Entfaltet dieser Beschluss ohne richterliche Unter

Antrag im eR Verfahren abgelehnt. Entfaltet dieser Beschluss ohne richterliche Unterschrift überhaupt Rechtskraft?
Dann geht es weiter, gegen diesen Beschluss kann nicht widersprochen werden!?
Das kann ich nicht glauben!
Wer hat Informationen?

Es kann doch wohl nicht rechtens sein das eine Bürokraft unterschreibt!
Wird die Bürokraft nur vorgeschoben damit man den Richter nicht in die Haftung nehmen kann?
Nach meinem Rechtsverständniss ist dieser Beschluss ungültig!
Liege ich damit richtig?

Wenn ja, wo finde ich weiterführende Informationen?

Hallo,

es wäre nett, wenn ausgeschrieben wäre was ein „eR-Verfahren“ ist.

Lies mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Erinnerung_(Recht)

Ansonsten vielleicht einfach mal beim Gericht nachfragen welche Rechtsmittel es gibt.

Wenn es um etwas wichtiges geht wäre das Hinzuziehen eines Profis (=Anwalt) vielleicht auch eine Gute Idee?

Grüße
Lumpi

Es ging um ein eistweiliges Rechtschutzverfahren, auch Eilantrag genannt.
Diesen Beschluss hat der Richter nicht unterschrieben!

Was ist das denn für ein Ton hier?

Es kann doch wohl nicht rechtens sein das eine Bürokraft
unterschreibt!

Die „Bürokraft“ ist Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
(steht garantiert neben/unter der Unterschrift dabei).

Wird die Bürokraft nur vorgeschoben damit man den Richter
nicht in die Haftung nehmen kann?

Vielleicht liest Du mal das Papier von vorne.

Und liest auch die Vorschaltseite hier im Brett. Vorschaltseite: das ist das Dingens, das Du mit „Ja“ (rot umrandet) weggeklickt hast, obwohl Du die Seite nicht gelesen bzw. nicht verstanden hast.

Nach meinem Rechtsverständniss ist dieser Beschluss ungültig!
Liege ich damit richtig?

Du liegst falsch.

Wenn ja, wo finde ich weiterführende Informationen?

Sozialgerichtsgesetz. § 142(3).

Hi
vom Gericht, bzw. Richter, bekommt man nie das Original sondern immer nur eine Ausfertigung zugestellt.
Das Original befindet sich, mit Unterschrift des erkennende Richters (oder Richterin), in der Akte.
Die Ausfertigung ist eine Durch- oder Abschrift der gerichtl. Entscheidung, mit Unterschrift und Siegel der Geschäftsstelle, die damit die Richtigkeit beurkundet.
Also vollkommen normal.

Gruß
HaWeThie

Diesen Beschluss hat der Richter nicht unterschrieben!

Doch, das hat er. Der unterschriebene Beschluss befindet sich in der Gerichtsakte, die können Sie einsehen, und da bleibt er auch.

Die Parteien bekommen nicht den Beschluss selbst, sondern eine Ausfertigung, auf der, wie schon gesagt wurde, die Unterschrift auf dem Original durch den Urkungsbeamten der Geschäftsstelle beglaubigt ist.

Im Übrigen: Das was Sie hier vortragen, haben schon viele versucht (die Foren sind voll davon), es hilft aber nicht.

Gruß
Dea