Hallo!
Angenommen ein Mieter eines Einfamilienhauses lässt ein Efeu, das schon beim Einzug allerdings nur sehr klein vorhanden war, an der Hausfront hochwachsen. Dann beschwert sich der Nachbar, dass er nicht möchte, dass etwas zu ihm herüber wächst.
Der Eigentümer möchte auch kein Efeu an der Fassade und es gibt einen Zusatz zum Standard-Mietvertrag, der da lautet: „Die Gartenpflege obliegt den Mietern“.
Muss nun der Mieter oder der Eigentümer dafür sorgen, dass die Pflanze von der Fassade entfernt wird?
Herzlichen Dank
Snois
Die Pflege der Fassade ist Sache des Eigentümers.
Ja, aber wenn die Gartenpflege Mietersache ist, wäre es dann Aufgabe des Mieters gewesen das Efeu nicht wachsen zu lassen?
Und ist der Mieter jetzt „schuld“ an der sanierwürdigen Fassade?
Hallo
Efeu an ein Haus anpflanzen ist eigentlich keine „Gartenpflege“.
Das grenzt schon an Sachbeschädigung. Efeu kann durch das Mauerwerk wachsen und die Bausubstanz beschädigen.
Gruß
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Efeu an ein Haus anpflanzen ist eigentlich keine
„Gartenpflege“.
Ja, deshalb ja die Frage, ist der Mieter dafür verantwortlich das Efeu das er nicht aktiv gepflanzt hat frühzeitig am Boden zu entfernen?
Und wenn er das nicht tut, wessen Sache ist es dann die Fassade davon zu entfernen?
Doppelte Antwort
Hallo,
wenn der Efeu bei Vertragsbeginn gepflanzt war, dann war es doch der Wille des Vermieters und nicht des Mieters. Also ist es Sache des Vermieters sich um den Efeu in Bezug auf die Fassade zu kümmern.
Anders ist es in Bezug auf den Nachbar. wenn ein Überwuchs sich einstellt, dann ist es ein Bestandteil der Gartenpflege diesen Überwuchs zurückzuschneiden.
Christian
Danke für die doppelte Anwort, aber das reicht mir noch nicht ganz.
Wenn der Eigentümer das Efeu nicht aktiv gepflanzt hat, sondern es durch einen Zaun wächst und sich auf der Fassade recht hoch ausgebreitet hat, weil der Mieter es bei der Gartenpflege nicht frühzeitig abgeschnitten hat, kann dann der Mieter wegen Unterlassung seiner Pflichten für die Sanierung der Fassade verantwortlich gemacht werden?
Danke
Moin,
ich gehe mal davon aus, dass ein Prozess (Schadenersatz wg. Fassadenschäden) verloren gehen würde.
Ungeachtet dessen, wer denn nun wann das Efeu gepflanzt, seine Entfernung unterlassen oder was auch immer getan oder nicht getan hätte.
Dass Efeu an der Fassade einen Schaden verursacht bedeutet, dass die Pflanze schon eine gewisse Größe gehabt haben muss. Diese Größe erreicht die Pflanze nicht in wenigen Wochen. Meist sind dafür einige Jahre des Wachstums erforderlich. Da ein Eigentümer auch eine gewisse Aufsichtspflicht hat, wird er sich vermutlich von einem Gericht eine nicht unerhebliche Mitschuld anrechnen lassen müssen.
Außerdem noch die ungeklärten Fragen zu den Themen:
Wer hat was wann gepflanzt
Ist das überhaupt Gartengestaltung für die der Mieter zuständig ist
und: Efeu verursacht an mängelfreien Fassaden keine Schäden. Nur an bereits vorgeschädigten Putzflächen führt Bewuchs durch Efeu zu Problemen.
Mir wäre mit Sicherheit das Risiko eines Prozesses zu groß.
vnA
Ergänzung
Hallo,
ist denn überhaupt ein Schaden eingetreten und welche Kosten sind mit dem Schaden verbundnen.
Christian
Danke für eure Antworten.
Der Efeu ist am Boden gekappt und hängt nun braun und unansehnlich an der Hausfassade.
Vielleicht könnte man das einen Schaden nennen.
Sollte der Eigentümer entscheiden, dass diese Reste entfernt werden müssen. Dann wäre das ein relativer Aufwand, den der Mieter aus körperlichen Gründen nicht selbst betreiben könnte. Also würden Kosten entstehen. Außerdem hat mindestens die Farbe gelitten, wenn nicht weitere Schäden entdeckt werden. Wer muss für den Schaden dann haften?
Falls nicht der Mieter hier der „Schuldner“ ist, kann dann umgekehrt der Eigentümer in die Pflicht genommen werden die Fassade zu renovieren, was evtl. nicht nur wegen des Efeus einmal nötig wäre?
Gruß
Snois
Wo bzw. wer ist das Problem ?
Mieter
Vermieter
Nachbar
Chr.
Das Problem ist eine Frage der Sichtweise. Deshalb habe ich versucht es so objektiv wie möglich zu formulieren.
Im Grund würde ich gerne wissen ob der Vermieter den Mieter zur Sanierung der Fassade heranziehen kann weil er das Efeu nicht frühzeitig abgeschnitten hat.
Schöne Grüße
Snois
Hallo
wenn das Efeu bei Mietbeginn schon vorhanden war muss es ja jemand gepflanzt haben. Wenn der VM das war,muss der Mieter davon ausgehen, dass es vom VM so gewollt war.
War es der Vormieter kann der jetzige Mieter eigentlich dafür nicht herangezogen werden.
Gruß
Naiv oder Frech
Hallo,
Im Grund würde ich gerne wissen ob der Vermieter den Mieter
zur Sanierung der Fassade heranziehen kann weil er das Efeu
nicht frühzeitig abgeschnitten hat.
Probieren kann man es, jedoch muss man damit rechnen, das ein Anwalt diese unberechtigte Forderung abwehrt und eine Kostennote gleich mit überreicht.
Der Efeu war zu Mietbeginn da und der Mieter hat keine Klausel im Vertrag zur Efeupflege. Der Mieter hat sich in den letzten Jahren auch keine Gedanken über den Efeu gemacht, erst als der Nachbar sich diesbezüglich in Spiel gebracht hat.
Christian
Faul und Geizig
Moin,
Probieren kann man es, jedoch muss man damit rechnen, das ein
Anwalt diese unberechtigte Forderung abwehrt und eine
Kostennote gleich mit überreicht.
Ich kann mir vorstellen, dass der Eigentümer es doch wenigstens versucht. Denn er kümmert sich um gar nichts und wenn mal was ist, dann versucht er alles auf die Mieter abzuwälzen und die tun schon so einiges, einfach nur weil sie gern ein schönes Zuhause haben möchten. Aber ich denke, es gibt Grenzen.
Danke also für die Antworten!
Herzlichen Gruß
Snois