Entbindung v. Pflicht zur Zahlung Kindesunterhalt

Hallo,

ein Vater behauptet, es wurde bei der Scheidung vereinbart, dass er nach Vollendung des 18. Lj. des Kindes vom Kindesunterhalt befreit wird. Es wäre ein rechtskräftiges Urteil.

Kann tatsächlich per Gerichtsbeschluss der Unterhaltsanspruch eines Kindes gegen Vater und Mutter versagt werden?
Ich habe Probleme das zu glauben. Unterhaltsanspruch kann ja auch über das 18. Lj. hinaus bestehen.

TM

Hallo,

vermutlich ist der Unterhalt bis zum 18. Geburtstag befristet. Was auch Sinn macht, weil nach dem 18. Geburtstag beide Elternteile unterhaltspflichtig sind.

Eine Befristung bedeutet aber nicht automatisch, dass es danach keinen Unterhaltsanspruch mehr gibt.

Der Unterhalt muss halt dann neu berechnet und notfalls eingeklagt werden.

Gruß
Ingrid

Hallo,

weil nach dem 18. Geburtstag beide
Elternteile unterhaltspflichtig sind.

Ich weiß was du meinst, aber um Missverständnissen vorzubeugen und für’s Archiv:

Unterhaltspflichtig sind immer beide Eltern.
Der eine leistet ihn i.d.R. in Form von Geld und der andere i.d.R. durch Kost und Logis, solange das Kind in seinem Haushalt lebt.

Eine Befristung bedeutet aber nicht automatisch, dass es
danach keinen Unterhaltsanspruch mehr gibt.

Danke! Darum ging es mir, dass es nicht sein kann, dass nach dem 18. Lj. keine Zahlungsverpflichtung mehr besteht, selbst wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt werden.

Und das wurde eben behauptet, dass das Kind dann keine Ansprüche mehr hätte.

Der Unterhalt muss halt dann neu berechnet und notfalls
eingeklagt werden.

Danke, das bestätigt meine Ansicht.

TM