Enteignungen in der ehem. DDR

Hallo zusammen,

ich habe gestern auf 3Sat einen Beitrag zum Thema Enteignungen in der DDR von 1945-1949 und die Nicht-Rückgabe des Enteigneten Besitzes nach der Wiedervereinigung gesehen. Das Thema wurde aufgehängt an einer Doktorarbeit einer Politologin, die die Nicht-Rückgabe als Unrecht und Betrug einordnete. In dem Beitrag kamen einige Betroffene zu Wort, die sich bisher vergeblich um den ehemaligen Familienbesitz bemühten. Die Hintergründe, warum es den Zusatz der Nicht-Rückgabe des Besitzes im Einigungsvertrag gab, blieben in dem Beitrag ungeklärt.

Ich bin kein Rechtssachverständiger und die Argumentation der Betroffenen kann ich gut verstehen. Aber wenn ich auch nur versuche, mir vorzustellen, dass alle in der DDR enteigneten Grundstücke an die ursprünglichen Besitzer zurückgegeben worden wären, komme ich nicht weiter… Da geht es ja nicht nur um einen Betrieb, den der engagierte und unternehmerisch beschlagene Nachkomme wieder flott machen möchte, sondern letztendlich um jede Gartenlaube. Das käme mir vor wie eine Invasion per Grundbuch, mal abgesehen davon, dass man den dort lebenden Menschen ein ziemliches Unterlegenheits-Gefühl vermittelt hätte.

Wie seht Ihr das? Danke für Eure Mühe.

Gruß

Johannes (in keinster Weise von der Problematik direkt betroffen)

Hallo Johannes,

zur Erhellung kann ich nicht beitragen, aber einige Details klären, die Du falsch siehst.

Da geht es ja nicht
nur um einen Betrieb, den der engagierte und unternehmerisch
beschlagene Nachkomme wieder flott machen möchte, sondern
letztendlich um jede Gartenlaube. Das käme mir vor wie eine
Invasion per Grundbuch, mal abgesehen davon, dass man den dort
lebenden Menschen ein ziemliches Unterlegenheits-Gefühl
vermittelt hätte.

Das käme Dir nicht nur so vor, das war und ist teilweise so. Ich kenne persönlich betroffene, die ihre ‚Gartenlaube‘ in ein festes Haus verwandelt hatten. Ursprünglich dachten die, daß sie das Haus vererben könnten. Nach der Wende ist es ihnen gerade noch gelungen, mit Prozessen die Zwangsräumumg so weit hinauszuschieben, daß sie den Zeitpunkt nicht mehr miterlebt haben. Rund zehn Jahre haben die Leute gekämpft, um das Haus, das sie mit Baugenehmigung in Eigenleistung aufgebaut hatten, nicht verlassen mußten. Sie hatten immerhin mit dem Staat DDR einen Erbpachtvertrag, der plötzlich nichtig war. Ich stelle mir meinen Lebensabend anders vor.

Johannes (in keinster Weise von der Problematik direkt
betroffen)

Zm Glück bin ich auch nicht persönlich betroffen.

Eine befriedigende Lösung kann ich mir auch nicht vorstellen.

Gruß, Rainer

Hallo Johannes,

diese wiederholte Ausstrahlung dieses Berichtes - nur jetzt mit den Darstellungen einer Studie umrahmt - hat sich nicht um Betrug gehandelt, sondern um die bis heute ungeklärte Frage, dass De Maiziere sich an Forderungen der UdSSR erinnern kann, dass dort verlangt worden sein soll, dass die Enteignungen zwischen 1945 und 1949 durch die Sowjets festgeschreiben sein müssen. So hat es auch Kohl behauptet. Gorbatschow iuwederum erklärt, dass darüber nie gesprochen wurde. Andere Kreise erklären wiederum, dass die nach der Wende erste freigewählte Kammer bei den Verhandlungen zur Wiedervereinigung dies verlangt habe. Da kann sich aber keiner der Ostdeutschen Partner erinnern.

Inwieweit Wahrheit, Vermutung, Verdacht und Lüge beisammen sind werden wir wohl nie erfahren.

Zudem ging der Bericht auch um die „merkwürdige Politik der Treuhand“ nachdem der leietr der Treuhand Herrhausen ermordet wurde. Der Mord ist bis heute nicht aufgeklärt, auch wenn er immer wieder unter Verdacht der RAF zugeschrieben wird. Wer glaubt wird hier wohl selig gesprochen. Tatsache ist doch, dass es seit 1949 in keiner deutschen Behörde mehr Korruption und mehr „merkwürdiges Handeln“ gegeben hat, auch nicht derartige Vernichtung von Geldern zu Gunsten der Elite der frühere Stasi und einiger Hai aus dem Westen als über die Treuhand.

Über die Rechtsfragen wird seit der Einigung gestritten. Gehen wir mal davon aus, dass die vorhandenen Tatsachen entgültig sind. Ich habe auch wenig Verständnis, dass jemand über Jahre hinweg nach dem Krieg Geld in der BRD als Entschädigung erhalten hat und jetzt die Rückgabe verlangt. Hier haben frühere DDR-Bürger ihr erspartes Geld und ihre Arbeitsleistung investiert, in vielen Fällen auch Wert geschaffen. Nicht nur wir Wessis müssen uns auf das verlassen können, was uns der Staat erklärt hat. Dies muss auch, denn wir haben, das wird oft vergessen, formal die DDR anerkannt, lediglich haben wir erklärt, dass die Wiedervereinigung offen bleibt. Also müssen sich die Bürger auf dem Gebiet der früheren DDR nach deren Zusammenbruch auch am früher geltenden Recht orientieren könnne.

Gruss Günter

ich habe gestern auf 3Sat einen Beitrag zum Thema Enteignungen
in der DDR von 1945-1949 und die Nicht-Rückgabe des
Enteigneten Besitzes nach der Wiedervereinigung gesehen. Das
Thema wurde aufgehängt an einer Doktorarbeit einer
Politologin, die die Nicht-Rückgabe als Unrecht und Betrug
einordnete. In dem Beitrag kamen einige Betroffene zu Wort,
die sich bisher vergeblich um den ehemaligen Familienbesitz
bemühten. Die Hintergründe, warum es den Zusatz der
Nicht-Rückgabe des Besitzes im Einigungsvertrag gab, blieben
in dem Beitrag ungeklärt.

Ich bin kein Rechtssachverständiger und die Argumentation der
Betroffenen kann ich gut verstehen. Aber wenn ich auch nur
versuche, mir vorzustellen, dass alle in der DDR enteigneten
Grundstücke an die ursprünglichen Besitzer zurückgegeben
worden wären, komme ich nicht weiter… Da geht es ja nicht
nur um einen Betrieb, den der engagierte und unternehmerisch
beschlagene Nachkomme wieder flott machen möchte, sondern
letztendlich um jede Gartenlaube. Das käme mir vor wie eine
Invasion per Grundbuch, mal abgesehen davon, dass man den dort
lebenden Menschen ein ziemliches Unterlegenheits-Gefühl
vermittelt hätte.

Wie seht Ihr das? Danke für Eure Mühe.

Gruß

Johannes (in keinster Weise von der Problematik direkt
betroffen)

Hallo.
Ich kann das Gerangel, ob es mündliche Forderungen der UDSSR gegeben hat oder nicht, nicht verstehen.
In jedem einfachen schriftlich niedergelegten Vertrag steht doch die Klausel: „Mündliche Absprachen sind unwirksam“.
Und bei einem solch weitreichenden Vertrag will man sich nun auf mündliche Absprachen berufen?? Komisch.
Bei normalen Anfechtungen eines Vertrages vor Gericht wird man doch bei der Berufung auf mündliche Absprachen sofort abgewiesen. Warum denn bei einem solchen Vertrag nicht?

Übrigens zu den Vorrednern: Es geht doch nicht darum, Leute, die das Häuschen in gutem Glauben damals gekauft und in der Folgezeit ausgebaut und gepflegt haben, aus dem Häuschen zu vertreiben.
Hier geht es um große landwirtschftliche Flächen und Wälder, die der Staat (Bundesrepublik) sich unter den Nagel gerissen hat.

Jochen, der es nicht versteht, daß die Bundesrepublik sich solcherart bereichert hat.

P.S. Ein früherer Arbeitskollege: Die Eltern hatten einen Bauernhof über 100 ha. Die mehr als 100 ha waren durch Heirat zustande gekommen.
Die wurden durch die kommunistischen Machthaber mit Unterstützung der Sowjets einteignet. Der Vater hat sich gewehrt und landete in Buchenwald. Kam dort nach 2 Jahren unter ungeklärten Umständen um. (Die ungeklärten Umstände kamm man sich ja denken) Nach der Revulution wollte mein Kollege als Erbe den Hof wiederhaben. Da war schon derjenige, der maßgeblich an der Enteignung des Hofes und der Inhaftierung seines Vaters mitgewirk hat, dabei den Hof für sich und seinen Sohn zu erbeuten.
Nur mit Mühe glag es meinem Kollegen, das zu verhindern. Er sitzt jetzt auf dem elterlichen Hof, muß aber an die Budesregierung die Pacht bezahlen, denn die hat den Daumen drauf.
Die reinste Hehlerei!!

Hallo,

Übrigens zu den Vorrednern: Es geht doch nicht darum, Leute,
die das Häuschen in gutem Glauben damals gekauft und in der
Folgezeit ausgebaut und gepflegt haben, aus dem Häuschen zu
vertreiben.

Für die, denen das passiert schon. :wink:

In meinem Beispiel oben geht es um eine ‚Gartenanlage‘ (Berliner Stadtrand) die zur Zeit der Enteignung eine Wiese war. Zur Zeit der ‚Rückgabe‘ standen auf dieser ehemaligen Wiese inzwischen weit über 100 Einfamilienhäuser, die nun plötzlich alle Eigentum des Erben sind, der dachte, er hätte eine Wiese wegen der Enteignung nicht geerbt. So werden schnell aus ein paar Hundertern einige Millionen.

Gruß, Rainer

Kleiner Einwurf
Hi

Zudem ging der Bericht auch um die „merkwürdige Politik der
Treuhand“ nachdem der leietr der Treuhand Herrhausen ermordet
wurde.

Das war Rohwedder

Grüssle
Mike

Hi

Zudem ging der Bericht auch um die „merkwürdige Politik der
Treuhand“ nachdem der leietr der Treuhand Herrhausen ermordet
wurde.

Das war Rohwedder

´

Stimmt.

Gruss Günter

Hallo.
Ich kann das Gerangel, ob es mündliche Forderungen der UDSSR
gegeben hat oder nicht, nicht verstehen.
In jedem einfachen schriftlich niedergelegten Vertrag steht
doch die Klausel: „Mündliche Absprachen sind unwirksam“.
Und bei einem solch weitreichenden Vertrag will man
sich nun auf mündliche Absprachen berufen?? Komisch.
Bei normalen Anfechtungen eines Vertrages vor Gericht wird man
doch bei der Berufung auf mündliche Absprachen sofort
abgewiesen. Warum denn bei einem solchen Vertrag nicht?

Moin moin,

aus meiner Vergangenheit, was die Verhandlung von Verträgen geht, folgende Idee: Es geht ja nicht darum, dass die Forderung der UDSSR im Vertrag auftaucht, sondern das Ergebnis der Verhandlung. Wenn also beim Verhandeln die Vertreter der UDSSR festlegen, dass die Unterschrift unter den Vertrag erst erfolgt, wenn die Bedingungen so sind, wie sie es gern hätten, wirst Du im ganzen Vertrag nicht eine einzige Stelle finden, in der steht, dass die UDSSR gefordert hat, allerdings sind die Forderungen durchaus umgesetzt worden.

Darüber hinaus hätte man sich auf Seiten der Bundesrepublik etwas schwer getan, zu erklären, dass die Einheit nicht zustande kommt, weil man sich über die Zwangsenteignungen zwischen 1945 und 1949 nicht einigen konnte.

Gruß

ALex

Hallo Jochen,

Übrigens zu den Vorrednern: Es geht doch nicht darum, Leute,
die das Häuschen in gutem Glauben damals gekauft und in der
Folgezeit ausgebaut und gepflegt haben, aus dem Häuschen zu
vertreiben.
Hier geht es um große landwirtschftliche Flächen und Wälder,
die der Staat (Bundesrepublik) sich unter den Nagel gerissen
hat.

das ist ein Punkt, den ich eben nicht verstehe. Da kann man doch nicht unterscheiden. Entweder alles wird zurückgegeben oder nichts. Eine Unterscheidung in wichtig (Firmen, Landbesitz) und unwichtig (Gartenlaube) kann man doch nicht machen.

Gruß

Johannes

wenn wir uns vor Augen halten, daß unmittelbar vor dieser „Enteignung“ eine andere „Enteignung“ stattgefunden hat (wie kamen denn die 45-49 enteigneten Besitzer zu ihren Grundstücken?)

vgl. Pase 4
http://f51.parsimony.net/forum204431/messages/31.htm

folgte das eine Unrecht dem Anderen. Die Frage bleibt welches Unrecht höher zu bewerten ist!

Sollte es wirklich jenes sein, welches landlosen Bauern die Grundlage ihrer Existenz zurückgibt?

So verkommen sind wir schon in unserem „Rechtsverständnis“!

„…Es gibt kein gutmütigeres aber auch kein leichtgläubigeres Volk als das deutsche. Keine Lüge kann grob genug ersonnen werden, die Deutschen glauben sie. Um eine Parole, die man ihnen gab, verfolgen sie ihre Landsleute mit größerer Erbitterung, als ihre wirklichen Feinde…“
(Napoleon)

(Ich bin fast versucht, dem ersten Satz des Zitates noch „unterdessen kein dümmeres“ hinzuzufügen, aber ich will es einstweilen beim napoleonischen Orginal bewenden lassen!)
Gruß Torsten

genaue Textstelle:
„… und das wissen richtige Kapitalisten auch sehr gut. Wenn Sie, Du und Ich, also die Allgemeinheit unter Schulden am absaufen sind, wird erst richtig Kasse gemacht und kräftig umgeschichtet…“

und das war z.T. 1923 und besonders 1929 ff! Also vor 45!

Gruß Torsten

wenn wir uns vor Augen halten, daß unmittelbar vor dieser
„Enteignung“ eine andere „Enteignung“ stattgefunden hat (wie
kamen denn die 45-49 enteigneten Besitzer zu ihren
Grundstücken?)

Naja, nicht alle Juden waren Bauern und auch nicht das komplette Land der ehemaligen DDR war vorher in jüdischen Besitz, so dass nur ein Bruchteil der 1945-49 enteigneten Bauern von der Enteignung vorher profitiert haben.

vgl. Pase 4
http://f51.parsimony.net/forum204431/messages/31.htm

so einen Mist lese ich nicht…

folgte das eine Unrecht dem Anderen. Die Frage bleibt welches
Unrecht höher zu bewerten ist!

Sollte es wirklich jenes sein, welches landlosen Bauern die
Grundlage ihrer Existenz zurückgibt?

Das ist sehr vermessen. Die DDR hat Landlosen Bauern ihre Existenz wiedergegeben??? Seit wann denn das??? Die DDR hat Menschen enteignet (die die Glück hatten wurden nicht umgebracht) und ihnen „großzügig“ die Möglichkeit eingeräumt für einen Hungerlohn in den LGPs zu arbeiten. SUPER!!!

So verkommen sind wir schon in unserem „Rechtsverständnis“!

„…Es gibt kein gutmütigeres aber auch kein leichtgläubigeres
Volk als das deutsche. Keine Lüge kann grob genug ersonnen
werden, die Deutschen glauben sie. Um eine Parole, die man
ihnen gab, verfolgen sie ihre Landsleute mit größerer
Erbitterung, als ihre wirklichen Feinde…“
(Napoleon)

(Ich bin fast versucht, dem ersten Satz des Zitates noch
„unterdessen kein dümmeres“ hinzuzufügen, aber ich will es
einstweilen beim napoleonischen Orginal bewenden lassen!)

sehr freundlich… Aber Napoleon zum Thema Deutsche zu zitieren wäre genauso wie wenn ich Hitler (oder einen anderen Antisemiten) zum Thema Juden befragen würde. So etwas gehört sich nicht…

grüße
Raoul

Hallo,

ich war mit dem thema wiederholt beruflich konfrontiert, sehe mich aber außerstande hier auch nur ansatzweise die regelungen im

  • einigungsvertrag, im
  • schuldrechtsanpassungsgesetz,
  • im restitutionsgesetz,
  • im sachenrechtsmoratorium und
  • im sachenrechtsbe-reinigungsgesetz und letztlich selbst im
    partiell heute noch fortgeltenden
  • zgb-ddr wiederzugeben.

wenn dich das interessiert kennst du jetzt zumindest die relevanten rechtsquellen.

ich möchte rein faktisch aber folgendes klarstellen, da der bericht offensichtlich sehr stark vereinfacht hat:

1.) es ist durchaus nicht so, daß gar kein land, das die ddr enteignet hatte, nicht an die ehemaligen eigentümer zurückgegeben worden wäre. in einer vielzahl von fällen ist gerade das passiert.

a) es kommt einerseits auf die art des landes an, ackerland, das zugusnten von LPGs enteignet wurde, wurde anders rückabgewickelt als Datschen.

b) andererseits kommt es auf die art des rechtes, in das die ddr das westliche privateigentum transformiert hat an. bei den datschen hatte der staat z.B. meistens nutzungsrechte kreiert, die dem eigentum als vollrecht im momentan herrschenden verständnis sehr nahe kamen. diese nutzungsrechte, gelten mit einschränkungen auch heute noch fort, allerdings müssen die nutzer einen bestimmtes nutuzngsentgelt zahlen. andere rechtskonstruktionen wurden dagegen in erbbau- und erbpacht umgewandelt, bzw. den ddr-bürgern wurde das recht eingeräumt das land z.B. Verkehrswert der DDR zu erwerben oder einen Erbpachtvertrag abzuschließen. schlußendlich gibt es auch bereiche, in denen die „ddr-eigentümer“ tatsächlich neues eigentum erhalten haben.

2.) auch die weiter unten angerissene problematik der ansprüchen von im dritten reich enteigneten juden wurden berücksichtigt. z.B. sieht das restitutionsgesetz in jedem fall eine zwingende beteiligung der jewish claim conference, einer gmbh mit sitz in frankfurt, vor und diese verfolgt ihre ansprüche ebenso unnachgiebig wie erfolgreich. ein beispiel das z.Zt. durch die medien geistert, ist ein prozeß um die eigentumsverhältnisse an dem gebäude der jüdischen synagoge in berlin mitte.

3.) wenn die politologin daher schlichtweg zu dem schluß des betruges kommen würde, müßte sie sich zumindest eine ziemlich undifferenzierte sichtweise vorwerfen lassen. ich vermute aber zu ihren gunsten, dass aus journalistischem kalkül bewußt, das plakativste statement aus ihre arbeit herausgeschnitten wurde.

mfg A.