprache deutsch. Weil ich derartige Spinnereien seither im Keim ersticken möchte, steht in meinen AGB „Vertragssprache ist deutsch“. Ich hab mich gegenüber den Riesenunternehmen durchgesetzt, sie parlieren und schreiben mit mir brav deutsch. Ich bin des Englischen durchaus mächtig, aber ohne Sachzwänge sind für mich Vereinbarungen in fremder Sprache inakzeptabel.
Der Grund für meine strikte Ablehnung solcher Allüren ist einfach: Selbst muttersprachlich abgefaßte Vereinbarungen und Texte bergen oft Mehrdeutigkeiten und Interpretationsspielräume, die schon zahllose Anwälte beschäftigten und die schon zahllose Menschen mit dem Gang durch die Gerichtsinstanzen in hohe Risiken, oft genug in den Ruin trieben. Unsere Gerichtsbarkeit ist permanent damit beschäftigt, zu interpretieren, was denn wohl der Gesetzgeber oder irgendein Verfasser gemeint haben könnten. Solche Probleme treten schon in der Muttersprache auf. Wer in einer anderen Sprache in solche Auseinandersetzungen gerät und diesen Zwist von deutschen Muttersprachlern entscheiden lassen muß, kann sich gleich die Kugel geben. Gerade im kaufmännischen Bereich bergen andere Sprachen üble Fallen. BGB und HGB sind nun mal hierzulande das Maß der Dinge, sie sind in deutscher Sprache abgefaßt und verwenden eindeutige Begrifflichkeiten, an die man sich tunlichst hält. Die Eindeutigkeit geht bei Übersetzungen schnell verloren. Der Verzicht auf diese Eindeutigkeit zeugt von naiver Unerfahrenheit, jedenfalls dann, wenn man ohne Not eine fremde Sprache verwendet. Allen, die das anders sehen, empfehle ich, vor einem deutschen Gericht, einer deutschen Behörde, dem Handelsregister oder dem Deutschen Patentamt etwas anderes als die deutsche Sprache zu verwenden. Dann werden sie sehen, wie weit man damit kommt.
Zwischen Menschen unterschiedlicher Muttersprache muß man sich auf irgendeine Sprache einigen. Wählt man englisch, ist das sachlich begründet. Eine fremdsprachliche Vereinbarung zwischen Deutschen ist im Zweifel gefährliche Idotie.
Ungeachtet dessen kann Übung niemals schaden. Von daher kann man auch vereinbaren, Besprechungen in Suaheli oder Gehörlosensprache abzuhalten. Sobald das aber zum angeordneten Zeremoniell ausartet, sollte Klartext in deutscher Sprache folgen (versteht jeder immer noch am besten) und die Bockbeine ausgefahren werden.
Gruß
Wolfgang