Enteignung Garage - ohne Notwendigkeit

Sorry, ich vermute, du (und andere hier) haben keine Ahnung wie es sich mit den DDR-Pachtgaragen verhält. Und gehst diesbezüglich hier permanent von westdeutschen Verhältnissen aus. Deswegen bringt es nichts, mit dir hier darüber zu diskutieren.

Zu deiner Info, wir haben nicht nur eine solche Garage, und in der Verwandschaft sind auch welche vorhanden.
Letztens erst war ich diesbezüglich zu einer Versammlung. Eine Einigung über gemeinsamen Kauf ist aus verschiedenen Gründen kaum möglich, zudem einige „Besitzer“ seit Jahren verschollen sind.

Kauf Vermessung und Wegerecht zu einzelnen Garagen auf größeren Grundstücken ist teuer,
und werden von Stadt/Gemeinden sowieso nicht eingeräumt, das tun die sich nicht an. Wer würde das schon, im Hinblick auf eventuelle spätere Pläne?
Das ist heute so, und war vor 20 Jahren auch schon so.

Ich frage umgekehrt, warum der Eigentümer der Garage jahrzehntelang sich nicht um eine einvernehmliche Lösung bemühte, wohl wissend, dass ein Pachtvertrag irgendwann endet, dass also ohnehin das Problem früher oder später auftreten würde.

Du irrst - zumindest, was mich angeht. Das könnte man aber auch aus meinem ersten Beitrag zu dem Thema herauslesen.

Das dürfte hier ja kaum das Problem sein, denn der Besitzer ist ja nicht verschollen, sondern hat sich einfach 20 Jahre lang um nichts gekümmert und beschwert sich nun darüber, dass sich die Sache nicht zu seinem Vorteil entwickelt hat.

Kauf und Vermessung sind und waren bei jedem Grundstück erforderlich und auch bei jedem Grundstück, auf dem nach west- bzw. gesamtdeutschem Recht eine Garage errichtet wird. Nur, weil etwas heute im Nachhinein stattfindet und nicht bei Errichtung wie im Westen vor der Wiedervereinigung und seitdem in Gesamtdeutschland üblich und erforderlich, heißt das ja nicht, macht die Sache weder zu etwas Besonderem noch zu etwas besonders Teurem.

Will sagen: wer heute eine Garage kauft oder vor 60 Jahren in Westdeutschland, kauft das Grundstück auch und das ist vorher vermessen worden.

Wegerechte sind im Übrigen nicht zwingend erforderlich, wie ich ebenfalls bereits erklärte und selbst wenn man das Problem mit Wegerechten (und da ist es mit einer Eintragung auf dem dienenden Grundstück getan) lösen möchte, kostet das keine unheiligen Beträge, sondern einen niedrigen dreistelligen Betrag.

Ich habe eine Wessibrille, gebe ich zu. Genau deswegen interessieren mich die „verschiedenen Gründe“. Warum ist im Osten nicht möglich, was im Westen täglich praktiziert wird - bei einem gemeinsamen Rechtsraum?

Verschollen ist verschollen,
und die beschweren sich wenn überhaupt, erst dann wenn sie enteignet werden. Das nützt den anderen Garagenbesitzern aber nichts, gell?
Ich möchte noch mal darauf verweisen:

Der Betroffene, um den es in der Frage geht, ist nicht verschollen.

Ja, gut, man kann unbegründete und unbelegte Behauptungen einfach ein paarmal in der Hoffnung wiederholen, dass sie dann irgendjemand glaubt, aber das macht sie halt nicht wahrer.

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Es handelt sich oft um ( meistens selbst erbaute) Garagenkomplexe von ca. 30 bis 120 aneinandergebauten Garagen (Zahlen, wie ich sie kenne)
Es gibt viele sehr alte Besitzer, verschollene Besitzer, bzw. solche die man nie erreicht,
solche die sich einen Grundstückskauf nicht leisten können oder wollen, usw. usw. .
Das wäre in Westdeutschland anders??
Falls es einen entsprechenden eingetragenen Garagen-Verein gibt, wäre es etwas einfacher. Aber auch nur theoretisch, wie wir es mit einer Garage im Verein selbst erleben.

Und warum auch kaufen, die Leute wollen ja weiter pachten🤷🏻‍♀️

Dann erzähl doch mal, was hast du mit DDR-Pachtgaragen zu tun?

Sehr gerne, aber bitte nicht hier. Schreib C_Punkt privat an, wenn du so großes Interesse an seinem Leben hast.

Hier dagegen ist die Frage, ob du eigentlich die Details des konkreten Falls kennst, über die du sprichst:

  • Weißt du denn, dass es sich um einen großen Garagenkomplex handelt?
  • Weißt du, dass der arme Garagenbesitzer in den letzten 30 Jahren ständig um eine vernünftige Klärung der Sache gebeten hat und abgeschmettert wurde?
  • Und hat er denn überhaupt versucht, in den letzten 30 Jahren sich mit den anderen Garagenbesitzern (so es sie gibt) auf eine Linie zu einigen?

Ich gehöre auch dazu. Mir ist allerdings bekannt, dass es seit Beginn der 90er Jahre viele Bemühungen gab unterschiedliches Gebäude- und Grundeigentum zusammenzuführen.

Und jetzt erzähle und erkläre mal, wie das bei Euch nach 35 Jahren so geregelt ist. Mich interessiert, wie die Angleichung an geltendes Recht geregelt wurde und funktioniert.

Pachten ist aber ein Vertrag zwischen zwei Parteien. Und wenn die andere Partei nicht mehr verpachten will, dann fällt diese Lösung weg.
Deine Argumente sind gut, aber nicht das Problem des Verpächters. Unabhängig von einer eventuellen Entschädigung (Desperado spricht von Enteignung, also sollte eine Entschädigung fließen - oder, wahrscheinlicher, er wirft mit stimmungsmachenden Begriffen um sich, ohne sie selbst zu verstehen) ist es im Interesse der Pächter, dass eine Lösung gefunden wird.
Wenn die Pächter es nicht machen (unabhängig davon, ob es aus praktischen Gründen machbar ist!), dann sind sie selbst die Leidtragenden. Der Kommune als Verpächter kann nicht zugemutet werden, dass sie und damit die Allgemeinheit die Kosten weiter trägt.
Denn es gibt ja einen Grund, warum der Pachtvertrag nicht verlängert werden soll.

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Das grundsätzliche Problem steht hier geschrieben:

Was ich damit zu tun hatte:

Aus diesem Grunde schrieb ich auch dies:

Garagenhöfe stellen - im Vergleich zu den erwähnten Häusern - rechtlich keine Besonderheit dar; auch bei ihnen fielen Eigentum an Gebäude und Immobilie auseinander.

Bevor ich jetzt noch einen längeren Aufsatz schreibe, aus dem meine Qualifikation bzgl. Immobilienfinanzierungen, Grunddienstbarkeiten & Co. hervorgeht: worum geht es Dir eigentlich? Haben wir hier irgendwo in rechtlicher Hinsicht divergierende Ansichten oder geht es Dir nur darum, a) die Einschätzung des Fragestellers zu teilen, dass es sich hier um Enteignung handelt und/oder b) dass völlig banale und jährlich zigtausendfach durchgeführte Vorgänge wie die Aufteilung von Grundstücken, deren Vermessung und die Regelung von Wege- oder Fahrrechten ausgerechnet im Kontext von Garagenhöfen weder mach- noch finanzierbar sind?

Letzteres ist schlichtweg Quatsch und zwar aus mehreren Gründen. Zum Einen liegt die einzige Besonderheit der Garagenhöfe in dieser Hinsicht darin, dass die Dinger schon lange stehen und nun erst vermessen werden müss(t)en, während die Vermessung sonst halt vor der Errichtung der Garagen durchgeführt wird und nicht erst Jahre/Jahrzehnte später.

Letzteres erhöht aber weder die Komplexität des Unterfangens noch die (inflationsbereinigten) Kosten desselben, sondern fühlt sich allenfalls irgendwie komisch an. Zum Anderen sind die Kosten halt nicht so hoch, wie hier mitunter menetekelt wird und zwar weder für den Kauf noch die Vermessung noch die notarielle noch die gerichtliche Umsetzung.

Wenn da mit allem Drum und Dran pro Garage 300 Euro (zzgl. Kaufpreis) zusammenkommen, wäre das schon viel. Ich habe hier neulich ein paar Leitungsrechte eintragen lassen und die haben für zwei Grundstücke zusammen 200 Euro gekostet. Die Vermessung des Gesamtgrundstücks zwecks Aufteilung wird wahrscheinlich 2000-3000 Euro kosten damit pro Garage halt noch einmal 100-200 Euro.

Wo also genau liegt nun das Problem und wieso muss ich hier meine Qualifikationen darlegen, während Du Deine Expertise aus

zu beziehen und für ausreichend zu halten scheinst.

Zumal eben - wie gesagt - anscheinend gar kein Dissens in rechtlichen Fragen zu bestehen scheint. Außerdem ist der Drops ja sowieso schon gelutscht, weswegen es sich bei der Eingangsfrage ja auch im eigentlichen Sinne nicht um eine Fachfrage, sondern um eine Suggestivfrage nebst Wertung der deutschen Demokratie und Gesetzgebung handelt.

Welche Kosten sollen das sein, der Pächter zahlt ja die Pacht, die man eventuell an steigende Kosten anpassen könnnte.
Es mag rechtlich soweit ok sein, aber andererseits vollkommen verständlich, wenn dann ein ostdeutscher Garagenbesitzer die westdeutschen Gesetze nicht als das Gelbe vom Ei empfindet😐

Was mir bekannt ist … unterschiedlich. Ich schreibs später.

Wenn jemand verschollen ist, kann er nach 10 Jahren für tot erklärt werden (https://www.gesetze-im-internet.de/verschg/__3.html), dann treten die Erben ein.

Eine Enteignung kann nur aufgrund eines Gesetzes erfolgen, bei einer Enteignung muss ein Wertersatz geleistet werden (https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html)

Ihr verwendet hier also juristische Begriffe, die eine andere Bedeutung haben als ihr zu glauben scheint.

Wenn ihr wirklich glaubt, dass eine Enteignung stattfindet, könnt ihr rechtlich vorgehen. Wenn nicht, dann argumentiert anders.

Desperado hat übrigens bisher noch nicht gesagt, was der Verpächter zu der ganzen Sache sagt. Denn der sollte zuerst gefragt werden, bevor anonym in einem Forum unsachgemäß Stimmung gemacht wird. Aber da stimme ich C-punkt zu: Desperado geht es nicht um eine sachliche Klärung, sondern um populistisches Geschrei.

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Wer soll das machen, der Garagennachbar?:grin:

Potenzielle Erben.
Was ich damit sagen wollte: Irgendjemand sollte auffindbar sein, der sich für diese Garage verantwortlich fühlt. Ansonsten kann man (jetzt der Verpächter) die Garage leeren und niederreißen lassen.
Wenn es eine Pacht ist, gibt es auch Pachtzahlungen. Darüber kann man gehen. Wenn es keine Pachtzahlungen gibt, dann siehe oben.

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Das ist kein westdeutsches Gesetz, sondern die grundsätzlichen Regelungen wurden im Einigungsvertrag festgelegt, der von beiden Parlamenten ratifiziert wurde. Die späteren Details hat dann der gesamtdeutsche Bundestag beschlossen.

Der eigentliche Witz ist aber, und das wird in diesen Diskussionen immer übersehen, dass für den Fall, dass diese Übergangsregeln nicht beschlossen worden wären, im Moment des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik alle Gebäude auf fremden Grundstücken den Grundstückseigentümern zugefallen wären. Insofern ist hier eben nicht westdeutsches Recht übergestülpt worden, sondern es wurde auf die berechtigten Belange der Bürger der DDR Rücksicht genommen und eine langfristige Sonderregelung geschaffen.

Nun befinden wir uns an dem Punkt, an dem eine Übergangsregelung mit immerhin gut 20 Jahren Laufzeit ausgelaufen ist und sich manche darüber beschweren, dass sie nun von der Entwicklung überrascht und vom Westen übervorteilt wurden. Die Garage ist den Leuten also so wichtig und heilig, dass sie 20 Jahre exakt nichts gemacht haben und nun - nach Verstreichen aller Fristen - rumjammern, dass das Problem in dieser Zeit nicht irgendjemand anders in ihrem Interesse bzw. zu ihren Gunsten aus der Welt geschafft hat.

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Ich bin gespannt.

Ich vermute eher: „gut 35 Jahren Laufzeit“.
Ein gewisser Anteil der Garagenbesitzer dürfte damals noch nicht gelebt haben oder zumindest nicht vollährig gewesen sein - so rein statistisch betrachtet.
Insofern ist das Schreien jetzt für mich noch unverständlicher.

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Du solltest auch wissen, dass die Immobilienpreise in Ostdeutschland (vor allem in ländlichen Gebieten) nur einen Bruchteil von denen in Düsseldorf betragen. Kosten für Vermessung, Aufteilung des Grundstückes, Eintragung der Dienstbarkeiten, notarielle Beurkundung, Gebühren des Grundbuchamtes, Grunderwerbssteuer machen den Kauf des Grundstückes auf dem die Garage steht in vielen Fällen so teuer als wenn man sich im gleichen Dorf gleich ein ganzes Haus kaufen würde.

Der Verpächter ist in diesem Fall die Gemeinde - und von dieser Seite kam zu der betreffenden Person einfach die Kündigung des Pachtverhältnisses und die Aufforderung, die Garage besenrein zu übergeben damit diese abgerissen werden kann. Geplant ist laut Gemeinde auf der Fläche nichts.