Was muß man tun, wenn man sein Erbteil einfordern will, wenn Großeltern einen enterbt haben? (Elternteil desjenigen bzw. Kind der Großeltern ist bereits vorher verstorben).
Man kann keinen Erbteil einfordern, weil man ja gar nicht Erbe ist.
Was man einfordern kann, ist der Pflichtteil. Dieser Anspruch richtet sich gegen den Erben. Vom Erben kann man verlangen,
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dass er ein Verzeichnis aufstellt, aus dem sich ergibt, was denn so in der Erbmasse vorhanden war und was sie wert war,
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ggf. dass die Richtigkeit dieses Verzeichnisses an Eides statt versichert wird und natürlich
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dass der Erbe den Pflichtteilsberechtigten ausbezahlt.
Levay
Was muß man tun, wenn man sein Erbteil einfordern will, wenn
Großeltern einen enterbt haben? (Elternteil desjenigen bzw.
Kind der Großeltern ist bereits vorher verstorben).
Hi,
zu den Ausführungen von Levay möchte ich nur noch ergänzen, daß man den Pflichtteil nur bei Tod eines Großelternteiles einfordern kann.
Aus dem UP geht nämlich nicht hervor, ob ein Großelternteil verstorben ist und es gab hier schon einige Anfragen ob Erbteile (Pflichtteile) bereits zu Lebzeiten des Irgendwannerblassers eingefordert werden können.
Gruß
Tina