Eine Versicherung verlangt von seinem Versicherungsnehmer, dass dieser den behandelnden Arzt seines mittlerweile verstorbenen Großvaters von seiner Schweigepflicht entbindet und möchte detailierte Krankheitsbilder, Medikation, medizinische Berichte und genaue Zeiträume in einem vorgefertigten Formular vom Arzt niedergeschrieben haben.
Handelt sich um eine stornierte Reise des Enkels mit der Erkrankung des Großvaters als Begründung und eine Woche später sogar mit Vorlage der Sterbeurkunde nach Todesfall. Diese wird aber abgelehnt, weil Stornierung aufgrund von Krankheit und nicht von Todesfall!
Frage: Ist der Enkel laut der deutschen Gesetzgebung überhaupt befugt, den Arzt seines verstorbenen Großvaters von seiner Schweigepflicht zu entbinden?
Wenn nicht, muss der Enkel seine Eltern, also die Verwandten 1. Grades (Kinder des Großvaters) darum bitten? Sind diese dazu befugt?
Frage: Ist der Enkel laut der deutschen Gesetzgebung überhaupt
befugt, den Arzt seines verstorbenen Großvaters von seiner
Schweigepflicht zu entbinden?
Hi puxxi,
Normalerweise werden die Ärzte der versichertern Person bereits durch Antragstellung von der Schweigepflicht entbunden. Eine nachträgliche Entbindung der Schweigefplicht von einer Dritten Person halte ich für nicht möglich. Ein Gesetzestext hab ich leider dafür nicht parat.
Im Zweifel mal die Versicherungsbedingungen lesen wenn vorhanden.
Frage: Ist der Enkel laut der deutschen Gesetzgebung überhaupt
befugt, den Arzt seines verstorbenen Großvaters von seiner
Schweigepflicht zu entbinden?
„Befugt“ ist der falsche Ausdruck. Er kann eine solche Entbindungserklärung zwar abgeben. Sie ist aber für den Arzt nicht rechtsrelevant, denn von der Schweigepflicht entbinden kann ihn nur der Patient selbst.
Wenn nicht, muss der Enkel seine Eltern, also die Verwandten
Grades (Kinder des Großvaters) darum bitten? Sind diese
dazu befugt?
Selbe Antwort.
Ich würde die Versicherung einfach auf diesen Umstand hinweisen. Allerdings sollte es auch auf dem Totenschein vermerkt sein, wenn eine vorausgegangene Erkrankung todesursächlich war.
Hallo,
der Arzt kann nur vom Patienten von der Schweigepflicht entbunden werden. Wenn dieser kein Testament o.ä. gemacht hat worin seine Erben/Verwandten dazu bevollmächtigt werden so ist dieses nicht mehr möglich.
Die ärztliche Schweigepflicht geht über den Tot hinaus. Wenn der Arzt diese Unterlagen heraus gibt ohne das diese befugt sind so macht sich der Arzt strafbar. Somit gibt es keine Möglichkeit an die Unterlagen zu kommen und die Person belibt auf den Kosten sitzen.
Einzige Möglichkeit wäre wenn der verstorbene selber Arztberichte zu Hause liegen hat, was ich für unwahrscheinlich halte.
Gruß Sunny
Ist doch logisch, dass die sich sowas nicht in deren AGBs schreiben.
Da wird ständig nur davon geredet, dass der Versicherte seinen eigenen Arzt von seiner Schweigepflicht entbinden soll, nicht aber irgendwas über die Ärzte der näheren Verwandtschaft.
Nochmal, die Versicherung verlangt vom Enkel als Versicherten, dass dieser den Arzt des verstorbenen Großvaters von seiner Schweigepflicht entbindet. Nicht der Großvater war der Versicherte!
Wenn der Arzt sich weigert: hat der Versicherte dennoch Recht und Anspruch auf Leistung seitens der Versicherung, sofern er beweisen kann, dass die Versicherung etwas verlangt, was gar nicht rechtens ist!?
Oder bleibt der Versicherte auf seinen Kosten sitzen, weil er den Ansprüchen der Versicherungs-AGBs nicht entsprechen kann, weil der Arzt sich weigert!?
D.h. die versicherte Person bleibt auf seinen Reisekosten sitzen, weil der Arzt sich laut Gesetzgebung weigert und der Versicherte somit den Ansprüchen der AGBs nicht gerecht werden kann?
Folgende Frage bleibt unbeantwortet:
DARF DIE VERSICHERUNG REIN RECHTLICH ÜBERHAUPT VERLANGEN, DASS DER ENKEL DEN ARZT SEINES VERSTORBENEN GROßVATERS VON SEINER SCHWEIGEPFLICHT ENTBINDET!?