Enterbung erste Tochter

Eine große tochter 18) ist nun zweimal gegen ihre leibliche Mutter tätlich geworden und möchte ausziehen, heißt will sich auch nicht an der Zins- und Schuldenregulierung beteiligen, des gemeinsam bewohnten Hauses.Im Gegenteil, möchte sogar ihr Kindergeld und Wohngeldanteil entziehen.

Nun möchte diese Mutter und Schulndnerin dem anderen verbliebenen Kind das später abbezahlte Haus, sie wird auch Zins-und Tilgung sich daran beteiligen- allein Vererben-!

Wie? Schenkung, Übertrag, Kreditverbindlichkeitsübernahme?

Hallo erstmal

Wie?

Zum (Fach-)Anwalt für Erbrecht gehen (was finanziell wohl drin sein sollte) um die Situation vor Ort zu überprüfen und um die Verteilung übriggebliebener Güter wasserdicht zu machen.

mfg M.L.

Wie?

Zum (Fach-)Anwalt für Erbrecht gehen (was finanziell wohl drin
sein sollte) um die Situation vor Ort zu überprüfen und um die
Verteilung übriggebliebener Güter wasserdicht zu machen.

…oder erstmal durchatmen und die wohl angespannte Situation setzen lassen. Die Tochter ist 18 und hat wohl jede Menge Flausen im Kopf. Da kocht schnell was über.

Es ist fraglich ob man jetzt für etwas Geld ausgeben sollte das in einem halben Jahr vielleicht schon wieder ganz anders aussieht.

Wenn man Angst hat morgen vom Buss überfahren zu werden reicht auch zunächst ein privatschriftliches Testament (komplett vom Erblasser durchgehend handschriftlich geschrieben, datiert und unterschrieben).

Den Fetzen kann man das immer noch igendwann zerreißen wenn wieder alles in Butter ist.

ml.

Howdy,

Eine große tochter 18) ist nun zweimal gegen ihre leibliche
Mutter tätlich geworden und möchte ausziehen, heißt will sich
auch nicht an der Zins- und Schuldenregulierung beteiligen,
des gemeinsam bewohnten Hauses.

Kinder muessen auch primär nicht die Schulden Ihrer Eltern bezahlen, auch wenn das Ganze spaeter ein Erbstueck werden sollte.

Im Gegenteil, möchte sogar ihr
Kindergeld und Wohngeldanteil entziehen.

Nun, das Kindergeld fuer Kinder ueber 18, welche auch noch ausgezogen sind, steht moralisch auch den Kindern zu …

Nun möchte diese Mutter und Schulndnerin dem anderen
verbliebenen Kind das später abbezahlte Haus, sie wird auch
Zins-und Tilgung sich daran beteiligen- allein Vererben-!

Nun, die Weigerung der einen Tochter, sich nicht an „Zins und Tilgung“ zu beteiligen, ist kein Enterbungsgrund, die „Taetlichkeiten“ koennten das allerdings schon sein.

Wie? Schenkung, Übertrag, Kreditverbindlichkeitsübernahme?

wie von den anderen schon erwaehnt: Erst mal ruhig bleiben und ein paar Monate abwarten …

Gruss
norsemanna

Nein, leider ist es finaziell nicht möglich einen Fachanwalt zu beauftragen, man müßte also auf Prozeßkostenhilfe zurückgreifen.

Bevor die beeinflussung von Seiten der Tochter jedoch zu groß wird, wäre die Mutter beruhigter, würde das mühsam vom Mund abgesparte Haus abgesichert.

MfG

Hallo,

Nein, leider ist es finaziell nicht möglich einen Fachanwalt
zu beauftragen, man müßte also auf Prozeßkostenhilfe
zurückgreifen.

dann ist auch nichts wesentliches zu vererben und man kann sich den ganzen Aufwand sparen.
Gruß
loderunner (ianal)

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Hallo

Nun möchte diese Mutter und Schulndnerin dem anderen verbliebenen Kind das später abbezahlte Haus, sie wird auch Zins-und Tilgung sich daran beteiligen- allein Vererben-!

Ich würde denken, es könnte schon mal helfen, wenn dieses andere verbliebene Kind im Gegenzug für seine Beteiligung einen Anteil am Haus erwirbt. Das wäre doch noch nicht mal getrixt, sondern ganz korrekt. Allerdings wäre es noch nicht des Rätsels Lösung.

Viele Grüße

Hallo,

Nein, leider ist es finaziell nicht möglich einen Fachanwalt
zu beauftragen, man müßte also auf Prozeßkostenhilfe
zurückgreifen.

dann ist auch nichts wesentliches zu vererben und man kann
sich den ganzen Aufwand sparen.

Hi,

und was ist mit dem Haus? Ist das nichts wesentliches?

Gruß
Tina

Hallo,

und was ist mit dem Haus? Ist das nichts wesentliches?

ein unbezahltes Haus ist nichts wesentliches. Oder ein Hinderungsgrund für Armenrecht.
Btw.: http://www.gesetze-im-internet.de/berathig/__2.html
Beratungshilfe bei Fragen bezüglich TestamentsERSTELLUNG?
Gruß
loderunner

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Hi,

und was ist mit dem Haus? Ist das nichts wesentliches?

ein unbezahltes Haus ist nichts wesentliches.

käme es nicht darauf an, wie weit das Haus abbezahlt wäre?

Beratungshilfe bei Fragen bezüglich TestamentsERSTELLUNG?

Ich weiß es nicht. Aber es ist ja ein Haus da, wie weit dies abbezahlt ist, weiß man nicht. Beratungsbedarf hinsichtlich eines Testamentes sehe ich dort schon.

Gruß
Tina

Guten Tag,
Wenn man am Existensminimum sich befindet und erst am Anfang mit dem Haus abbezahlen steht (1% Tilgung)und des bis 2032 läuft, kann das erstens kein Hinderungsgrund für Proßesskostenhilfe sein, zweitens heißt es dann im Umkehrschluß, solange Verbindlichkeiten darauf liegen, es für die Tochter uninteressant ist.

Andererseits hat eine Schwiegermutter, um die neue Schwiegertochter zu übergehen, ein anderes Haus ihrem Sohn geschenkt—dies wäre im Umkehrschluß mit 10 Jahresfrist doch auch möglich?
Danke

Hallo,

käme es nicht darauf an, wie weit das Haus abbezahlt wäre?

Genau genommen kommt es gar nicht auf das Haus an, sondern auf die Einkünfte des Betroffenen. Wenn da monatlich noch 15€ (nein, kein Tippfehler!) nach Abzug aller Freibeträge (und das sind einige!) übrigbleiben, hat man Anspruch. Siehe: http://www.akademie.de/wissen/beratungshilfeschein-k…

Beratungshilfe bei Fragen bezüglich TestamentsERSTELLUNG?

Ich weiß es nicht.

Nun, hiernach: http://www.kanzlei-brzank.de/fileadmin/brzank/user_u…
kann ich da nichts erkennen. Testament wird nirgends erwähnt, es geht immer nur um Ansprüche oder Streitigkeiten.

Aber es ist ja ein Haus da, wie weit dies
abbezahlt ist, weiß man nicht. Beratungsbedarf hinsichtlich
eines Testamentes sehe ich dort schon.

Ich auch, in einem Internetforum kann man das auf keinen Fall bekommen. Aber den kann man dann eben (notfalls per Ratenzahlung) selber zahlen.
Gruß
loderunner (ianal)

Hi,

entschuldige, ich denke ich habe Dich falsch verstanden.

Ich habe Dich so verstanden, daß Du bei einem verschuldeten Haus, die Errichtung eines Testamentes mit Hilfe eines RA als nicht notwendig erachten würdest.

Gruß
Tina

Hallo,

entschuldige, ich denke ich habe Dich falsch verstanden.

musst Du nun wirklich nicht, es war schließlich auch ganz leicht anders zu verstehen. Insofern von mir:

Entschuldige!

Übrigens ist das manchmal ganz nett, wenn man intensiver über das nachforscht, was man da halbwissenderweise behauptet hat. Man kann unter Umständen richtig was dazu lernen… :smile:
Gruß
loderunner

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Ergänzung
Bevor das:

Übrigens ist das manchmal ganz nett, wenn man intensiver über
das nachforscht, was man da halbwissenderweise behauptet hat.
Man kann unter Umständen richtig was dazu lernen… :smile:

jetzt wieder jemand falsch versteht: das bezog sich auf mich, ich wollte nicht das Wissen anderer anzweifeln. :smile:
Gruß
loderunner