English Limited?oder Gmbh?

Hallo,liebe Leute hier,
hatte jemand die English Limited versucht?
ich habe viel mals auf die Zeitung gelesen,dass bei einem English Limited nur ganz wenig Geld benoetigt wird.
Dann kann man spaeter hier in Deutschland eine Niederlassung begruenden .Laueft es wirklich so einfach?
kann jemand mir etwas erzaehlen?

viele Gruesse

gian

Hallo …,

besuchen Sie hier http://www.bebo-consulting.de/download_gruenderleitf… mal den Downloadbereich, dort finden Sie vier interessante IHK-Beiträge zum Thema Ltd’s.

MfG
BEBOUB
http://www.bebo-consulting.de

Ich verstehe nicht, daß dieses Thema jede Woche einmal aufgekocht wird.

Versuche ma mit der Archivsuche den letzten Thread heirzu zu finden.

gruss

PS:
„Man braucht wenig Geld um …“

wer kein Geld hat sollte keine Firma gründen. sonst passiert es einem wie dem Kollegen hier : Ich mache einen Onlineshop auf, habe aber kein Geld Waren einzukaufen.

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Hallo!

hatte jemand die English :Limited versucht?
ich habe viel mals auf die :Zeitung gelesen,dass bei :einem English Limited nur :ganz wenig Geld benoetigt :wird.

Der Kapitalbedarf für eine Existenzgründung hat wenig mit der Rechtsform der Unternehmung zu tun. Wenn Du Räume anmieten, Ware einkaufen, Maschinen und, Werkzeuge bezahlen mußt, fallen dafür immer die gleichen Kosten an, egal ob jemand sein Vorhaben als Freiberufler oder in einer Aktiengesellschaft oder wie auch immer realisiert.

Im wesentlichen aus der beabsichtigten Tätigkeit, aus Geschäftsumfang und Kapitalbedarf ergibt sich eine sinnvolle Rechtsform für das Unternehmen. Soll das erforderliche Eigenkapital von anderen Leuten kommen, kann man eine Kommanditgesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft gründen, z. B. eine GmbH oder eine AG. Keine Rechtsform hat nur Vor- oder Nachteile, es kommt stets auf die konkret vorliegenden Verhältnisse an.

In den weitaus meisten Fällen von Neugründungen ist eine Einzelunternehmung optimal angepaßt, wobei eine spätere Änderung ohne weiteres möglich ist, wenn es die Umstände sinnvoll erscheinen lassen. Eine Einzelunternehmung ist mit dem Gewerbeschein für ein paar Zehner gegründet. Billiger gehts nur noch als Freiberufler, weil der kein Gewerbe ausübt, ergo auch keinen Gewerbeschein braucht. Aber der Status als Freiberufler steht nicht jedem offen. Etwas teurer wird eine GmbH-Gründung. Für Notar und Handelsregister kommen leicht 1.000 € zusammen. Eine britische Ltd. wird ganz sicher um einiges teurer. Von wenigen Ausnahmefällen abgesehen gibt es keinen Grund, so etwas zu tun.

Leider wird das Stammkapital einer Kapitalgesellschaft immer wieder mit den Gründungskosten verwechselt. Das sind aber 2 völlig verschiedene Paar Stiefel, die nichts miteinander zu tun haben. Das Stammkapital einer Gesellschaft verläßt keinen Moment lang die Hand des Gründers oder der Gründer. Das Geld muß nur vorhanden sein und der gegründeten Gesellschaft zur Verfügung stehen, um Maschinen, die ersten Rechnungen und Gehälter bezahlen zu können. Ob Du dieses Geld Startkapital, Stammkapital oder wie auch immer nennst, ist zunächst einmal egal, Hauptsache, es ist vorhanden. Nun gibt es gesetzliche Bestimmungen, wonach eine GmbH mit nicht weniger als 25 T€ beginnen darf (Ausnahmen, Sachgründung etc lasse ich jetzt unberücksichtigt). Bei einer Ltd muß man nichts oder fast nichts nachweisen. Das ist natürlich Käse, denn nach der ersten Telefonrechnung ist die Gesellschaft ohne Geld pleite. Vorher haben sich die ersten Lieferanten halb totgelacht, als sie Ltd auf dem Briefbogen sahen. Solche Firmen werden nur gegen Vorkasse beliefert, es sei denn, sie haben seit vielen Jahren einen guten Namen. Die Lacher sind Dir sicher (aber leider nicht auf Deiner Seite) und sicher ist, daß Du jährlich kräftig zahlst, denn die Strohmannkonstruktion im britischen Königreich will gefüttert werden. Sonst ist Schluß mit Lustig.

Gruß
Wolfgang

Hallo,also es laueft bei mir ein bisschen anderes,
ich bin kein Deutsch,ich bin chinese,also fuer die Ware,benoetige ich gar keine Geld sofort zu zahlen,der Hersteller ist ein Bekannt von mir,fuer mich,hier ein Gmbh oder English Ltd zu begruenden,bedeutet fuer mich,dass ich hier gesetzlich aus China nach Deutschland importieren kann.Wegen des Unsicherheits in Deutschland(nur fuer mich),moechte ich nichts mal so viele Geld einzusetzen,
so denke ich ,eine Gmbh zu begruenden,ist mit voller Risiko.
Deswegen frage ich hier,ob ein English Ltd gleich Funktion hier in Deutschland als ein Gmbh ist.

Grusse

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also in D eine LTD. zu gründen sollte man sein lassen.

errichte doch einfach eine Niederlassung (Verkaufsbüro) deiner HK-firma in D.

gruss

Das Thema Ltd. kommt in diesem Dikussionsforum M.E. meist permanent zu schlecht weg.

Es ist z.B. nach der EuGH-Rspr(Centros, Überseering und Inspire Art), die den Wurzel für den Boom gesetzt hat, ziemlich eindeutig geklärt, dass deutsche Gerichte und Behörden, die Ltd. nicht aufgrund Ihrer Rechtsform benachteiligen dürfen, sofern die Rechtsform nicht zu Betrugszwecken etc… mißbraucht wird.

Das deutsche Behörden das trotzdem permanent tun, und Rechts-auffassungen vertreten, die auf lange Sicht nicht haltbar sein werden, liegt an folgendem: am Widerstand der Rechtswirklichkeit gegen rechtliche Dogmatik. Was was Sachbearbeiter xy vom EugH ? Nix. Die deutschen Gerichte sind nach anfänglichen Rettungsversuchen etwas schneller von Kape´, die haben nämlich im letzten Jahr anerkannt: die Grundbuch-, Insolvenz-, und Handelsregistereintragungsfähigkeit der Ltd. Gleichwohl ist es natürlich schwierig einem Existenzgründer zu raten sich zum Vorreiter der Rechtsfortbildung zu machen, andererseits wenn das nie einer macht, gibt´s auch keine Rechtsentwicklung.

In der Sache ist mir z.B. absolut nicht nachvollziehbar, wie unter dem Vorwand der Wahrung des Gläubigerinteresses nach wie vor versucht wird, die liebgeowrdene GMbH-Stammeinlage hochzuhalten. Es ist natürlich eine rechtspolitische Frage, aber z.B. in den USA wurde bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts das Konzept der starren Minimalkapitalisierung vollkommen aufgegeben, da man animmt, daß es noch niemals in der Rechtswirklichkeit irgendeinen Gläubiger effektiv geschützt hat und will irgendjemand behaupten, dass sämtliche US-Inc´s, das amerikanische Gegenstück zur Ltd. ,incl. Microsoft etc…, ausgerechnet aufgrund ihrer Rechtsform nicht besonders vertrauens-würdige Geschäftspartner sind.

Mfg Andre´

Hallo André,

es geht bei den in den Foren gestellten Fragen nicht um das schlecht wegkommen der Rechtsform Ltd., denn die Rechtsform ist natürlich seriös, es geht hier ausschliesslich um die missbräuchliche Verwendungsabsicht dieser Rechtsform.

Wenn Sie mal darauf achten, dann werden Sie feststellen, dass in den Foren stets zwei Kategorien von Fragern auftauchen:

_Die eine Kategorie umfasst all diejenigen, die wenig oder kein Vermögen besitzen und sich nach Außen hin, durch Gründung einer Ltd., Handlungsfreiheit und den Anschein internationaler Seriosität erkaufen wollen…

die andere Kategorie sind gerissene Geschäftemacher, die zwei- oder mehrgleisig fahren, das Betriebsvermögen in einer Personengesellschaft halten und den Vertrieb über eine Ltd. abwickeln.

Hier wird ganz gezielt das Risiko auf den jeweiligen Auftraggeber abgewälzt und von vornherein damit kalkuliert, die Ltd. dann vor die Wand zu fahren, wenn die Ansprüche eines Gläubigers das Betriebsvermögen der Ltd. zuzüglich der Kosten für eine Neugründung übersteigen._

Ohne jede Frage, ist die Rechtsform der Ltd. seriös, doch die Seriosität entsteht doch gerade dadurch, dass die bekannten Unternehmen, auf die so gerne verwiesen wird, über große Vermögen verfügen und bei Geschäftsanbahnungen ihr Haftkapital benennen können.

Die sich zwischenzeitlich herausgebildeten Gründungsagenturen für Ltd.'s tun nichts anderes, als die vielen Interessenten davon zu überzeugen, dass eine Ltd. eine seriöse Rechtsform ist, weil es ja so viele große Unternehmen gibt, die ebenfalls diese Rechtsform gewählt haben.

Keinem der Fragenden wird deutlich gemacht, dass diese Rechtsform bei fehlendem Haftkapital zum Hemmschuh wird, denn keine Bank und kein Lieferant wird sich ohne Sicherheiten auf eine Kreditvergabe oder auf eine Belieferung einlassen.

Die Argumentation der Gründungsagenturen beschränkt sich fast ausschliesslich auf die steuerliche Komponente und auf den Anonymitätsvorteil.

Und mal im Ernst… wie groß ist die nach Außen wirkende Seriosität, wenn auf eine Anfrage ein Haftkapital von 5 Pfund mitgeteilt wird ?

Man kann selbstverständlich kontrovers über das für und wider einer Minimalkapitalisierung diskutieren, wenn jedoch bereits aus der Fragestellung des Gründers heraus deutlich wird, dass die feste Absicht besteht, die Ltd. bei Problemen vor die Wand zu fahren, weil eine Neue ja preiswert zu gründen ist, dann ist eine minimale Ausstattung mit Haftkapital vermutlich sinnvoll, um Gläubiger vor allzu hohem Schaden zu bewahren.

Man darf nämlich nicht vergessen, dass die Leistungsbereitschaft eines Auftragnehmers dann sinken kann, wenn das Risiko von Regressansprüchen bei einem Scheitern der Auftragsabwicklung gegen Null geht.

Allerdings werden wir uns hierüber nicht den Kopf zerbrechen müssen, weil der Markt solche Kuriositäten von selbst selektiert, indem Sicherheiten verlangt werden und der Gründer dadurch wieder privat in die Haftung genommen wird.

Ob er sich hierbei letzten Endes besser steht, als bei der einfachen Gründung eines Gewerbebetriebes sei dahingestellt, diese Entscheidung muss jeder Unternehmer für sich treffen.

MfG
BEBOUB

Hallo Beboub,

ich habe mich lange berufsbedingt mit der Zielgruppe, an die sich die Agenturen wenden, auseinandergesetzt. Ich habe dabei den Eindruck gewonnen, dass diese von Ich-AG-Gründern, die natürlich von der Freistellung der persönlichen Haftung, gelockt werden, bis zu größeren Unternehmen reicht, die über Holding-Strukturen tatsächlich Steuern sparen bzw. erfolgreich hinterziehen können - Wortwahl ganz nach Standpunkt mir persönlcih relativ egal. Der Aufwand, den man für letzteres treiben muss, ist allerdings so kostenintensiv, das es sich das Eingehen des Risikos erst dann lohnt, wenn man sowieso schon genug auf Kante hat. Unseriös ist damit nicht die Rechtsform, sondern die Markteting-Stratgie der Agenturen, die verkaufen nämlich etwas als Rechtssicherheit, das noch lange nicht erreicht ist, es aber voraussichtlich innerhalb der nächsten 5-10 Jahre werden wird.

Man muss sich dazu vor Augen halten, das der EuGh im Grunde genommen politische Entscheidungen trifft bzw. durch seine Rspr. diese zu intitieren sucht genau wie das BVerfG. Hintergrund der in meiner letzten Mail andeutungsweise zitierten Entscheidungen ist, dass der europäische Binnenmarkt rein pragmatisch dringend eine Angleichung der Rechtsformen von Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung braucht. Über die entspr. Verordnungen ist aber seit 20 Jahren kein Konsens zu erzielen, unter anderem wegen der leidigen Debatte um Sinn und Unsinn von mehr als nominalen Stammkapitaleinlagen.-( Insoweit finde ich die angloamerikanische Lösung notorische Unterkapitalisierung nicht als Gründungshindernis oder Erlöschensgrund aufzufassen, sondern als einen Faktor unter mehreren, der ggf. den Durchgriff auf das Privatvermögen der Gesellschafter erlaubt, wesentlich eleganter als die Hau-Drauf-Methode des deutschen GmBH-Rechts, da sie Gründer mit wirklich innovativen Ideen, denen aber am Anfag dei Kohle fehlt, deutlich bevorzugt)- Der EUgH verspricht sich nun von seinen Urteilen, das die entspr. Verordnungen endlich vom Stapel gelassen werden, was irgendwann auch passieren wird, die Auswirkung davon wird sein, dass große Teile des deutschen GmbH-Rechts und vielleicht auch die Rechtsform, wie wir sie heute kennen, deutlich näher an der Ltd. als am überkommenen Verständnis der deutschen Bastion GmbH sein wir. (Man hat als Jurist in den letzten Jahren entspr. Entwicklungen in fast allen Bereichen des Zivilrechts gesehen.)

Genug ! Dererlei Erwägungen interessieren natürlich keinen gegenwärtigen Ich-AG-soll-ich-Ltd.-soll-ich-nicht-Existenzgründer, den dürfte nur die Vermeidung der persönlichen Haftung interessieren. Genau, das wird aber nach den bisherigen Erfahrungen in den meisten Fällen nicht gelingen. Auch in England nützt der Mantel, der juristischen Person nicht viel, wenn diese einfach pleite ist. Das Stichwort dazu lautet piuercing the corporate veil, ungefähr 2500 berichtete Fälle in den USA pro Jahr, in denen die Geschäftsfürher eben doch persönlich haftbar gemacht werden. Die Diskussion in der deutschen Rechtswissenschaft darüber, wie man diese hier konstruieren soll, ist zwar noch kontrovers und spannend, Einigkeit besteht aber darüber, dass die Durchgriffshaftung bie der Ltd. genau wie bei der GmbH möglich sein muss und die Gerichte werden innerhalb der nächsten drei bis vier Jahre die dogmatische Fundamentierung dafür legen, eh selbst diese Rspr. durch die o.g. Entwicklung überholt werden wird.

  • Übrigens bekommt auch eine Ein-Mann-GmbH kaum einen Kredit ohne persönliche Bürgschaft oder andere Sicherheiten, das kann also nicht der entscheidennde Vorteil der GmbH sein.

Mfg Andre´

P.S. Ich wollte noch hinzufügen, dass die von dir erwähnte Konstellation Betriebsvermögen Personengesellschaft, Vertrieb über Ltd so nicht klappt, so lahm sind nicht mal Richter, erste Entscheidung dazu AG-Hamburg, irgendwann im letzten Frühjahr.