Schönen guten Morgen,
angenommen man wohnt zur Miete.
An der Strassenseite wäre das gesamte Mietshaus - zwei Partein - komplett mit einer art großblättrigem Wein zugewachsen.
Als der Mieter eingezogen ist war ein großer Teil des Wohnzimmerfensters von allen vier Seiten zugewachsen.
Dieser Wein wurde vom Mieter entfernt, so das ca. ein 10 cm freier Rand das Wohnzimmerfenster außen entstanden wären.
Die Vermieterin würde den Mieter darauf ansprechen und verlangen, dass der Wein nicht mehr weggeschnitten wird.
Nun meine Frage, kann ein Vermieterin bestimmen, was der Mieter vor seinem Fenster wegschneiden darf?
Vor allem weil der Wein dort Licht wegnehmen würde und auch dadurch mehr Ungeziefer in die Wohnung gelangen würde.