Entenhaltung im wohngebiet

A hält seit kurzem 10 Enten in einem Abstand von c.0,60 m zu B’s Hausgarten(Reihenhaus),wo sich seit 30 Jahren B’s Sitzecke befindet.Das führt zu erheblicher Geruchsbelästigung.Muß A nicht einen bestimmten Abstand zu B’s Grundstück einhalten?

FAQ 1129
FAQ 1129, bitte vor posting lesen.

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Bitte Frage lesen vor dem Posting. Wo gernau siehst Du hier einen Verstoß gegen die FAQ:1129?

Hallo Geraldine,

es wird aus deinem Posting nicht ganz klar, ob sich der Entenhalter und sein Nachbar in einem Mietverhältnis befinden.

Ohnehin wird sich aus dem Gesetzestext zu Mietverhältnissen selbst kein Entenmindestabstand zum Gartenzaun und Sitzplatz des Nachbarn ableiten lassen. Bei zwei Eigentümern wäre dies das falsche Brett, dann besser im Brett „Allgemeines Recht“ mal nachfragen.

Evtl. würden andere Gesetze, Verordnungen oder auch Urteile z.B. zu Tierhaltung greifen, da bin ich überfragt.

Gruß
Nita

A hält seit kurzem 10 Enten in einem Abstand von c.0,60 m zu
B’s Hausgarten(Reihenhaus),wo sich seit 30 Jahren B’s Sitzecke
befindet.Das führt zu erheblicher Geruchsbelästigung.Muß A
nicht einen bestimmten Abstand zu B’s Grundstück einhalten?

Evlt. steht etwas zur Tierhaltung im Nachbarrechtsgesetz des Bundeslandes, das leider verheimlicht wurde. Ansonsten gelten das allgemeine Zivilrecht sowie das nachbarschaftliche Rücksichtnahmegebot.

Immissionen muss man nach § 906 BGB nur im ortsüblichen Maß hinnehmen. Es besteht insofern ein Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch nach § 1004 I BGB.

Gruß
smalbop