Entfernte Sonnenmarkise > Höhe der Mietminderung?

Hallo,
folgender Fall:
-Eine Wohnung wird 2001 mit intakter Sonnenmarkise auf dem Balkon (stillschweigend, weil an der Wohnung dran) vermietet
-Mieter M gerät in Mietrückstände 2004-2007, vierstelliger Betrag.
-Vermieter V geht auf ein Kompromiss mit dem Amt ein und verzichtet auf einen großen Teil der Rückstände, der Mietvertrag wird fortgesetzt
-M lässt die Sonnenmarkise bei Wind und Wetter (auch im Winter, es gibt Zeugen) draussen, Markise reißt ein, geht kaputt und wird (OHNE Ersatz, da Neupreis 1200 eur!!) auf Kosten des V abmontiert in 2008
-M beschwert sich nicht und akzeptiert
-M gerät wieder in Rückstände 2009 und 2010
-M wird fristgerecht gekündigt
-M will nicht raus und nimmt sich ein Anwalt
-NACH 25 Monaten der Markisendemontage mindert M jetzt auf Rat des Anwalts die Miete um 30% und pocht auf Fortsetzung des Mietvertrags

Was ist davon zu halten, kann M Miete mindern? Wenn ja, um wieviel?

Gruß, HL

Hallo.

Der Anwalt wird immer versuchen, mit angeblichen Mietminderungsansprüchen „gegenzurechnen“. Eine solche Polemik des Anwalts sollte man nicht allzu ernst nehmen.

Fehlende Sonnenjalousien berechtigen maximal zu einer Mietminderung von 5 % - wenn überhaupt, weil der Mieter den Ausfall offensichtlich selbst verschuldet hat. Frage ist auch, hat er das überhaupt rechtzeitig dem Vermieter gegenüber gerügt? Weiterhin: wieviele Fenster sind betroffen? Wenn es nur um einen Sonnenstore auf dem 2 qm Balkon geht, dann sind seine Ansprüche gleich Null.

Die Argumentationskette muss also lauten, dem Mieter die Sachbeschädigung bzw. Vernachlässigung der Jalousien nachzuweisen, andererseits aber auch der Mietminderung entgegenzutreten, indem geprüft wird, ob die Formalien überhaupt eingehalten wurden. Selbst wenn alles zu Gunsten des Mieters abläuft, kann er maximal 5 % abziehen. Die Kündigung wegen Zahlungsverzug dürfte durchgreifen. Selbst wenn der Anwalt ihn falsch beraten hat wegen Mietminderung und Abzügen, muss er sich das Verschulden des Anwalts zurechnen lassen und ist draussen.

Hallo,
hier die Details der Wohnung:
West-Ausrichtung (dh. die Wohnung ist lichtdurchflutet)
6m Fassade, alles Fenster, Markisenbreite ebenfalls 6m
Allerdings ist die Markise keine Pflichtausstattung, es gibt Wohnungen mit gleicher Ausrichtung, die eine haben, aber auch welche ohne…
V war ein gutmütiger Eigentümer…

Als die Monteure die defekte Markise abmontierten, kam es zu einem Gespräch wie:
M: Wo ist die neue?
V: Sie glauben doch nicht, dass bei den Rückständen und Zerstörung der alten Markise, eine neue montiert wird
M: Aha…

Dann KEINE Mängelrüge, KEINE Minderungen, nix, 25 Monate lang…

Gruß, HL

Allerdings ist die Markise keine Pflichtausstattung, es gibt
Wohnungen mit gleicher Ausrichtung, die eine haben, aber auch
welche ohne…

„pflichtaustattung“ ist wenn überhaupt der zustand beim bezug - nicht derzustand anderer ähnlicher wohnung im gebäude.