Hallo André,
es geht bei den in den Foren gestellten Fragen nicht um das schlecht wegkommen der Rechtsform Ltd., denn die Rechtsform ist natürlich seriös, es geht hier ausschliesslich um die missbräuchliche Verwendungsabsicht dieser Rechtsform.
Wenn Sie mal darauf achten, dann werden Sie feststellen, dass in den Foren stets zwei Kategorien von Fragern auftauchen:
_Die eine Kategorie umfasst all diejenigen, die wenig oder kein Vermögen besitzen und sich nach Außen hin, durch Gründung einer Ltd., Handlungsfreiheit und den Anschein internationaler Seriosität erkaufen wollen…
die andere Kategorie sind gerissene Geschäftemacher, die zwei- oder mehrgleisig fahren, das Betriebsvermögen in einer Personengesellschaft halten und den Vertrieb über eine Ltd. abwickeln.
Hier wird ganz gezielt das Risiko auf den jeweiligen Auftraggeber abgewälzt und von vornherein damit kalkuliert, die Ltd. dann vor die Wand zu fahren, wenn die Ansprüche eines Gläubigers das Betriebsvermögen der Ltd. zuzüglich der Kosten für eine Neugründung übersteigen._
Ohne jede Frage, ist die Rechtsform der Ltd. seriös, doch die Seriosität entsteht doch gerade dadurch, dass die bekannten Unternehmen, auf die so gerne verwiesen wird, über große Vermögen verfügen und bei Geschäftsanbahnungen ihr Haftkapital benennen können.
Die sich zwischenzeitlich herausgebildeten Gründungsagenturen für Ltd.'s tun nichts anderes, als die vielen Interessenten davon zu überzeugen, dass eine Ltd. eine seriöse Rechtsform ist, weil es ja so viele große Unternehmen gibt, die ebenfalls diese Rechtsform gewählt haben.
Keinem der Fragenden wird deutlich gemacht, dass diese Rechtsform bei fehlendem Haftkapital zum Hemmschuh wird, denn keine Bank und kein Lieferant wird sich ohne Sicherheiten auf eine Kreditvergabe oder auf eine Belieferung einlassen.
Die Argumentation der Gründungsagenturen beschränkt sich fast ausschliesslich auf die steuerliche Komponente und auf den Anonymitätsvorteil.
Und mal im Ernst… wie groß ist die nach Außen wirkende Seriosität, wenn auf eine Anfrage ein Haftkapital von 5 Pfund mitgeteilt wird ?
Man kann selbstverständlich kontrovers über das für und wider einer Minimalkapitalisierung diskutieren, wenn jedoch bereits aus der Fragestellung des Gründers heraus deutlich wird, dass die feste Absicht besteht, die Ltd. bei Problemen vor die Wand zu fahren, weil eine Neue ja preiswert zu gründen ist, dann ist eine minimale Ausstattung mit Haftkapital vermutlich sinnvoll, um Gläubiger vor allzu hohem Schaden zu bewahren.
Man darf nämlich nicht vergessen, dass die Leistungsbereitschaft eines Auftragnehmers dann sinken kann, wenn das Risiko von Regressansprüchen bei einem Scheitern der Auftragsabwicklung gegen Null geht.
Allerdings werden wir uns hierüber nicht den Kopf zerbrechen müssen, weil der Markt solche Kuriositäten von selbst selektiert, indem Sicherheiten verlangt werden und der Gründer dadurch wieder privat in die Haftung genommen wird.
Ob er sich hierbei letzten Endes besser steht, als bei der einfachen Gründung eines Gewerbebetriebes sei dahingestellt, diese Entscheidung muss jeder Unternehmer für sich treffen.
MfG
BEBOUB