Enkel zieht zu Großmutter. Großmutter zieht ins Heim. Fristlose Kündigung möglich?

Ein Enkel zieht als Untermieter zu seiner Großmutter in die Mietwohnung (auf Drängen des Vermieters wird trotz Familienangehörigkeit ein Untermietvertrag für ein Zimmer aufgesetzt). Die Großmutter geht kurz darauf in Kurzzeitpflege und bekommt im Anschluss einen dauerhaften Pflegeplatz. Der Enkel lebt weiterhin in der Mietwohnung und die Großmutter ist bleibt Hauptmieterin.

Kann es hier zu einer fristlosen Kündigung durch den Hauptvermieter kommen?

Laut Vermieter kann bei Nutzung von mehr als dem untervermieteten Raum eine fristlose Kündigung auch für den Hauptmieter drohen. Der Vermieter ist in diesem Fall eine Genossenschaft.

Hallo!

Ja.

Die Überlassung der ganzen Wohnung an einen Untermieter ist nämlich nicht zulässig, was hier ja offenbar der Fall sein dürfte.
Oder anders herum, ein Mieter darf nicht seine Wohnung komplett untervermieten.

Ohne Vertrag hätte der dort berechtigt mit wohnende Enkel auch ganz normal in den Mietvertrag seiner Oma eintreten können (mit allen Rechten und Pflichten natürlich) wenn die verstirbt oder wie hier ins Pflegeheim umzieht.

MfG
duck313