Mietzeitraum: Mitte 2008 bis Ende 2009
Hat der Vermieter das Recht, vom Mieter vor dessen Auszug das Entfernen der vom Mieter selbst angebrachten Tapeten zu verlangen?
Wir haben darüber mal im Freundeskreis diskutiert und sind uns nicht einig, was rechtens ist.
grundsätzlich ist immer der Mietvertrag ausschlaggebend. In 90% der Fälle liegt aber ein sog. Formularmietvertag vor, der dann auch den gesetzlichen Vorschriften unterliegt.
Eine fehlende individualrechtlich vereinbarte rechtsgültige Formulierung und ein vorliegender Formularmietvertrag vorausgesetzt: