Enteignung Garage - ohne Notwendigkeit

Es handelt sich mitnichten um eine Enteignung, sondern einfach nur um die Beendigung eines Pachtverhältnisses. Und bzgl. der Besonderheiten des Auseinanderfallens von Grundstück und Bebauung hat der Gesetzgeber spezielle Regelungen getroffen, die auch wenn @Inka sie

durchaus ausgewogen und fair sind, indem man da lange Fristen vorgesehen hat, die gerade in Bezug auf den Wert einer nach üblichen DDR-Maßstäben errichteten Garage und deren Lebenserwartung mehr als angemessen sind. Und ist eine Garage heute doch noch soviel wert, dass der Grundeigentümer sie noch vermieten kann, gibt es durchaus Rechtsprechung, die dem Errichter dann einen Ersatz zuspricht.

Ich will hier nicht das Lied des lethargischen Ex-DDR-Bürgers singen, solche Vögel gibt es im Westen auch, aber hier haben Menschen trotz eindeutiger Rechtslage mit mehr als ausreichender Zeit, noch Nutzungen aus dem irgendwann mal getätigten Invest zu ziehen und sich nach Alternativen umzusehen, seelenruhig gepennt und auf Wunder gehofft. Und da die nicht eingetreten sind, geht jetzt das Gezeter über böse „West-Gesetze“ los, obwohl mehr als genug Mitbürger im Osten über die vergangenen Jahrzehnte problemlos angemessene und wirtschaftlich vertretbare Lösungen gefunden haben.

Dabei ist es alles andere als eine Besonderheit, dass eine irgendwann anno tobac getätigte Investition sich aus rechtlichen, technischen oder tatsächlichen Gründen mal in Luft auflöst oder sich in ihrem Nutzwert deutlich einschränkt. Wenn der Schorni deiner Heizung aufgrund strengerer Abgas- und Energieverbrauchs-Vorgaben den Segen entzieht, Du deinen analogen Sat-Receiver wegwerfen kannst, weil es keine Sender mehr gibt, die Du damit empfangen kannst, Du mit der uralten Karre keinen TÜV mehr bekommst, oder mangels grüner Plakette nicht mehr in die Innenstädte darfst, … Alles ärgerlich und teuer, und trotzdem auf einer sich weiter drehenden Welt nicht immer und ganz vermeidbar. Aber um unbillige Härten bei solchen Dingen zu vermeiden, gibt es eben dann auch lange Fristen/Zeiträume in denen man einen angemessenen wirtschaftlichen Nutzen aus einer Investition ziehen kann.

4 Like

Ja, klar. Keine Ahnung, wieso ich mich um zehn Jahre vertan habe.

Ich habe die Größenordnung dieser Kosten bereits genannt. Wenn es ein Dorf gibt, in dem für einen vierstelligen Betrag, den die ganze Veranstaltung für einen Garagenhof kosten wird, ein Haus kaufen kann, das den Namen noch verdient, dann sag mir Bescheid. Ich kaufe dann ein paar Straßenzüge.

Einfach im Sinne von „nachdem sich der Eigentümer der Garage über 30 Jahre lang keine Anstalten gemacht hat, sich um irgendetwas in dem Zusammenhang zu kümmern, hat die Gemeinde das einzig konsequente getan und das Pachtverhältnis gekündigt, um die Sache rechtlich sauber zu regeln“.

Alles schön und gut, aber wer Rechtssicherheit will, muss auch etwas dafür tun, auch wenn es im Zweifelsfall Geld kostet - oder er/sie/es hinnehmen, was da in Zukunft kommen kann. (Rechne doch mal aus, was die Garage so Wert sein könnte - beispielsweise potentielle Monatsmiete mal 12 mal 35 und setze es ins Verhältnis zu den Unkosten für die Rechtssicherheit.)

Damit ist nur einzig und allein zu prüfen, ob die Kündigung rechtmässig erfolgt ist. Wenn ja, braucht Keine und Keiner „Enteignung“ zu schreien. Wenn nein, wäre der Rechtsweg offen.
Spannende und bisher noch nicht bearbeitete Frage ist: Wurde rechtmässig gekündigt? Was steht dazu im Pachtvertrag?

1 Like

Das wurde gaaaanz weit oben beantwortet:

Es geht Desperado um die politische (hier äquivalent mit moralische) Bewertung, nicht um die juristische.
Und da ungezählte Male schon darauf hingewiesen wurde, dass auch die Eigentümer der Garagen eine Mitwirkungspflicht haben, dass es eine 35-jährige Übergangszeit gab, dass es Alternativmöglichkeiten gibt, dass ohne die Übergangszeit es viel schlechter für die Garageneigentümer gewesen wäre, ist die Frage eigentlich beantwortet.

2 Like

Da sich alles, was Notar, Gericht, Sachverständige betrifft, nach Gebührenordnungen richtet, die Tabellen mit Wertgrenzen haben, ist auch das mal wieder einfach nur eine ins Blaue hinein geschriebene, haltlose Unterstellung!

Wenn Haus und Garage beide nichts wert in deinem ostdeutschen Dörfchen sind, dann mögen die Gebühren und Kosten zwar identisch sein, liegen aber beide bei den Mindestbeträgen, von denen man für die Garage in Düsseldorf nur träumen kann, vom Haus in Düsseldorf ganz zu schweigen. Insoweit wird da ein deutlicher Rabatt gewährt. Und wenn die Garage doch ach so wertvoll und unersetzlich ist, und man die schon für nahezu Null bekommt, dann könnte man doch eigentlich froh sein, wenn man inkl. Gebühren und Kosten immer noch ein richtiges Schnäppchen macht.

2 Like

Gibt es gelegentlich bei diia.de (Deutsche Internet Immobilien Auktionen). Die Häuser die dort teilweise verschleudert werden würden in vielen anderen Ländern als luxuriös gelten.

Dir ist klar (um mal wieder diesen Satzanfang zu wählen), dass der normale Garagenpächter nicht davon ausgeht, dass die Gemeinde einfach ohne Grund das Pachtverhältnis beendet? In den meisten Gemeinden bestehen diese Pachtverhältnisse einfach weiter - nur einige Gemeinden mißbrauchen ihre Macht um die Bürger einfach zu enteignen. (Oh ja, es heißt ja nicht Enteignung, es ist ja einfach nur die Kündigung des Pachtverhältnisses - dummerweise steht die Eigentumsgarage des Pächters eben auf dem Grundstück).

Aha, für vierstellige Beträge. Na fein.

Der Grund stand über 30 Jahre im Raum.

Ich bezweifle ehrlich gesagt, dass eine Gemeine „ohne Grund“ auf Einnahmen verzichtet. Viel wahrscheinlicher dürfte man mit dem Grundstück was vorhaben. Könnte man wahrscheinlich recherchieren. Wenn man wollte.

Ein Pachtverhältnis ist schon vom Begriff her ein Verhältnis auf Zeit! Schon alleine daher geht jeglicher Vorwurf gegen einen Verpächter fehlt, der die Beendigung eines Pachtverhältnisses im Rahmen gesetzlicher und vertraglicher Regelungen erwartet.

Da wird viel von bezahlbarem, modernen Standards entsprechendem Wohnraum auf der einen Seite und zunehmend verkommenden Quartieren andererseits geredet. Aber wenn eine Gemeinde es wagt, üblicherweise nicht gerade als Schmuckstücke geltende und noch aus Zeiten der Mangelwirtschaft herrührende und in entsprechender Qualität errichtete Garagenhöfe nach einer halben Ewigkeit spottbilliger Nutzung angemessen zu überplanen, kann das natürlich nur ein Skandal sein.

3 Like

Das mag so sein, dass der „normale Garagenpächter“ so denkt. Es kann aber auch anders sein.
Gerade ein mündiger Bürger sollte über seine Rechte und Pflichten und über seine Verträge und dem, was daraus entstehen kann halbwegs informiert sein. Nachlässigkeit oder gar Dummheit kann doch dem anderen Vertragspartner nicht angekreidet werden.

In den meisten Gemeinden wird sich nach dem gerichtet, was im Vertrag steht. Und da wird auch irgendwas über ein Ende des Vertragsverhältnisses geregelt sein.
Lass doch mal „Deinen“ Vertragstext herüberwachsen, dann sehen wir weiter.

indem sie sich vertragskonform verhalten? Ist das nicht lächerlich?

3 Like

Mich würde tatsächlich schon wundern, wenn wir es hier noch mit einem Pachtvertrag zu tun hätten, weil die meisten Gemeinden die alten Pachtverträge durch Mietverträge ersetzt worden sind. So oder so sind (wenn wir die Betrachtung auf Garagen beschränken) alle Ausnahmeregelungen des Schuldrechtsanpassungsgesetzes hinsichtlich Kündigungsverbote, Entschädigungsregelungen usw. zum 31.12.2022 ausgelaufen (einzige Ausnahme: der Pächter war am 03.10.1990 älter als 60 Jahre).

Die Diskussion über alle Rechtsfragen zu dem Thema ist also völlig für die Katz. Aber sie steht ja auch unter Politik und das offensichtlich aus gutem Grund.

Gruß
C.

Stimmt.

Und das Ergebnis in einem Satz: „Die Politik“ ist böse, weil sie sich an geltendes Recht hält und dieses anwendet.

3 Like

Es kommt noch schlimmer, lieber @Desperado. Der Eigentümer des Grundstückes könnte verlangen, dass das Eigentum so zurückgegeben wird, wie es einst durch den Pächter angenommen wird: also leer, ohne Garage. Er könnte sicher auch erwarten, dass der Boden unversucht ist und beim Gegenteil die Entseuchung des Bodens auf den Pächter abwälzen.

Das ist alles geltendes Recht und sollte einem Pächter bewusst sein. Vor Abschluss und während der Nutzung.

Die Stadt Berlin würde übrigens Wohnungsbaugenossenschaften Bauland überlassen - als Erbpacht für 50-99 Jahre. Natürlich ist bisher keine Genossenschaft in Berlin so dumm gewesen, solch eine Vertrag zu unterschreiben. Eben aus den genannten Gründen des Eigentums am Bauland.