Entfernung von Asbestplatten einfordern

Hallo liebe Rechtsexperten,

ich wollte heute mal nachfragen, welche Möglichkeiten in folgendem Beispiel auf gerichtlichem Wege einklagbar wären;

In einer Wohnanlage stehen mehrere Mehrfamilienhäuser, die auf ihrer Westseite (und nur dort) mit Asbestplatten verkleidet sind.
Gemäß Wikipedia ist das verbauen von Asbest seit 1993 verboten. Dementsprechend alt sind diese Platten.
Nun bröckelt die Farbschicht über den Asbestplatten langsam ab und einige Bewohner (Mieter und Eigentümer) befürchten, dass zu viel Krebseregende Asbestsubstanz in die Luft und damit in die Atemwege gelangen könnte.
Natürlich ist das Abmontieren und entsorgen nicht gerade billig… Deswegen ist fraglich, ob die Platten aus freien Stücken abgetragen werden, da ja hier ein Mehrheitsbeschluss nötig ist.
Ausserdem wohnt ja nur die Hälfte Fenster an Asbestplatte und auch wenn für alle anderen genauso Gesundheitsgefährdung besteht wird es vielleicht vielen egal sein.

Deswegen wollte ich fragen, was in diesem Beispiel rechtlich möglich wäre umzusetzen.
Kann man beispielsweise erklagen, dass die Platten abgenommen werden müssen oder könnte man wenigstens eine versiegelnde Maßnahme bewirken?
Immerhin besteht hier ein hohes Gesundheitsrisiko…

Vielen Dank für alle Antworten
MunichFreak

Hallo,

dazu müsste man die Rechtsstellung des Anspruchsstellers gegenüber dem Hauseigentümer/Eigentümergemeinschaft kennen. Ist er

a) Nachbar
b) Mieter
c) Miteigentümer der WEG
d) Hinz
e) Kunz?

VG
EK

Hallo auch :smile:

dazu müsste man die Rechtsstellung des Anspruchsstellers
gegenüber dem Hauseigentümer/Eigentümergemeinschaft kennen.

macht das einen großen Unterschied?

Er ist in diesem Beispiel

c) Miteigentümer der WEG

Viele Grüße
Munich

Nachforschung
Hallo,

In einer Wohnanlage stehen mehrere Mehrfamilienhäuser, die auf
ihrer Westseite (und nur dort) mit Asbestplatten verkleidet
sind.

Bist Du Dir sicher, dass dies Asbest ist?

Gemäß Wikipedia ist das verbauen von Asbest seit 1993
verboten. Dementsprechend alt sind diese Platten.

kein geeigneter Rückschluss

Nun bröckelt die Farbschicht über den Asbestplatten langsam ab
und einige Bewohner (Mieter und Eigentümer) befürchten, dass
zu viel Krebseregende Asbestsubstanz in die Luft und damit in
die Atemwege gelangen könnte.

Eine Befürchtung reicht nicht aus. Hier würde ich einen Untersuchung durch ein Fachmann machen lassen. Es müssen mindestens ein Stoff der nachfolgenden Aufzählng vorhanden sein:

Aktinolith, Amosit, Anthophyllit, Chrysotil, Krokydolith, Tremolit

um von einer Asbestgefährung zu sprechen.

Wende Dich an an das Umweltinstitut München Telefon (089) 30 77 49-0 oder an die LGA Nürnberg Tel. (0911) 655-50. Die beraten Dich.

Christian

Hallo Christian,

Bist Du Dir sicher, dass dies Asbest ist?

ja, das ist sicher.

Gemäß Wikipedia ist das verbauen von Asbest seit 1993
verboten. Dementsprechend alt sind diese Platten.

kein geeigneter Rückschluss

nunja… wir sind im Rechtsbrett und da darf ich afaik nicht zu genau schildern. Dennoch darfst Du davon ausgehen, dass die Platten alt sind.

Nun bröckelt die Farbschicht über den Asbestplatten langsam ab
und einige Bewohner (Mieter und Eigentümer) befürchten, dass
zu viel Krebseregende Asbestsubstanz in die Luft und damit in
die Atemwege gelangen könnte.

Eine Befürchtung reicht nicht aus. Hier würde ich einen
Untersuchung durch ein Fachmann machen lassen. Es müssen
mindestens ein Stoff der nachfolgenden Aufzählng vorhanden
sein:
Aktinolith, Amosit, Anthophyllit, Chrysotil, Krokydolith,
Tremolit

hmhm… aber ganz billig wird das vermutlich nicht :-/

um von einer Asbestgefährung zu sprechen.

Wende Dich an an das Umweltinstitut München Telefon (089) 30
77 49-0 oder an die LGA Nürnberg Tel. (0911) 655-50. Die
beraten Dich.

vielen Dank.
Das ist ein sehr guter Tipp*! :smile:

Munich

Bist Du Dir sicher, dass dies Asbest ist?

ja, das ist sicher.

Hallo Munich,
ich vermute, dass da eher Eternit verbaut wurde http://de.wikipedia.org/wiki/Faserzement. Das wäre dann ein Verbundwerkstoff mit Asbestanteil, aber kein Asbest, wie du es beschreibst.
Grüße
Ulf

Hallo liebe Rechtsexperten,

Moin,

In einer Wohnanlage stehen mehrere Mehrfamilienhäuser, die auf
ihrer Westseite (und nur dort) mit Asbestplatten verkleidet
sind.

wie schon geschrieben vermutlich Asbestzementplatten

Gemäß Wikipedia ist das verbauen von Asbest seit 1993
verboten. Dementsprechend alt sind diese Platten.

Das Verbauen, Ver- und Bearbeiten, Beschichten, etc, aber nicht der Bestand.

Nun bröckelt die Farbschicht über den Asbestplatten langsam ab
und einige Bewohner (Mieter und Eigentümer) befürchten, dass
zu viel Krebseregende Asbestsubstanz in die Luft und damit in
die Atemwege gelangen könnte.

Es könnte auch sein, dass keinerlei krebserregende Fasern in die Luft kommen, da zementgebundene Fasern nur bedingt lungengängig sind. (Ja, klar, schon eine einzelne Faser kann die Falsche sein)

Natürlich ist das Abmontieren und entsorgen nicht gerade
billig… Deswegen ist fraglich, ob die Platten aus freien
Stücken abgetragen werden, da ja hier ein Mehrheitsbeschluss
nötig ist.
Ausserdem wohnt ja nur die Hälfte Fenster an Asbestplatte und
auch wenn für alle anderen genauso Gesundheitsgefährdung
besteht wird es vielleicht vielen egal sein.

http://bundesrecht.juris.de/woeigg/__22.html

Deswegen wollte ich fragen, was in diesem Beispiel rechtlich
möglich wäre umzusetzen.

Alles bei Zustimmung, nichts bei fehlender Zustimmung.

Kann man beispielsweise erklagen, dass die Platten abgenommen
werden müssen

Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand.

oder könnte man wenigstens eine versiegelnde
Maßnahme bewirken?

Beschichtung asbesthaltiger Materialien ist verboten.

Immerhin besteht hier ein hohes Gesundheitsrisiko…

Das sehe ich nicht so.

Vielen Dank für alle Antworten

Bitte

MunichFreak

vnA