Enrenovierung bei Auszug?

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

wenn zum Einzug ein Übergabeprotokoll gemacht wurde , In dem die
einzelnen Räume mit dem Vermerk Renovierungbedürftig stehen únd Zusätzlich
noch mal ein Eintrag handschriftlich getätigt wurde, in dem steht das
die Wohnung Verwohnt, dreckig und Renovierungsfähig übernommen wurde, muss man dann Renovieren?

Kann man die Klausel mit dem starren fristen mit einer anderen Klausel aufheben?

Ich hoffe auf eine Antwort und Danke schon mal im Voraus.

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

wenn zum Einzug ein Übergabeprotokoll gemacht wurde , In dem
die
einzelnen Räume mit dem Vermerk Renovierungbedürftig stehen
únd Zusätzlich
noch mal ein Eintrag handschriftlich getätigt wurde, in dem
steht das
die Wohnung Verwohnt, dreckig und Renovierungsfähig übernommen
wurde, muss man dann Renovieren?

Ja, natürlich sollte man das aus eigenem Interesse tun.
Wenn im Vertrag sonst keine besondere Vereinbarung getroffen wurde muß man beim Auszug aber nicht mehr renovieren.

Kann man die Klausel mit dem starren fristen mit einer anderen
Klausel aufheben?

Starre Renovierungsfristen sind nicht mehr gültig, auch wenn diese im Vertrag stehen.

Ich hoffe auf eine Antwort und Danke schon mal im Voraus.

Bitteschön