Entbindung und Freistellung von Arbeit

Bitte um Hilfe, für folgendes: Wenn nen Arbeitnehmer während
der Probezeit, die 6 Monate beträgt, von seinem
Arbeitsvertraglichen rechten und Pflichten bis auf weiteres
entbunden wird, aber seine Bezüge erhält, und besagt bekommt,
das er seine Unterlagen an dem und dem Tag persönlich abholen
kann, wobei er von seinem Wohnort zur Firma rund 300km für
eine einfache Fahrt zurücklegen muss, und kein Datum in der
Entbindung genannt ist, ist er denn gekündigt oder zählt das
nicht als Kündigung??? Weil, eine Kündigung bedarf ja der
Schriftform mit Beendigungsdatum, oder nicht?

Hier mal das Zitat der Entbindung:

"Sehr geehrter Herr…,

das bestehende befristete Arbeitsverhältnis läuft nicht zu unserer Zufriedenheit.

Wir entbinden Sie hiermit mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres von Ihren arbeitsvertraglichen Rechten und Pflichten aus dem befristeten Arbeitsverhältnis.

Gleichzeitig werden Sie mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres widerruflich von der Arbeitsleistung unter Fortzahlung Ihrer bezüge mit Anrechnung auf Ihren Erholungsurlaub und ggf. Mehrleistungen freigestellt.

Überlassene Ausrüstungsgegenstände, Schlüssel, Dienstausweis usw. bitten wir unverzüglich an die Geschäftsstelle gegen Empfangsbestätigung zurückzugeben.

Im übrigen verweisen wir auf die vereinbarte Verschwiegenheitspflicht auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Hocachtungsvoll"

Hallo!

Warum machst du einen neuen Thread auf?

das bestehende befristete Arbeitsverhältnis läuft nicht zu
unserer Zufriedenheit.

IANAL, aber ich war bisher der Meinung, bei befristeten Arbeitsverhältnissen könne es keine Probezeit geben.

Gruß M.

Wir entbinden Sie hiermit mit sofortiger Wirkung bis auf
weiteres von Ihren arbeitsvertraglichen Rechten und Pflichten
aus dem befristeten Arbeitsverhältnis.

Da stellt sich mir die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage ein AG einen AN von seinen arbeitsvertraglichen Rechten entbinden will!

Für Expertenhinweise wäre ich dankbar!

Da ein befristetes Arbeitsverhältnis ja keiner Kündigung bedarf, und eine ordentliche Kündigung nur in besonderen Fällen möglich ist, sieht es so aus, als würde der AN bis zum Ende des Vertrages freigestellt werden, oder der AG sucht vielleicht noch ein anderes Betätigungsfeld, oder nach einem Grund frühzeitig zu kündigen.

Agnes

Da fällt mir noch ein:
Hier liegt ja eine widerrufliche Freistellung vor.

Das bedeutet, dass man sich zur Verfügung halten muss, und nicht einfach in Urlaub fahren kann, denn sonst kommt man vermutlich in Annahmeverzug.

http://de.wikipedia.org/wiki/Freistellung_(Arbeitsre…

Agnes

Das hat einen hohen Unterhaltungswert für Arbeitsrechtler :wink:.

Bitte um Hilfe, für folgendes: Wenn nen Arbeitnehmer während
der Probezeit, die 6 Monate beträgt, von seinem
Arbeitsvertraglichen rechten und Pflichten bis auf weiteres
entbunden wird, aber seine Bezüge erhält, und besagt bekommt,
das er seine Unterlagen an dem und dem Tag persönlich abholen
kann, wobei er von seinem Wohnort zur Firma rund 300km für
eine einfache Fahrt zurücklegen muss, und kein Datum in der
Entbindung genannt ist, ist er denn gekündigt oder zählt das
nicht als Kündigung??? Weil, eine Kündigung bedarf ja der
Schriftform mit Beendigungsdatum, oder nicht?

Hier mal das Zitat der Entbindung:

"Sehr geehrter Herr…,

das bestehende befristete Arbeitsverhältnis läuft nicht zu
unserer Zufriedenheit.

-Trennungsabsicht wird hier klar gemacht und läßt sich auch daraus entnehmen, dass der natürlich fiktive Arbeitnehmer seine Arbeitspapiere abholen soll.

Wir entbinden Sie hiermit mit sofortiger Wirkung bis auf
weiteres von Ihren arbeitsvertraglichen Rechten und Pflichten
aus dem befristeten Arbeitsverhältnis.

Signed Agnes !!! Ist eine witzige Idee, den AN von seinen Rechten freizustellen, steht nur leider garnicht zur Disposition des AG.

Gleichzeitig werden Sie mit sofortiger Wirkung bis auf
weiteres widerruflich von der Arbeitsleistung unter
Fortzahlung Ihrer bezüge mit Anrechnung auf Ihren
Erholungsurlaub und ggf. Mehrleistungen freigestellt.

Ein schöner Grund für eine Kündigungsschutzklage. Frist 3 Wochen. Das ist eine widerrufliche Freistellung. Der AN muss sich weiter zur Arbeit bereithalten womit eine Anrechnung des Urlaubs ausscheidet.

Überlassene Ausrüstungsgegenstände, Schlüssel, Dienstausweis
usw. bitten wir unverzüglich an die Geschäftsstelle gegen
Empfangsbestätigung zurückzugeben.

Wieder ein Argument für eine Kündigung und den Beendigungswillen des AG.

Im übrigen verweisen wir auf die vereinbarte
Verschwiegenheitspflicht auch nach Beendigung des
Arbeitsverhältnisses.

Und nochmal Beendigung des AV. Verschwiegenheitspflicht gilt natürlich nicht im KSch - Prozess :stuck_out_tongue:.

Hocachtungsvoll"

Da war aber jemand garnicht zufrieden. „Hochachtungsvoll“

Probezeit kann vereinbart werden. Kündigungszeitpunkt ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, da steht die Kündigungsfrist mit Sicherheit drinne. Ansonsten gesetzliche Regelung. In der Probezeit 2 Wochen.
Ich nehme außerdem mal stark an, dass bei den abzuholenden Papieren die Arbeitbescheigung sein wird, da wird man spätestens den angepeilten Beendigungszeitpunkt erfahren.

Hoffe konnte helfen.

MFG viper

Hi!

IANAL, aber ich war bisher der Meinung, bei befristeten
Arbeitsverhältnissen könne es keine Probezeit geben.

…womit Du falsch liegst.

LG
Guido

Nett - aber völlig am Thema vorbei
Hi!

Das hat einen hohen Unterhaltungswert für Arbeitsrechtler :wink:.

Leider hat Dein Posting bestenfalls ein Kopfschütteln für Leute des Fachs zur Folge.

Ein schöner Grund für eine Kündigungsschutzklage. Frist 3
Wochen.

Hier gibt es keine Kündigung gegen die man klagen kann!
Der Vertrag läuft aus und gut ist *PUNKT*

Das ist eine widerrufliche Freistellung. Der AN muss
sich weiter zur Arbeit bereithalten womit eine Anrechnung des
Urlaubs ausscheidet.

Und wenn eine unwiderrufliche Freistellung hinterhergeschoben wird?

Wieder ein Argument für eine Kündigung

Ich lese immer Kündigung - von der ist keine Rede…

Und nochmal Beendigung des AV. Verschwiegenheitspflicht gilt
natürlich nicht im KSch - Prozess :stuck_out_tongue:.

…den es nicht geben wird

Ich nehme außerdem mal stark an, dass bei den abzuholenden
Papieren die Arbeitbescheigung sein wird

Ähm - warum sollte die automatisch dabei sein?

Hoffe konnte helfen.

so überhaupt nicht!

Kopfschüttelnder Gruß
Guido