Liebe/-r Experte/-in,
ich habe im Januar 2009 eine Abmahnung wegen eines schweren Fehlverhaltens erhalten. Ich habe jetzt , nach 2 Jahren darum gebeten- nachdem ich alle an mich gestellten Anforderungen mehr als gerecht geworden bin-diese aus der Personalakte zu entfernen. Personalrat und Arbeitgeber sagen: Es liegt im ermessen des Arbeitgebers unsd personalrates diese zu entfernen und sie werden es nicht tun.
Ist das so?
Vielen Dank für Ihr Bemühen im Vorraus
MfG. Ronja