Hallo
Kann man einen Text in einem „Vetrag“ einbauen, in dem man
sich von der
Schweigepflicht entbindet wenn verstöße vorliegen ???
Bei der „echten“ Schweigepflicht halte ich das für nicht so einfach, aber egal 
Es geht darum das Wir eine PC reparatur Werkstatt sind
und somit auch auf Daten von Kunden ran kommen, wenn man deren
Festplatten sichert.
Da muss man schonmal einhaken. Warum? Ausser bei Datenrettung von defekten Festplatten muss man sich die Datein doch gar nicht anschauen? Die Folder KiPo, Naziflugblatt und Raubkopien werden einfach auf den neuen/reparierten Rechner geschoben, ohne sich den Inhalt anzuschauen. Hier geht es nicht um Datenschutz, sondern das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Bei Verdacht überlässt man es dann der Polizei die Daten zu untersuchen und evtl. zu handeln.
Ich halte es jedenfalls für nicht erlaubt, die privaten Dateien zu durchstöbern, solange nicht ein fachlicher Grund dafür vorliegt (zB Kontrolle, ob Daten korrekt und vollständig kopiert wurden).
Was ist wenn zb eine Kinderpornografie in einer der
Festplatten ist ???
Wenn man das „findet“ (warum auch immer, legal oder nicht), braucht man keine Erlaubnis mehr, es gibt keine Schweigepflicht für PC-Ärzte.
Dagen wollen wir uns absichern und einen Passus im Vetrag, bzw
in der
Reparaturaufnahme die JEDER Kunde unterschreiben muss eibauen
Wenn schon Vertrag/AGB, dann sollte man Fachleute (zB Anwalt) damit beauftragen, das kann zu leicht nach hinten losgehen.
Nebenbei, das hier hat nix mit Datenschutz zu tun, ihr verarbeitet ja nicht (automatisiert) personenbezogene Daten.
Wenn mir jemand so ein Vertrag unterschieben möchte, würde ich aber auch eine Gegenleistung verlangen, zB erweiterte Verschwiegenheitspflicht gegenüber Anderen/Aussenstehenden, aussergerichterlicher Schadensersatz auch schon bei einfacher Verlässigkeit, irgendsowas in der Art.
Gruß, DW.