Enteignung Garage - ohne Notwendigkeit

Es handelt sich mitnichten um eine Enteignung, sondern einfach nur um die Beendigung eines Pachtverhältnisses. Und bzgl. der Besonderheiten des Auseinanderfallens von Grundstück und Bebauung hat der Gesetzgeber spezielle Regelungen getroffen, die auch wenn @Inka sie

durchaus ausgewogen und fair sind, indem man da lange Fristen vorgesehen hat, die gerade in Bezug auf den Wert einer nach üblichen DDR-Maßstäben errichteten Garage und deren Lebenserwartung mehr als angemessen sind. Und ist eine Garage heute doch noch soviel wert, dass der Grundeigentümer sie noch vermieten kann, gibt es durchaus Rechtsprechung, die dem Errichter dann einen Ersatz zuspricht.

Ich will hier nicht das Lied des lethargischen Ex-DDR-Bürgers singen, solche Vögel gibt es im Westen auch, aber hier haben Menschen trotz eindeutiger Rechtslage mit mehr als ausreichender Zeit, noch Nutzungen aus dem irgendwann mal getätigten Invest zu ziehen und sich nach Alternativen umzusehen, seelenruhig gepennt und auf Wunder gehofft. Und da die nicht eingetreten sind, geht jetzt das Gezeter über böse „West-Gesetze“ los, obwohl mehr als genug Mitbürger im Osten über die vergangenen Jahrzehnte problemlos angemessene und wirtschaftlich vertretbare Lösungen gefunden haben.

Dabei ist es alles andere als eine Besonderheit, dass eine irgendwann anno tobac getätigte Investition sich aus rechtlichen, technischen oder tatsächlichen Gründen mal in Luft auflöst oder sich in ihrem Nutzwert deutlich einschränkt. Wenn der Schorni deiner Heizung aufgrund strengerer Abgas- und Energieverbrauchs-Vorgaben den Segen entzieht, Du deinen analogen Sat-Receiver wegwerfen kannst, weil es keine Sender mehr gibt, die Du damit empfangen kannst, Du mit der uralten Karre keinen TÜV mehr bekommst, oder mangels grüner Plakette nicht mehr in die Innenstädte darfst, … Alles ärgerlich und teuer, und trotzdem auf einer sich weiter drehenden Welt nicht immer und ganz vermeidbar. Aber um unbillige Härten bei solchen Dingen zu vermeiden, gibt es eben dann auch lange Fristen/Zeiträume in denen man einen angemessenen wirtschaftlichen Nutzen aus einer Investition ziehen kann.

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Ja, klar. Keine Ahnung, wieso ich mich um zehn Jahre vertan habe.

Ich habe die Größenordnung dieser Kosten bereits genannt. Wenn es ein Dorf gibt, in dem für einen vierstelligen Betrag, den die ganze Veranstaltung für einen Garagenhof kosten wird, ein Haus kaufen kann, das den Namen noch verdient, dann sag mir Bescheid. Ich kaufe dann ein paar Straßenzüge.

Einfach im Sinne von „nachdem sich der Eigentümer der Garage über 30 Jahre lang keine Anstalten gemacht hat, sich um irgendetwas in dem Zusammenhang zu kümmern, hat die Gemeinde das einzig konsequente getan und das Pachtverhältnis gekündigt, um die Sache rechtlich sauber zu regeln“.

Alles schön und gut, aber wer Rechtssicherheit will, muss auch etwas dafür tun, auch wenn es im Zweifelsfall Geld kostet - oder er/sie/es hinnehmen, was da in Zukunft kommen kann. (Rechne doch mal aus, was die Garage so Wert sein könnte - beispielsweise potentielle Monatsmiete mal 12 mal 35 und setze es ins Verhältnis zu den Unkosten für die Rechtssicherheit.)

Damit ist nur einzig und allein zu prüfen, ob die Kündigung rechtmässig erfolgt ist. Wenn ja, braucht Keine und Keiner „Enteignung“ zu schreien. Wenn nein, wäre der Rechtsweg offen.
Spannende und bisher noch nicht bearbeitete Frage ist: Wurde rechtmässig gekündigt? Was steht dazu im Pachtvertrag?

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Das wurde gaaaanz weit oben beantwortet:

Es geht Desperado um die politische (hier äquivalent mit moralische) Bewertung, nicht um die juristische.
Und da ungezählte Male schon darauf hingewiesen wurde, dass auch die Eigentümer der Garagen eine Mitwirkungspflicht haben, dass es eine 35-jährige Übergangszeit gab, dass es Alternativmöglichkeiten gibt, dass ohne die Übergangszeit es viel schlechter für die Garageneigentümer gewesen wäre, ist die Frage eigentlich beantwortet.

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Da sich alles, was Notar, Gericht, Sachverständige betrifft, nach Gebührenordnungen richtet, die Tabellen mit Wertgrenzen haben, ist auch das mal wieder einfach nur eine ins Blaue hinein geschriebene, haltlose Unterstellung!

Wenn Haus und Garage beide nichts wert in deinem ostdeutschen Dörfchen sind, dann mögen die Gebühren und Kosten zwar identisch sein, liegen aber beide bei den Mindestbeträgen, von denen man für die Garage in Düsseldorf nur träumen kann, vom Haus in Düsseldorf ganz zu schweigen. Insoweit wird da ein deutlicher Rabatt gewährt. Und wenn die Garage doch ach so wertvoll und unersetzlich ist, und man die schon für nahezu Null bekommt, dann könnte man doch eigentlich froh sein, wenn man inkl. Gebühren und Kosten immer noch ein richtiges Schnäppchen macht.

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Gibt es gelegentlich bei diia.de (Deutsche Internet Immobilien Auktionen). Die Häuser die dort teilweise verschleudert werden würden in vielen anderen Ländern als luxuriös gelten.

Dir ist klar (um mal wieder diesen Satzanfang zu wählen), dass der normale Garagenpächter nicht davon ausgeht, dass die Gemeinde einfach ohne Grund das Pachtverhältnis beendet? In den meisten Gemeinden bestehen diese Pachtverhältnisse einfach weiter - nur einige Gemeinden mißbrauchen ihre Macht um die Bürger einfach zu enteignen. (Oh ja, es heißt ja nicht Enteignung, es ist ja einfach nur die Kündigung des Pachtverhältnisses - dummerweise steht die Eigentumsgarage des Pächters eben auf dem Grundstück).

Aha, für vierstellige Beträge. Na fein.

Der Grund stand über 30 Jahre im Raum.

Ich bezweifle ehrlich gesagt, dass eine Gemeine „ohne Grund“ auf Einnahmen verzichtet. Viel wahrscheinlicher dürfte man mit dem Grundstück was vorhaben. Könnte man wahrscheinlich recherchieren. Wenn man wollte.

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Ein Pachtverhältnis ist schon vom Begriff her ein Verhältnis auf Zeit! Schon alleine daher geht jeglicher Vorwurf gegen einen Verpächter fehlt, der die Beendigung eines Pachtverhältnisses im Rahmen gesetzlicher und vertraglicher Regelungen erwartet.

Da wird viel von bezahlbarem, modernen Standards entsprechendem Wohnraum auf der einen Seite und zunehmend verkommenden Quartieren andererseits geredet. Aber wenn eine Gemeinde es wagt, üblicherweise nicht gerade als Schmuckstücke geltende und noch aus Zeiten der Mangelwirtschaft herrührende und in entsprechender Qualität errichtete Garagenhöfe nach einer halben Ewigkeit spottbilliger Nutzung angemessen zu überplanen, kann das natürlich nur ein Skandal sein.

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Das mag so sein, dass der „normale Garagenpächter“ so denkt. Es kann aber auch anders sein.
Gerade ein mündiger Bürger sollte über seine Rechte und Pflichten und über seine Verträge und dem, was daraus entstehen kann halbwegs informiert sein. Nachlässigkeit oder gar Dummheit kann doch dem anderen Vertragspartner nicht angekreidet werden.

In den meisten Gemeinden wird sich nach dem gerichtet, was im Vertrag steht. Und da wird auch irgendwas über ein Ende des Vertragsverhältnisses geregelt sein.
Lass doch mal „Deinen“ Vertragstext herüberwachsen, dann sehen wir weiter.

indem sie sich vertragskonform verhalten? Ist das nicht lächerlich?

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Mich würde tatsächlich schon wundern, wenn wir es hier noch mit einem Pachtvertrag zu tun hätten, weil die meisten Gemeinden die alten Pachtverträge durch Mietverträge ersetzt worden sind. So oder so sind (wenn wir die Betrachtung auf Garagen beschränken) alle Ausnahmeregelungen des Schuldrechtsanpassungsgesetzes hinsichtlich Kündigungsverbote, Entschädigungsregelungen usw. zum 31.12.2022 ausgelaufen (einzige Ausnahme: der Pächter war am 03.10.1990 älter als 60 Jahre).

Die Diskussion über alle Rechtsfragen zu dem Thema ist also völlig für die Katz. Aber sie steht ja auch unter Politik und das offensichtlich aus gutem Grund.

Gruß
C.

Stimmt.

Und das Ergebnis in einem Satz: „Die Politik“ ist böse, weil sie sich an geltendes Recht hält und dieses anwendet.

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Es kommt noch schlimmer, lieber @Desperado. Der Eigentümer des Grundstückes könnte verlangen, dass das Eigentum so zurückgegeben wird, wie es einst durch den Pächter angenommen wird: also leer, ohne Garage. Er könnte sicher auch erwarten, dass der Boden unversucht ist und beim Gegenteil die Entseuchung des Bodens auf den Pächter abwälzen.

Das ist alles geltendes Recht und sollte einem Pächter bewusst sein. Vor Abschluss und während der Nutzung.

Die Stadt Berlin würde übrigens Wohnungsbaugenossenschaften Bauland überlassen - als Erbpacht für 50-99 Jahre. Natürlich ist bisher keine Genossenschaft in Berlin so dumm gewesen, solch eine Vertrag zu unterschreiben. Eben aus den genannten Gründen des Eigentums am Bauland.

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Wurde getan. Die Garagen sollen abgerissen werden, geplant ist dort nichts. Das Grundstück soll auch nicht verkauft werden. Es handelt sich übrigens um die Gemeinde Ueckermünde.

Ich fand via Google zwei Berichte im Nordkurier. Einen von 2016, da sollte auf dem ehemaligen Garagenplatz ein Einkaufszenter gebaut werden und einen von 2024, wo die Garagen einem Schulneubau Platz machen mussten.

Bezieht sich Deine Frage auf einen dieser Berichte?

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Nein, in meinem Fall ging es darum, dass in der Gemeinde Ueckermünde ein Teil der Garagen in einem Garagenhof abgerissen werden sollen obwohl der Abriss nur ein Selbstzweck ist weil nichts auf dem Grundstück geplant ist.

Hallo,

das stimmt ja wohl nicht so ganz, was Du da schreibst.
Laut seit 2017 geltenden Bebauungsplan B-35
bpl_35_ueckermuende(nahvers_bellinerstr_heideweg)
ist dort ein Standort für Nahversorgung geplant.

Und das im Rahmen eines solchen Projekts das Gebiet „besenrein“ übergeben werden soll, ist ein allgemein übliches Handeln.

&tschüß
Wolfgang

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Nicht nur das, und insoweit wird dann auch ein Schuh draus, wie konkret die Planungen da vermutlich sind / woraus sich mal wieder hier die Halbwahrheiten des bekannten Protagonisten speisen: Man wird schwerlich einen Investor für den Bau eines Nahversorgers finden, der dann eine konkrete Planung für ein tatsächlich zu bauendes Einkaufszentrums betreibt, wenn man nicht mit einem Grundstück aufwarten kann, das in einem Zustand ist, der einen sofortigen Baustart gestattet.

D.h. Reihenfolge ist üblicherweise Bebauungsplan und Bereitstellung eines so tatsächlich ohne weitere Zwischenschritte bebaubaren Grundstücks, Investorensuche, Vertragsschluss über das Grundstück mehr oder weniger parallel zum Baugenehmigungsverfahren, und dann schnellstmöglicher Baubeginn. Denn ab dem Moment, an dem Geld für das Grundstück fließt und sonstige Kosten auf Seiten des Investors entstehen und finanziert werden müssen, tickt die Zinsuhr. Und jeder Cent, den man durch möglichst kurze Zeit zwischen erstem ausgegebenen Euro und Eröffnung spart, ist bares Geld! Das müsste schon ein extrem lukrativer Standort sein, wenn sich jemand dazu hinreißen lassen würde, ein noch nicht sofort bebaubares Grundstück zu erwerben und sich dann den zeitlich nicht absehbaren Stress mit unwilligen Garagenbesitzer antut, bevor er mit dem Bau anfangen kann. Die Realität bei solchen Nahversorgern sieht schon seit Jahren eher so aus, dass die Komunen Bittsteller bei entsprechenden Investoren sind, und oft längerfristig politische Versprechen zur Ansiedlung entsprechender Dinge nicht erfüllt werden können, weil man niemand findet, der so etwas bauen und betreiben will.

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Was ich schreibe stimmt. Du kennst die Fakten nicht und gehst einfach mal davon aus, dass es sich um irgendein Grundstück handelt für welches Du in diesem Ort zufällig einen Bebauungsplan ergoogelt hast. Bevor Du mich fragst ob es sich um dieses Grundstück handelt unterstellst Du mir erstmal, dass ich die Unwahrheit geschrieben hätte.

Es geht um einen Garagenhof in der Straße „Grüner Weg“ in Ueckermünde und nicht um das von Dir verlinkte Grundstück.

Dazu findet man dieses:
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Seebad Ueckermünde | Stadt Ueckermünde
„Die Stadtvertretung Ueckermünde hat in ihrer Sitzung am 29.09.2022 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B-52 „Wohnen im Grünen Weg“ gefasst.“

Gibt es vielleicht einen Zusammenhang zwischen dieser Bekanntmachung und dem fraglichen Garagenhof?

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