Hallo,
folgende Situation: Die alleinerziehende Mutter zweier Kinder (4 u. 6) findet findet in der heimatlichen Umgebung keine Arbeit, setzt alles auf eine Karte und versucht es in Österreich, wo sie auch gleich fündig wird.Sie meldet sich nach Österreich um. Für die ersten Monate sollen die Kinder in Deutschland bei der Großmutter bleiben. Diese möchte, dass alles in geregelten Bahnen läuft und will die Kinder nun für diese Zeit bei sich im Haushalt anmelden. Reicht dazu nun das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter, oder muss das Jugendamt informiert werden? Da die Großmutter (63) noch ALG2 bekommt, wäre interessant, ob die Kinder dadurch automatisch zur Bedarfsgemeinschaft zählen würden und dementsprechen die Mietanteile der Kinder bei der Großmutter angerechnet werden.Das Einkommen der Kinder beschränkt sich derzeit auf das Kindergeld.
Für die Antworten vielen Dank im Voraus
hier bin ich mit deinen Fragen überfordert.
Sollten die Kinder bei einer ALG II Empfängerin (Großmutter) leben, sollten Sie angemeldet sein, sonst wird es als Leistungsbetrug ausgelegt werden.
Das Jugendamt sollte mit eingebunden sein, um zukünftigen Ärger allgemein gesehen zu vermeiden.
Muss es aber nicht werden, nach meiner privaten Meinung nach.
Einmischen dürften Sie sich nur, wenn es für die Kinder notwendig sein sollte.
Natürlich wird das Kindergeld zu dem ALG II Satz als Einkommen verechnet mit den ALG II Sätzen die für die Kinder gelten.
Mehr kann ich dir dazu nicht sagen.
mfg falkoo
hallo sachse02,
eine 100% sichere auskunft kann ich da nicht geben, aber ich bin der meinung, dass die kinder ja nur vorübergehend in der obhut der oma sind und das kein dauerzustand sein soll. deshalb würde ich da gar nichts machen.
bitte stellen sie die frage noch einmal an jemand anders.
mit besten grüßen,
hansemann
trotzdem vielen Dank für die schnelle Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
sachse02