bin 100% Behindert und habe vor 8 jahren mit Muttern gebaut. noch ca.130.000€ offen,beide Darlehensnehmer.
Mutter wohnt oben mit Freund.
seit 2-3 jahren gibts oft Stress,Lösung will sie nicht finden,lieber will sie mich rausekeln,da sie lieber viel mehr zu ihren Freund hält.
Verwandte Planen da wohl auch mit,mich hier rauszuekeln,deswegen gibt es immer mal wieder aus dem nichts Stichelleien von Muttern.
Mir geht das so dermassen auf die Nerven.überlege aber auch,kämpfe ich gegen sie an oder räum ich das Feld.
Nun Frage ich mich,ist das Möglich das ich irgendwie aus de Vertrag bei der Bank komme ? Sie hätte wohl schon einen Untermieter der dann für mich in den Vertrag käme.
Wir hatten damals aber auf Grund meiner Behinderung einen „Bonus“ bei der Eigenheimzulage bekommen,wenn man mich jetzt rausnehmen würde,sieht das doch aus wie „Betrug“ ?!
Und kann ich mich Enterben lassen,um im Falle das Mutter die Rate irgendwann nicht mehr zahlen kann,damit man bei mir nichts holen kann !?
Enterben lassen oder Verzichtserklärung übern Notar ?
Hoffe man versteht mein Anliegen.
Danke
zu Frage 1: Die Bank wird die wohl kaum aus dem Darlehensvertrag entlassen, denn 2 Schuldner sind immer besser als einer. Möglich wäre das nur, wenn ihre Mutter gegenüber der Bank erklärt, den Kredit voll zu übernehmen. Und auch da wird die Bank nur zustimmen, wenn ihre Mutter den Kredit auch tatsächlich alleine und vollständig abzahlen kann.
zu Frage 2: Man kann jederzeit als Erbe das Erbteil ausschlagen, aber das würde ihnen nichts nutzen, solange sie als Schuldner im Kreditvertrag stehen.
mfg
Mawabo
HALLO Mickyklaus ich rate Dir bei dieser Sache einen Notar oder Anwalt zu fragen,das sind zu viele Sachen die man beachten muß.Auch wegen dem Behindertenbonus.
Da kenne ich mich nicht aus.
l.G.Schattengras
Ich kann Dir da nur am Rande einen Rat geben, weil ich bin zwar Polizist, aber dadurch nur mit dem „öffentlichen Recht“ bewandert und nicht mit dem „zivielrecht“, wie ein Rechtsanwalt. Den Anwalt würde ich an Deiner Stelle unbedingt aufsuchen, weil eine „Beratung“ kostet da wohl einen Appel und ein Ei, gegenüber dem drohenden Verlust bei totalem Rückzug aus der Wohnung und dem Bankdarlehen. Raten kann ich nur dazu, eine Anzeige bei der Polizei zu machen, wenn es tatsächlich zu „Mobbing“ kommt. Dazu alle Fakten mit Zeit, Ort und Personen, etc. festhalten. OK ? Alles Gute fürs weitere ! Joachim
Hallo, bin keine Rechtsanwältin. Spontan fällt mir nur ein, ein Gespräch mit der Bank zu führen und mal ganz allgemein solch einen Fall durchzuspielen.
2. Auch wenn jemand anderes in den Vertrag einsteigst, wären Sie der natürliche Erbe,zumindest von der Hälfte (also Mutters Teil d. Hauses), anderes müsste vereinbart werden. Sie könnten aber natürlich das Erbe ausschlagen, wozu also enterben lassen?
Auch dieser Fall müsste mit der Bank durchgesprochen werden. An wem bleibt die Restschuld hängen?( es ist ja anzunehmen, dass Ihre Mutter vor Ihnen sirbt).Aber es wird doch irgendeinen Vertrag zw. Ihnen und der Mutter geben?
Mehr kann ich auch nicht dazu sagen; am besten mal unter: „Elterliches Erbe ausschlagen“, da gibt es sicher nen Haufen von Wenns und Abers, googeln.
Und mit der Bank reden! Gruß
Eine Freistellung des einen Darlehensnehmers ist eine reine Entscheidung der Bank. Fragen kann man ja mal.
Erbverzichtsvertrag kann notariell beurkundet werden. Optional kann aber auch das Erbe nach dem Tod der Mutter ausgeschlagen werden.
ml.
Hallo, die Fraagen kann ich leider nicht beantworten, da sehr kompliziert. Empfehle eine juristische Beratung bei einem Rechtsanwalt oder Notar. MfG Löwenkind
Hallo,
hier hilft nur ein Gespräch mit der Bank. Mit denen musst Du Dich wegen eines möglichen Tausch der Schuldner (Du gegen Untermieter) einigen. Wenn die Dich aus dem Vertrag entlassen würden, kannst Du mit Deiner Mutter über die weiteren Einzelheiten reden. Ohne Bank-Einverständnis geht fgar nichts.
Ingeborg
Hallo!
Ich glaube nicht, dass es so einfach ist, bei der Bank aus dem Darlehen zu kommen… Einfach mal nachfragen und Fall schildern…
Enterben kannst Du Dich nicht lassen, aber im Erbfall einfach das Erbe ablehnen.
Am Besten Du lässt Dich von einem Anwalt beraten.
Wünsche alles Gute für die Zukunft!
GLG Melanie
Wenn Sie beide darüber einig sind (was ja eigentlich nicht der Fall ist oder gezwungenermaßen Ihrerseits), dann müssten Sie aus dem Vertrag rauskommen bzw. wenn da jemand ist, der an Ihre Stelle treten würde, wäre der Fall einfach mit der Bank zu regeln.
Wegen dem „Enterben“ lassen: Enterben lassen kann man sich nicht. Man kann nur ein Erbe ausschlagen oder einen Verzicht erklären. Beides müssten Sie beim Notar machen.
LG aus Stuttgart