Hallo liebe Rechtsexperten,
ich wollte heute mal nachfragen, welche Möglichkeiten in folgendem Beispiel auf gerichtlichem Wege einklagbar wären;
In einer Wohnanlage stehen mehrere Mehrfamilienhäuser, die auf ihrer Westseite (und nur dort) mit Asbestplatten verkleidet sind.
Gemäß Wikipedia ist das verbauen von Asbest seit 1993 verboten. Dementsprechend alt sind diese Platten.
Nun bröckelt die Farbschicht über den Asbestplatten langsam ab und einige Bewohner (Mieter und Eigentümer) befürchten, dass zu viel Krebseregende Asbestsubstanz in die Luft und damit in die Atemwege gelangen könnte.
Natürlich ist das Abmontieren und entsorgen nicht gerade billig… Deswegen ist fraglich, ob die Platten aus freien Stücken abgetragen werden, da ja hier ein Mehrheitsbeschluss nötig ist.
Ausserdem wohnt ja nur die Hälfte Fenster an Asbestplatte und auch wenn für alle anderen genauso Gesundheitsgefährdung besteht wird es vielleicht vielen egal sein.
Deswegen wollte ich fragen, was in diesem Beispiel rechtlich möglich wäre umzusetzen.
Kann man beispielsweise erklagen, dass die Platten abgenommen werden müssen oder könnte man wenigstens eine versiegelnde Maßnahme bewirken?
Immerhin besteht hier ein hohes Gesundheitsrisiko…
Vielen Dank für alle Antworten
MunichFreak
