Ich habe ein großes Problem und hoffe, dass mir jemand helfen kann.
Meine Ex-Schwiegertochter möchte mit dem Sohn (13 Jahre alt) innerhalb Deutschlands umziehen.
Allerdings hat sie meinen Sohn immer noch nicht informiert.
Das Sorgerecht haben beide Elternteile.
Nun meine Frage:
Kann sie einfach so 400 km vom jetzigen Wohnort weg ziehen?
Wer hat denn das Aufenthaltsbestimmungsrecht ? Üblich der bei dem das Kind lebt, sicher die Mutter.
Vater nicht informiert ? Aber du weißt es schon und hast deinen Sohn nicht benachrichtigt oder gefragt ?
Ist schon ein bisschen seltsam !
"Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teilbereich des Sorgerechts und bezieht sich allein auf Regelungen zum dauerhaften Aufenthalt des betroffenen Kindes.
Das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht kann nur auf Antrag vor dem Familiengericht einem Elternteil zugesprochen werden, ansonsten teilen sich beide sorgeberechtigten Eltern dieses.
Bei geteiltem Aufenthaltsbestimmungsrecht ist bei einem Umzug in eine weiter entfernte Wohnung in der Regel die Zustimmung des anderen Elternteils erforderlich (ggf. auch durch das zuständige Familienrecht).
Eine Zustimmung ist bei Urlauben in befriedeten Gebieten innerhalb der EU hingegen in der Regel nicht erforderlich."
zitat aus scheidung.org
MfG
duck313
Ob sie das " enfach so" tun kann, wird Dir hier niemand zuverlässig mit „ja“ oder „nein“ beantworten können.
Dein Problem als Großelternteil liegt auf 2 Ebenen.
- Bei einer evtl Regelung über den zukünftigen Aufenthaltsort des Enkels haben Großeltern kein Mitbestimmungsrecht - das mag bitter sein, ich halte es dennoch für richtig.
- Vielleicht kannst Du aber im Interesse Deines Enkels die Ex-Schwiegertochter dazu bringen, ihre Überlegungen auch mit dem Vater, Deinem Sohn, zu bereden.
Es wäre vermutlich gut für den Enkel, wenn ein Großelternteil hilft, ein bisschen Ruhe und Ausgeglichenheit in seine wahrscheinlich nicht gerade tolle Situation zu bringen.
Dazu wünsche ich Dir ein Glückliches Händchen.
LG
Amokoma1