Hallo,
ich zähle mal wieder voll auf Euch.Mein Problem bzw das meines Opas ist wie folgt.
Er hatte sich vor Jahrzehnten Land von einem damaligen Großgrundbesitzer gekauft.Dieses Land sollte er dann zu SED Zeiten der LPG verkaufen.Das wollte er aber nicht.Kurzerhand haben sie dann einfach seinen Namen aus dem Grundbuch gestrichen und Volkseigentum draus gemacht.
Meiner Meinung nach ist das doch Diebstahl.Er hat noch sämtliche Unterlagen.Wir wollen es zurück!!
Gibt es vielleicht schon ein Gerichtsurteil über einen ähnlichen Fallen (ist ja zu tausenden passiert) oder an wen kann ich mich am besten wenden.Vielen Dank im vorraus.
Ps.Falls Ihr noch genauere Angaben braucht bekommt Ihr diese natürlich.
Hallo, Tino,
zu diesem Sachverhalt hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg heute ein Urteil gefällt. Es handelt sich dabei um die entschädigungslose Enteignung in der DDR. Ich nehme an, dass dazu sicher noch in den nächsten Tagen Kommentare in den Zeitungen stehen werden.
Naturgemäß ist dieses Urteil jedoch noch nicht im Internet zu finden.
Bleibt am Ball!
Gruß
Eckard.
Hallo Eckard,
bei dem genannten Prozeß ging es um die Enteignung von DDR-Bürgern nach der Wiedervereinigung, während es hier um die Enteignung im Zuge der Bodenreform in DdR ging. Einen Zusammenhang zwischen dem aktuellen Urteil und der Frage gibt es also eher nicht.
Beste Grüße,
Christian
Hallo Tino,
diesen link veröffentlichte Lone zu diesem Thema in einem anderen Brett: http://de.news.yahoo.com/040122/281/3unpk.html
Viele Grüsse
Eve*
Hallo!
Also ich hab das Urteil zwar schon auf dem Schreibtisch, aber noch nicht gelesen. Meines Wissens geht es darum, dass Enteignungen, die vor der Gründung von BRD und DDR, also zwischen 1945 und 1949, von Alliierter Seite (de facto von sowjetischer Seite) vorgenommen wurden, nach der Wiedervereinigung gesetzlich festgeschrieben wurden.
Aber bitte, ich hab das noch nicht gelesen.
Gruß
Tom