Entfernung einer tragenden Wand

Ich würde gerne in meiner Eigentumswohnungen eine tragende Wand entfernen. Muß ich dabei außer dem statischen Gutachten noch irgendetwas beachten? Muß z. B. die Eigentumsgemeinschaft informiert werden?

Schon jetzt vielen Dank für die Antworten!
Stefan

Hallo !

Das Einzige, was Du bei der Entfernung einer tragenden Wand beachten mußt: Du mußt Dich vorher entfernen!
Gruß Max

Besser kann man’s gar nicht sagen

Das Einzige, was Du bei der Entfernung einer tragenden Wand
beachten mußt: Du mußt Dich vorher entfernen!
Gruß Max


Scheiß-Statik aber auch!

*kicher*
Hallo Max,

und außerdem sollte bedacht werden, daß die Wohnung dann wahrscheinlich etwas niedriger wird, gell?

Da hat doch tatsächlich vor fast 10 Jahren ein Berliner Zahnarzt seine Wohnung renoviert und dabei tragende Wände rausgeruppt, woraufhin das ganze Haus abgerissen werden mußte…

Köstlich amüsierte Grüße

Tessa

hallo stefan,

lieber vorher fragen als nachher klagen.

mfg

kunde3

Hi,

als erstes mal den rechtlichen Aspekt: Bei einer Eigentumswohnung sind die tragenden Wände Gemeinschaftseigentum, d.h. du benötigst einen einstimmigen positiven Beschluß der Gemeinschaft.

Dieser ist natürlich nur zu bekommen, wenn du die komplette Statik vorlegst mit allen Maßnahmen, die die Baufirma vornimmt, um die Wand statisch zu ersetzen.

Dir ist schon klar, dass das eine teure Sache wird? Mit selbermachen ist da nämlich nicht viel. Alleine die Abstützungen… Zudem: in den meisten Fällen wird statt der Wand dann so etwas schmuckes wie ein wenig graziler Doppel-T-Träger eingezogen. Auch wenn du den nachher verkleidest, sehen wird man ihn immer.

Gruß
Stefan

Auf jeden Fall muss die Eigentümergemeinschaft dazu beschließen, da es sich um Gemeinschaftseigentum handelt. Ansonsten könnte irgendjemand irgendwann Rückbau verlangen.
Falls die Eigentümergemeinschaft dem nicht zustimmt, bzw. ein Einzelner einen Mehrheitsbeschluss anficht, musst du dir die Zustimmung vor Gericht holen.
Dazu musst du nachweisen, dass die anderen Eigentümern keinerlei Nachteile erfahren.

In Berlin benötigt man in einigen Bezirken die Genehmigung vom Bauamt.
Falls der Abriß in Nähe eines Schornsteins passiert, ist die Zustimmung des Schornsteinfegers erforderlich.

Ganze tragende Wände wegzuhauen ist sicherlich in diesem Zusammenhang sehr problematisch, aber Durchgänge in Türbreite durch tragende Wände zu schaffen - wurde in meiner Eigentumsanlage gerichtlich erstritten.

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