Entbindung der Schweigepflicht

Eine Frage die mich brennend Interessiert.

Kann man einen Text in einem „Vetrag“ einbauen, in dem man sich von der
Schweigepflicht entbindet wenn verstöße vorliegen ???

Es geht darum das Wir eine PC reparatur Werkstatt sind
und somit auch auf Daten von Kunden ran kommen, wenn man deren Festplatten sichert.

Was ist wenn zb eine Kinderpornografie in einer der Festplatten ist ???
Dagen wollen wir uns absichern und einen Passus im Vetrag, bzw in der
Reparaturaufnahme die JEDER Kunde unterschreiben muss eibauen

Indem wir uns dann von der Schweigepflicht entbinden und es zur Anzeige bringen
wenn auf den Festplatten Kinderpornografien und andere gewaltverherrlicheungen sind

Oder darf man es nicht wegen dem Datenschutzgesetz ???

Bitte mal um Ihre Mithilfen

Vielen Dank

Hallo,

fiele sowas denn überhaupt unter die gesetzliche Schweigepflicht?

LG Kathi

Guten Tag,

Ja genau das ist ja meine Frage bzw die Frage die sich Uns stellt.
Wegen Datenschutz usw …
Nicht das wie dann zwar jemanden zur Anzeige bringen
und er uns dann wiederum anzeigt zw verletzung von Datenschutz usw …

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

Kann man einen Text in einem „Vetrag“ einbauen, in dem man
sich von der
Schweigepflicht entbindet wenn verstöße vorliegen ???

Bei der „echten“ Schweigepflicht halte ich das für nicht so einfach, aber egal :smile:

Es geht darum das Wir eine PC reparatur Werkstatt sind
und somit auch auf Daten von Kunden ran kommen, wenn man deren
Festplatten sichert.

Da muss man schonmal einhaken. Warum? Ausser bei Datenrettung von defekten Festplatten muss man sich die Datein doch gar nicht anschauen? Die Folder KiPo, Naziflugblatt und Raubkopien werden einfach auf den neuen/reparierten Rechner geschoben, ohne sich den Inhalt anzuschauen. Hier geht es nicht um Datenschutz, sondern das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Bei Verdacht überlässt man es dann der Polizei die Daten zu untersuchen und evtl. zu handeln.

Ich halte es jedenfalls für nicht erlaubt, die privaten Dateien zu durchstöbern, solange nicht ein fachlicher Grund dafür vorliegt (zB Kontrolle, ob Daten korrekt und vollständig kopiert wurden).

Was ist wenn zb eine Kinderpornografie in einer der
Festplatten ist ???

Wenn man das „findet“ (warum auch immer, legal oder nicht), braucht man keine Erlaubnis mehr, es gibt keine Schweigepflicht für PC-Ärzte.

Dagen wollen wir uns absichern und einen Passus im Vetrag, bzw
in der
Reparaturaufnahme die JEDER Kunde unterschreiben muss eibauen

Wenn schon Vertrag/AGB, dann sollte man Fachleute (zB Anwalt) damit beauftragen, das kann zu leicht nach hinten losgehen.

Nebenbei, das hier hat nix mit Datenschutz zu tun, ihr verarbeitet ja nicht (automatisiert) personenbezogene Daten.

Wenn mir jemand so ein Vertrag unterschieben möchte, würde ich aber auch eine Gegenleistung verlangen, zB erweiterte Verschwiegenheitspflicht gegenüber Anderen/Aussenstehenden, aussergerichterlicher Schadensersatz auch schon bei einfacher Verlässigkeit, irgendsowas in der Art.

Gruß, DW.