Enterbung missbrauchtes Kind, Bestattungspflicht

Meine Frage:
Ein Vater missbraucht sein Kind. Das Kind wird von den Behörden weggenommen und der Missbrauch ist Gerichtskundig. Zwischen Vater und Kind bricht der Kontakt ab.
Später enterbt der Vater sein Kind. Der Vater stirbt und das Kind erhält nur seinen Pflichtteil.
Ebenso soll das Kind die Bestattungskosten tragen wegen der Bestattungspflicht.
Kann das Kind gegen die Enterbung und Bestattungspflicht vorgehen, weil sonst eine doppelte Bestrafung erfolgt.

Missbrauch hin oder her: Der Vater kann mit seinem Vermögen machen, was er will.
Das Kind erbt den Pflichtteil, damit ist es - neben den übrigen Erben - bestattungspflichtig ([§1968 BGB][1]).
Will es nicht bestattungspflichtig sein, kann es
a) Das Erbe ausschlagen
b) Das Erbe annehmen, aber die Übernahme der Bestattungskosten verweigern in der Hoffnung, dass Behörde bzw. Gericht nach [Billigkeitsgründen][2] diesem Wunsch entsprechen. Die Chancen dafür stehen gut; entsprechende Urteile gibt es bereits.

Gruß,

Kannitverstan
[1]: https://dejure.org/gesetze/BGB/1968.html
[2]: https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/oeffentliches_recht/billigkeitsgrund

"§ 1968
Beerdigungskosten

Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers."
Das Kind ist aber nicht Erbe sondern Pfflichtteilsberechtigte!

Es ist nicht Erbe es hat lediglich Anspruch auf den Pflichtteil der immer in bar fällig ist.

Das wäre der erfolgreichste und richtige Weg
Und bevor dieses Kind überhaupt kosten- und bestattungspflichtig wäre, wären zunächst mal die Erben dafür zuständig und da scheinen ja welche da zu sein. ramses90