Liebe/-r Experte/-in,
wir wohnen in einer Anlage mit 78 Eigentumswohnungen, die von einer Firma verwaltet wird. An der Fassade sind schwarze Platten angebracht, die nachgewiesenermaßen asbesthaltig sind. Leider konnte, bevor die Asbesthaltigkeit bekannt war, nicht erreicht werden, dass alle Eigentümer einer Entfernung zustimmten.
Gibt es eine Möglichkeit, dass die Platten entfernt werden müssen, weil sie asbesthaltig sind? Falls nein: Mit welchen Argumenten könnte man die Eigentümer überzeugen, die die Platten nicht entfernen lassen wollen?
Besten Dank!
Sollte es gesundheitsschädlich sein über eine behördliche Anweisung kann ich mir vorstellen.
Die anderen eigentümer bekomen sie vielleicht damit überzeugt das sie nur ein teil der kosten tragen brauchen.
Mfg
Leider erst heute :
ich würde auf die gesundheitsgefährdende Karte setzen
und mich beim Bauamt, Umweltamt etc. erkundigen
wie die Rechtslage ist.
Danach kann man weitere Entscheidungen treffen.
Sollte es keine Entfernungspflicht geben,
ist man auf die Vernunft der anderen angewiesen.
Grüße
Aira92