Entbindung des D-Arztes v. d. Schweigepflicht gegenüber BG

Hi,

nehmen wir mal an, man hatte vor kurzem einen Arbeitsunfall, bessergesagt: Man wurde mit einem Suizidenten in Ausübung des Dienstes konfrontiert. Danach wäre man beim D-Arzt gewesen, der einen zwei Wochen AU geschrieben hätte.

Nun hat die Berufsgenossenschaft schon mehrmals einen Zettel geschickt, auf dem man den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht entbinden solle (aber nicht müsse).

Warum tut die das? Anmerkung: Der D-Arzt rechnet ja selbst mit der BG ab; wissen die dann nicht eh schon bescheid? Ein anderer Arzt (außer dem Bahnarzt im Auftrag des AG) wurde nicht konsultiert. Der Betroffene arbeitet inzwischen wieder normal.

Gruß T

Hallo,
eigentlich ist es nicht üblich, dass die BG. so handelt wie in diesem Fall., Ich kann mir nur vorstellen, dass das Unfallereignis/hergang damit etwas zu tun hat (…Man wurde mit einem Suizidenten in Ausübung des Dienstes konfrontiert.) und der Arzt sich dazu eben im D-Arzt-Bericht nicht weiter ausgelassen hat und auf den Datenschutz verwiesen hat.
Gruss
Czauderna

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Das ist sicherlich so. Für Leute, die sich routinemäßig mit abgetrennten Gliedmaßen und sowas beschäftigen, ist ein vorübergehendes psychisches KO etwas Mysteriöses, zumal man dann den Unfallbericht nicht im gewohnten Ablauf „abarbeiten“ kann. Da wäre es recht hilfreich für den Menschen bei der BG, wenn der Bahnarzt (für den der Vorfall seinerseits Routine ist) ihm ein paar instruktive Worte zu der ganzen Geschichte zukommen lassen dürfte - zumal auch der Begriff „Trauma“ für jemanden, der ständig mit Unfällen zu tun hat, zwei verschiedene naheliegende Bedeutungen hat und er sich jetzt am Ende noch vorstellt, es sei dem Triebfahrzeugführer mit irgendwelchen technischen Spezialvorrichtungen gelungen, das Fahrzeug so schnell zum Stehen zu bringen, dass er Stirn voraus gegen die Frontscheibe geschleudert wurde…

Schöne Grüße

MM

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Hi,

Verstehe. Die BG erfährt also vom D-Arzt nur, daß man AU geschrieben wurde? Was würdest Du tun? Soll man ihn von der Schweigepflicht entbinden? Man will das auch beim Hausarzt, obgleich der mit dem Fall nichts zu tun hatte. Suchen die vielleicht nach Gründen, nicht zahlen zu müssen, wenn man dauerhaft ausfiele (z. B. wg. evt. Vorerkrankungen oder so).

Grüße T

Wobei der Bahnarzt nicht der behandelnde D-Arzt war; sondern es ist mittlerweile vorgeschrieben, daß man wieder als dienstfähig erklärt wird.

Gruß T

Hallo,
also ich persönlich würde es tun. Natürlich erfolgen solche Rückfragen allein aus dem Grunde zu prüfen ob es sich da tatsächlich um einen Arbeitsunfall handelte und die BG. auch zuständig ist oder ob die Krankenkasse zahlen muss. Das macht jetzt auf den ersten Blick für den Versicherten keinen Unterschied, einer zahlt auf jeden fall die Behandlungskosten, allerdings gab und gibt es auch Fälle, bei denen sich ein solcher gesundheitlicher Schaden ergab, dass der/die Betroffene nicht mehr arbeiten konnte und erwerbsunfähig wurde und dann kam die „Unfallrente“ ins Spiel, eine Leistung, welche die Krankenkasse nicht kennt. Außerdem gibt es bei der BG. auch noch andere Leistungen, die eine Krankenkasse ebenfalls nicht kennt und da wird die Sache auch für den Betroffenen wichtig. Also, ich würde es machen.
Gruss
Czauderna

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Ok, dann wird man das so machen. Danke für die Auskunft!

Gruß T

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