Entfallen die Zuschläge?

Hallo,

ein Vater/Ehemann arbeitet in einer sozialen Einrichtung und wird nach TÜVDL (Bayern) entlohnt.

Der Vater trennt sich und die Kinder bleiben bei der Ehefrau.

Entfallen dann die Zuschläge? Wenn ja welche Zuschläge und ab wann (sofort nach Trennung oder erst im nächsten Kalenderjahr - wie z. B. die Steuervorteile)?

Viele Grüße
Ingrid

Falls der TVÖD gemeint ist und der Ehemann vor 2005 eingestellt wurde ist die Regelung meines Wissens analog zu § 40 BBesG und es gilt Folgendes:

Den FZ erhalten Geschiedene, wenn sie aus Ihrer letzten Ehe zu einer Unterhaltszahlung verpflichtet sind. Die Unterhaltszahlung muss mindestens die Höhe des ehebezogenen Teils des Famielienzuschlags betragen.

Das ist aber eine tarifrechtliche Frage. Arbeitgeber und/oder Personalrat wissen hier genaueres.