Hallo,
ich arbeite an einem Fall, in dem im Nov. 1936 ein jüdischer Betreiber eines Warenhauses seinen Laden zu Gunsten einer Gruppe Treuhänder aufgab. Wélchen gesetzlichen Hintergrund gab es zu dem Zeitpunkt, durch den der betroffene sich dazu bewegt fühlte, seinen Laden aufzugeben? Was für Gesetze zur Verdrängung von Juden aus dem wirtschaftlichen Leben existierten Ende 36, oder gab es kein Gesetz, welches ihm zur Aufgabe nötigte?
Und dann noch eine Begriffsklärung: Was ist denn ein Entjudungsgewinn - in meinen Unterlagen heißt es, das der der Stadt zugefallen ist.
Vielen Dank
Felix
Hallo !
ich arbeite an einem Fall, in dem im Nov. 1936 ein jüdischer
Betreiber eines Warenhauses seinen Laden zu Gunsten einer
Gruppe Treuhänder aufgab. Wélchen gesetzlichen Hintergrund gab
es zu dem Zeitpunkt, durch den der betroffene sich dazu bewegt
fühlte, seinen Laden aufzugeben?
Gesetzlichen Hintergrund??? Angst!!!
mfgConrad
Hallo Conrad!
Gesetzlichen Hintergrund??? Angst!!!
Es gab durchaus die passenden Gesetze. Nur Juden mußten ihr gesamtes 5.000 RM übersteigendes Vermögen angeben und darauf eine Sondersteuer von zunächst 20% bezahlen. Der Steuersatz wurde später erhöht. Wenn jemand auf seine gesamten Werte, auch Sachwerte, binnen weniger Wochen 20% Steuern zahlen muß, sind damit sehr schnell alle liquiden Mittel erschöpft. Wer nicht zahlen konnte, mußte zu jedem Preis verkaufen. Der Verkaufserlös floß der Staatskasse zu. Genau das war der Zweck der Übung, denn das Deutsche Reich war schon lange vor Kriegsbeginn pleite und auf Raubzüge angewiesen. Der Räuberei fiel zunächst nur die jüdische Bevölkerung zum Opfer und im Laufe der Zeit alle besetzten Gebiete. Die Besetzten mußten ihre Besatzer bezahlen.
Gruß
Wolfgang
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Hallo Felix,
in „Judenpolitik im Dritten Reich“ von Uwe Dietrich Adam ist im Detail dargestellt, was nacheinander für Gesetze und Regelungen beschlossen wurden. Das Buch ist sehr trocken. Vielleicht wirst du darin trotzdem fündig.
Hm. Da kann man nur hoffen, dass sich dein „Mandant“ noch rechtzeitig ins Ausland abgesetzt hat.
Schöne Grüße
Petra
Hallo,
direkte Gesetze, die juden zur geschäfstaufgabe zwangen, gab es 1936 noch nicht.
Aber praktisch hatte sich die Lage da schon zugespitzt. DA waren einmal die den Juden auferlegten Sondersteuern, die es ihnen schwer machten. Zuim anderen reagierten zunehmend Teile der Belegschaft, speiell die NSDAP-Mitglieder und ihnen geistig Nahestende, mit passiver und aktiver Arbeitsverweigung. Ein jüdischer Chef lebte da gefählich - es reicht schon eine völlig aus der Luft gegeriffene Anzeige, daß er sich angeblich einem arischen Lehrmädchen unsittlich genähert habe oder so was, um ihn der GESTAPO auszuliefern.
Dazu kam die massive Hetze gegen jügische GEschäfte generell - das „Kauft nicht bei Juden“ zeigte teilweise Wirkung und führte zum Umsatzrückgang.
Letztlich waren ja jüdische Geschäftsleute nicht dumm. Sie brauchten ja nur die ganzen sich ständig verschärfenden Gesetze der letzten Jahre im Zusammenhang zu sehen, um sich ausrechnen zu können, was als nächstes kommen würde. Praktisch war doch 1936 das letzte Jahr, in dem sie noch ohne Schwierigkeiten ausreisen konnten - das Ausland ragierte ja zunehmend unwilliger gegen eine Einreise deutscher Juden. Zudem traen in den Folgejahren auch dann tatsächlich Ausreiseverbote für Juden in Kraft. Und Menschen 2. Klasse waremn die Juden schon längst - auch staatsrechtlich. Man unterschied da sehr fein zwischen Deutschen, die laut Gesetz auch die volle deutsche Staatsbürgerschaft hatten, und deutschen Staatsangehörigen wie den Juden. Die hatten da nämlich schon längst nicht mehr alle staatsbürgerlichen Rechte.
Gernot Geyer