Hallo,
einmal angenommen man hat gegen den Kindsvater einen vollstreckbaren Unterhaltstitel zur Zahlung vom Mindestunterhalt. Sämtliche außergerichtliche Auskunftsanfragen auf Lohnhöhe etc. oder die Zahlungserinnerung von Unterhalt plus Nennung des aktuellen Rückstandes blieben ohne Reaktion. Der Schuldner hat noch nie Unterhalt freiwillig gezahlt. Unterhalt kam bisher nur in folgender Art und Weise zustande:
Pfändung von einem Bankkonto (durch PfÜB)
Lohnpfändung (durch PfÜB)
Auszahlung aus Leistungsklage gegen den Vater des Schuldners aufgrund von Vermögensverschiebung (Klage vor dem Amtsgericht)
Nun haben die Eltern des Kindsvaters angeboten Ihren Sohn bei den Unterhaltszahlungen zu unterstützen. Unterstützen, obwohl er noch nie zahlte. Nebenher bringen die Großeltern jedoch einen Umgang zu dem Unterhaltsberechtigten Kind ins Spiel (seit über 2 Jahren keinen Kontakt). Also kann man annehmen sie erwarten dann de Kontakt, sobald sie zahlen würden.
Man hätte gegen den Schuldner noch folgende offene gerichtliche Möglichkeiten:
Klage auf Auskunft von Lohnnachweisen
Klage auf Rechnungslegung der Benutzung des Kontos eines Dritten für Nebeneinkünfte
Auskunft und Herausgabe von Daten einer Abtretung (Namen des Empfängers)
Auskunft und Rechnungslegung 2er Sparkonten, welche kurz vor Pfändung leergeräumt wurden usw.
Weiß jemand, wie es sich verhält, wenn die Eltern nun diese Zahlungsangebote unterbreiten (per Einschreiben)? Man möchte unter keinen Umständen diese Methode wählen, da man den Großeltern nicht vertrauen kann und unter keinen Umständen in irgendeiner Weise dort Umgang in der Pflicht Unterhalt zu zahlen mit hineinbringen.
Könnte man dennoch Klagen ohne hier eine mutwillige Rechtsverfolgung zu starten? Müsste man den Großeltern antworten?
Für hilfreiche Tipps wäre ich sehr dankbar.