Enteignung von Grundstückfläche durch die Gemeinde

Die Gemeinde hat zur Errichtung eines Lärmschutzwalles Grundfläche eines Grundstückes hergenommen. Sie weigert sich aber diese Fläche abzukaufen oder eine Entschädigug dafür zu leisten. Kann sie das einfach so handhaben?
Wer kennt sich damit aus, oder weiß irgendwelche Gesetzesstellen?
Gruß Stefan

Hi,

nur zur Klarstellung: Wurden die Flächen wirklich enteignet, d.h. fand da wirklich ein Eigentumswechsel statt oder hat die Gemeinde schlicht und ergreifend auf fremden Grund einen Lärmschutzwall gebaut, die Fläche verbleibt aber im EIgentum des jetzigen Besitzers?

Generell würde ich n so einem Fall mir aber keine Ratschläge aus dem Internet besorgen sondern mir einen Anwalt suchen. Die knapp 300€ für ein Erstgespräch sind sicherlich gut angelegtes Geld…

Hallo,
es kommt dabei auf die Rechtsgrundlage der Errichtung und den Träger der Straßenbaulast an.

Ein Lärmschutzwall kann in einem normalen Bebauungsplan seit jahren festgesetzt sein, ohne gebaut zu werden. Eine neue Straße mit neuen Lärmschutzeinrichtungen wird man als Anwohner wohl eher selten „verpassen“. Ein Träger der Straßenbaulast bzw. eine Baudienststelle des Landes oder Bundes darf unter gweissen Voraussetzungen eine Fläche auch vor dem Eigentumsübergang in Anspruch nehmen, muss sie dann aber nachträglich übernehmen *wenn* es keine private Lärmschutzeinrichtung sein soll.

Ohne eine fundierte Aufbereitung des Hintergrunds kann man Deine Frage also nicht beantworten. Wenn man sich selbst das nicht zutraut, ist der Tipp mit der anwaltlichen Erstberatung keine schlechte Idee, ein vorheriger Gang ins Planungsamt und ins Liegenschaftsamt der Gemeinde kostet aber nichts und kann nicht wirklich schaden.

Gruß vom
Schnabel

Hallo,

Die Gemeinde hat zur Errichtung eines Lärmschutzwalles
Grundfläche eines Grundstückes hergenommen.

Ich stolpere über

Sie weigert sich
aber diese Fläche abzukaufen oder eine Entschädigug dafür zu
leisten.

Auf wessen Grundstück wurde der Lärmschutzwall gebaut? Ist das sicher?
Oft gibt es „an das eigene Grundstück angrenzende Flächen“, die zwar jemand Anderem gehören (der Gemeinde?), aber „schon immer“ mitgenutzt und wie das eigene Grundstück behandelt und deshalb auch als dessen Bestandteil gesehen werden.

Kann sie das einfach so handhaben?
Wer kennt sich damit aus, oder weiß irgendwelche
Gesetzesstellen?

Zuerst wäre zu klären, woher das Baurecht für den Lärmschutzwall stammt …

Gruß
Jörg Zabel

Sie weigert sich
aber diese Fläche abzukaufen oder eine Entschädigug dafür zu
leisten.

Das heißt genau was? Gibt es hierzu Schriftverkehr, aus dem der Grund für die Weigerung hervorgeht?