Enterbt - Kosten für Grabstein

Hallo Wissende,

stellen wir uns eine nette Familie vor. Ein Kind wurde durch Testament-Formulierung enterbt.
Nach Eintritt des Erbfalls klagt das enterbte Kind auf Pflichtteil. Im Verfahren wird eine Aufrechnung vorgenommen, der Pflichtteilberechtigte trägt demnach anteilig die Kosten der Beerdigung inkl. Grabstein und dem aufwendigem Leichenschmaus (Das Kind hat daran nicht teilgenommen)

Nach rund 10 Jahren ist immer noch kein Grabstein aufgestellt.
Eine Verhandlung mit der Familie ist aussichtslos. Wie groß schätzen die Kundigen die Chancen ein, dass die Erben durch Antrag bei Gericht zu einer zeitnahen Grabstein-Anschaffung sowie -Aufstellung verpflichtet werden können?

Fragt dankend im voraus & grüßend der

Ratlose
‹(•¿•)›

Hallo!

So ganz leuchtet es mir nicht ein, was man da mit dem Pflichtteilsberechtigen vereinbart hatte.
Wieso muss der sich anteilig an den Bestattungskosten und offenbar zur Gänze am Grabstein beteiligen ? Er ist doch gar kein Erbe !

Da die Kosten der Bestattung einschl. Trauerfeier und Grabstein von der Erbsumme abgezogen werden, bevor das Pflichtteil berechnet wird, ist doch auch diese Person indirekt daran beteiligt.
Und wenn er sogar nur anteilig am Grabstein beteiligt wäre, wieso haben es die anderen Erben in 10 Jahren nicht geschafft den Stein zu beschaffen ?
Naja,in 15 Jahren läuft die Ruhezeit ab, dann braucht man auch keinen Stein mehr, wenn niemand die Ruhezeit verlängert

MfG
duck313

Hallo Ratloser,

Du hast also von dem Beerdigungsschmaus nichts abbekommen vor zehen Jahren?

Ehrlich gesagt emfinde ich es seltsam das Dich das wohl jetzt noch bewegt? So einen Hunger immer noch?

Zu Deiner zweiten Frage:

Du kannst keinen Gerichtsbeschluss erzwingen, das die Familie einen Grabstein setzen muss.

Auf einem anderen Blatt steht, ob Du Deinen Erbteil anfechten kannst, da Du meinst er ist wegen des Grabsteins falsch berechnet.

Da müsstest Du die Frage neu formulieren und unter Beachtung der Bretthinweise einstellen, vielleicht findet sich ein Wissender der Dir das beantworten kann. Ob sich das dann lohnt steht aber auch wieder auf einem anderen Blatt.

Gruß elmore

Hallo Duck,

ich habe mich wohl etwas missverständlich ausgedrückt.
Genau so sollte es heissen, die Kosten wurden von der Erbmasse abgezogen. Damit nur indiekte Beteiligung. Der kaum noch vorhandene Restwert als 50%-Anteil dann überwiesen.
Die indirekte Kostenbeteiligung war höher als der Pflichteil, nur um so eine Idee zu geben.
Jetzt hätte der Pflichtteilberechtigte aber gerne den Grabstein, wenn er schon anteilig an den Kosten beteiligt ist. Die Erben denken aber nicht daran.
Das Grab ist ein Familiengrab ohne Zeitablauf, deshalb fällt dieses Argument weg.

Da ist es doch interessant, ob sozusagen ein Anspruch auf Erfüllung besteht, oder wie ein Jurist das nennen mag.

Hallo Elmore,

danke für deinen Hinweis.
Tja, ist schon traurig, wenn man allein & hungrig zu Hause sitzt, während die anderen feiern. Obwohl trauriges in-sich-gehen angebrachter wäre.

Du bist also der Meinung, das der arme Trauernde trotz anteiliger Berechnung an den Kosten keine Rechte auf Ausführung hat?
Dann kann er sich den Weg zum Anwalt ja sparen.

Die Neuberechnung dürfte noch unsinniger sein, obwohl manche Menschen ja schon für kleine Summen bis zum BGH gehen.

Hallo!

Ja, so wird’s klarer.

Person hat also zu wenig Pflichtteil erhalten, weil man die Grabsteinkosten fiktiv von Erbsumme abgezogen hatte ohne einen Stein bereits gekauft/bestellt zu haben.
Aber daraus einen Anspruch auf Aufstellung eines Steins zu haben ?

Dann doch eher einen auf Neuberechnung/Nachzahlung des Pflichtteils, wenn das von den Fristen her überhaupt noch möglich wäre.
Das ist wohl nun zu spät.

MfG
duck313

Ok, alles klar- danke an euch beide owt
kein weiterer Text

Doch noch eine Nachfrage

Ja, so wird’s klarer.

Dann doch eher einen auf Neuberechnung/Nachzahlung des
Pflichtteils, wenn das von den Fristen her überhaupt noch
möglich wäre.
Das ist wohl nun zu spät.

Wie wäre es denn, wenn der Pflichteilempfänger im entfernten Ausland wohnt und nach der Beerdigung erst jetzt nach Deutschland kommt und beim Grabbesuch diesen Sachverhalt feststellt?
Ändert das etwas am Aufstellungsanspruch oder dem Verfall des Neuberechnungsanspruches?