Was für Möglichkeiten hat man, wenn man nach der Kündigung eines Gasvertrages den korrekten Zählerstand selbst abließt und diesen sowohl an den Gasanbieter, als auch an den Netzbetreiber übermittelt, hierauf jedoch ein ca. 2,5-facher Verbrauch im Vergleich zum vorangegangenen Abrechnungszeitraum hat?
Howdy,
Was für Möglichkeiten hat man, wenn man nach der Kündigung
eines Gasvertrages den korrekten Zählerstand selbst abließt
Sofern der Zaehlerstand korrekt ist, hat der Kunde die Moeglichkeit, das verbrauchte Gas zu bezahlen und die sollte er in dem Fall auch nutzen.
Sofern der Zaehlerstand aber nur korrekt abgelesen wurde und der Gasanbieter auf seiner Abrechnung einen hoeheren Wert in Rechnung stellt, dann haette der Kunde die Option, das noch einmal ablesen und korrigieren zu lassen.
Sofern der Kunde meint, es koenne nicht sein, dass er innerhalb einer Zeit das 2.5fache verbraucht haette, dann hat er die Option, dem Gasanbieter nachzuweisen, dass er das Gas nicht tatsaechlich verbraucht hat (was naturgemaess relativ schwierig ist).
Und wenn der Kunde meint, sein Nachbar haette ihm das Gas geklaut, so hat er dort auch die Moeglichkeit, dieses ueberpruefen und beheben zu lassen (Achtung: Nicht selber werkeln!!!).
Gruss
norsemanna
enormer Anstieg des Gasverbrauches
u wie könnte man vorgehen, wenn der zählerstand stimmt, die abrechnung stimmt, aber der angestiegene verbrauch kommt demjenigen um einiges zu hoch vor?
Hallo !
Man kann die Gasgeräte und Leitungen NACH seiner Gasuhr prüfen lassen.
Ein Gasleck dieser vermuteten Größe kann kaum unbemerkt geblieben sein !
Eine grobe Fehleinstellung des Gasbrenners wird das m.E. auch nicht bewirken.
Dann bleiben eigentlich nur echter Mehrverbrauch,es war z.B. kälter als im Vorjahreszeitraum,man hat mehr geheizt…
Wenn Stromdiebstahl schon die absolute Ausnahme ist,Gasdiebstahl ist noch unwahrscheinlicher,weil noch aufwändiger durchführbar !
Fehler der Gasuhr ?
Wenig wahrscheinlich,aber immerhin technisch möglich.
Kann man prüfen lassen,Antrag beim Gasversorger auf eichrechtliche Überprüfung stellen,Uhr wird getauscht und die eingebaute in einer amtlichen Prüfstelle untersucht.
Das ist gebührenpflichtig,sollte sie tatsächlich falsch zählen,bezahlt man die Prüfung nicht und hat auch Anspruch auf Korrektur der Rechnung. Zählt sie richtig,zahlt man diese Pauschale.
Fehler liegen oft im Ablesen und Übertragen der Daten,Zahlendreher,Kommastellen mitgenannt,falsche Gasuhr abgelesen(Zählernummer laut Rechnung beachten!).
MfG
duck313
Hi,
u wie könnte man vorgehen, wenn der zählerstand stimmt, die
abrechnung stimmt, aber der angestiegene verbrauch kommt
demjenigen um einiges zu hoch vor?
das war Punkt 3 in meiner Liste. Der Kunde koennte versuchen nachzuweisen, dass er das Gas nicht wirklich verbraucht hat.
Punkt 1: eigenen Verbrauch nochmal durchdenken
In den allermeisten Faellen hat der Kunde das Angezeigte doch verbraucht
Punkt 2: Zaehler und Installation ueberpruefen lassen
Ab und zu sind Zaehler defekt. Die Wahrscheinlichkeit dafuer ist aber aeusserst gering (Zaehler werden meistens von den Gasanbietern in regelmaessigen Abstaenden gewartet bzw. getauscht)
Punkt 3: gucken, ob der Nachbar abzapft
Ebenfalls sehr unwahrscheinlich, es sei denn man hat einen lebensmueden Nachbarn…
Gruss
norsemanna
Hi,
je nachdem wann eingezogen/ausgezogen/abgelesen wird, kann es sein, dass die Heizperiode des Winters mit drin ist, aber die Sommermonate wo kaum geheizt wurde zum Ausgleich fehlen.
Hier sollte man sich diese Möglichkeit mal genauer ansehen.
MFG