Entfernen von hochwertiger Tapete

Ein liebes Hallo,
bei Einzug vor einem Jahr, wurde die gesamte Wohnung
fachmännisch renoviert.
Waren der Ansicht, dass man viele Jahre dort wohnen
bleiben würde.
Nun hat man Stress mit dem Vermieter und man will sich dies nicht länger antun.
Laut Mietvertrag ist der Nachmieter für eine Renovierung
zuständig. Darf man, auch wenn es Arbeit macht, die Tapeten entfernen?

Danke und lieber Gruß
Chesta

Klar darf man das.
Allerdings muss man den vertragsgemäßen Zustand hinterlassen, also möglicherweise neu tapezieren (wenn auch mit einer billigeren Tapete) oder einfach nur abschleifen, spachteln und streichen, oder, oder …
Wenn Schönheitsreparaturen vertraglich nicht oder nicht ordnungsgemäß auf den Mieter übertragen wurden, könnte man, mit nicht unerheblicher Aussicht auf Erfolg, das Abreisen der Tapeten als Sachbeschädigung werten.

vnA

Ein liebes Hallo,
bei Einzug vor einem Jahr, wurde die gesamte Wohnung
fachmännisch renoviert.
Waren der Ansicht, dass man viele Jahre dort wohnen
bleiben würde.
Nun hat man Stress mit dem Vermieter und man will sich dies
nicht länger antun.

Hallo,

Laut Mietvertrag ist der Nachmieter für eine Renovierung
zuständig.

Es heißt aber nicht, dass man nach einem Jahr bereits renovieren muß; wenn dies im Formularmietvertrag so vereinbart wäre, bestehen grundsätzlich gute Chancen, dass diese Vereinbarung unwirksam ist, da der BGH in letzter Zeit entsprechende Renovierungsfristen als Nachteil des Mieters für unwirksam erklärt hat.

Man sollte einmal im Mietvertrag genauer lesen.

Darf man, auch wenn es Arbeit macht, die Tapeten

entfernen?

Ja, aber man muss dann tapeziert übergeben, also den Zustand bei Einzug herstellen. Auch das ist im Mietvertrag geregelt; hochwertige Tapete entfernen und Raufaser geht nicht.

Schönen Tag noch.

Danke und lieber Gruß
Chesta