Ist jemand bekannt um dies ein rechltich umstrittenes Thema
ist oder ob es hier wie z.B. bei der Gas-Preis-Thematik schon
Sammelklagen gibt?
Was soll am Stromsteuergesetz verfassungswidrig sein?
Der Ermäßigung für Nachtspeicherheizungen bei der Stromsteuer entfällt aus guten Gründen. Von Beginn an, also seit 1999, gibt es für neue installierte Nachtspeicherheizungen keine Ermäßigung. Es ging bei der Ermäßigung nur um die zeitlich befristete Verschonung der Altanlagen, wobei deren Ermäßigung schon 2003 zurückgefahren wurde. Ansonsten gibt es ökonomisch und ökologisch kein Interesse mehr an Nachtspeicherheizungen. Für jede verheizte elektrische kWh muß die 3fache Energie aus fossilen Energieträgern verfeuert werden. Das war früher bei einem anderen Stand der Technik sinnvoll, weil während lastschwacher Zeiten zusätzliche Last im Stromversorgungsnetz gebraucht wurde.
Ein Anlaß für Aufregung war die Stromsteuer für private Verbraucher noch nie. Der volle Stromsteuersatz von € 0,205 Cent pro kWh geht im Rauschen unter.
Zukünftig muß mit dem Entfall des billigen Nachtstromtarifs für Nachtspeicherheizungen gerechnet werden. Das hat dann mit Steuern nichts zu tun, vielmehr gibt es das Interesse der Energieversorger an zusätzlicher nächtlicher Last nicht mehr, bei der Strom für wenig Geld nur verheizt wird.