Englische Zulassung oder Kurzzeitkennzeichen?

Hallo,
es scheint bisher nur ähnliches geposted worden zu sein.
Man nimmt an, ein Deutscher kauft sich ein KFZ in England, dessen Steuer (Tax) noch gültig ist.
Es gibt wohl Versicherungen, die die Benutzung durch deutsche Fahrer decken, aber wie ist es bei einer (Überführungs-)Fahrt nach Deutschland, und wie ist es da für die einmalige Einfahrt steuermäßig oder vielleicht braucht man da ein Ausfuhrkennzeichen, wenn man mit dem überhaupt einführen darf, oder ein Einfuhrkennzeichen, das es nicht gibt, wenn es für ein Kurzzeitkennzeichen zeitlich nicht reicht. Klingt kryptisch aber vielleicht weiß da jemand weiter.
Gruß ynot

Es gibt wohl Versicherungen, die die Benutzung durch deutsche
Fahrer decken, aber wie ist es bei einer (Überführungs-)Fahrt
nach Deutschland, und wie ist es da für die einmalige Einfahrt
steuermäßig oder vielleicht braucht man da ein
Ausfuhrkennzeichen, wenn man mit dem überhaupt einführen darf,
oder ein Einfuhrkennzeichen, das es nicht gibt, wenn es für
ein Kurzzeitkennzeichen zeitlich nicht reicht. Klingt
kryptisch aber vielleicht weiß da jemand weiter.

Hi,

vom Prinzip her ist es kein Problem mit dem Fahrzeug mit englischer Zulassung nach Deutschland zu fahren. Wichtig ist das beim Fahrzeug, wenn es in Deutschland zugelassen wird ein COC-Papier ist
http://de.wikipedia.org/wiki/COC_(Zulassung)
Zum TÜV und dann in Deutschland zulassen.

Was mit der Zulassungsstelle noch geklärt werden muss, wie wird die englische Zulassungstelle über die Abmeldung informiert.

Sonst Kurzzeitkennzeichen, die können auch für einen späteren Zeitraum gültig sein, wenn z.B. die Anreise zum Fahrzeug paar Tage dauert. Deutsche Exportkennzeichen scheiden aus, weil das Fahrzeug dazu noch eine gültige HU haben muss.

Q-Gruß