Entfernung von Dachüberständen

Unser Nachbar hat vor ca. 30 Jahren sein Gebäude auf unserer Grundstücksgrenze errichtet(die Wand steht im übrigen 18 cm drüber). Nun wollen wir direkt daran bauen. Sein DV ragt ca. 50 cm darüber. Der Nachbar verlangt im Gegenzug einer Einigung-wobei es sich um eine Übernahme einer Abstanssfläche zu seinen Lasten geht, dass wir uns an den Rückbaukosten (mehrere Tausend €) beteiligen. Müssen wir das akzeptieren? Bzw. wenn wir auf die Übernahme der Abstandsfläche verzichten,muss er dann den Rückbau seines Überbaus ganz bezahlen?
Verjährung,Duldung …, dass alles ist sehr undurchsichtig.Grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz sind wohl schwer nachzuweisen.Allerdings nötigen lassen wollen wir uns auch nicht. Alles hängt an der Einigung, das LA macht mitlerweile auch schon „blöd“, da der Bauantrag seit 5 Monaten auf dem Landratsamt liegt.

wie wurde denn vor 30 Jahren das Bauvorhaben von der Baubehörde genehmigt ?
Dies müsste ín den Bauplänen ersichtlich sein.

Neid auf Griechenland!
Hallo,

auch nicht. Alles hängt an der Einigung, das LA macht
mitlerweile auch schon „blöd“, da der Bauantrag seit 5 Monaten
auf dem Landratsamt liegt.

5 Monate, bei einer Behörde? Die spielen von früh bis spät Beamtenmikado, da kann das schon mal dauern, bis man einen Antrag bearbeitet. Außerdem (und darauf kannst du getrost einen Hunnie verwetten): der zuständige Mitarbeiter ist wegen Burnout langfristig krankgeschrieben, danach macht er (wegen Burnout) eine Kur, dann tritt er erstmal seinen aufgeschobenen Resturlaub an (nach den krankheits-und kurbedingten Ausfallzeiten haben sich leider 62 Tage aufgestaut, der Personalrat besteht darauf, dass diese abzubauen sind!), danach muss er erstmal in einer anderen Abteilung aushelfen und dann geht er in Rente Pension. Auf Landratsämtern passiert so manches, nur gearbeitet wird da eigentlich nie.

Bei Behördengängen beneiden wir die Griechen. Die stecken dem Sachbearbeiter ein bisschen Trinkgeld zu, und schon klappt es…

Darauf ein Gurgleurp!

Guten Tag,
im Prinzip hast du Recht. Allerdings liegt es in diesem Fall bei uns bzw. am dämlichen Nachbarn.Obwohl wir uns im Recht fühlen, wird uns vorgeworfen…"ach Sie Herr/ Frau … immer ist der … (Nachbar schuld) ",bringen sie doch mal die Einigung!
Um was es da geht, schnallen die nicht. Vielleicht um von sich abzulenken (also das vor 30 Jahren).

Nun ja sowas kenn ich,
ich hatte einen Umbau angesucht und zwischen Einreichung und Verhandlung hat
unser Nachbart sein Dach erneuert dabei isoliert und ist dabei höher geworden, er hat die Feuermauer überbaut, alles offenbar ohne ansuchen, bzw. zumindest ohne Verhandlung. Als ich das bemerkt hatte
habe ich mit ihm vereinbart dass er das Rückbauen müsse, dass zumindest nichts über mein Dach rage.
als dann 10 TAge später bei der Bauverhandlung der SV das gesehen hatte. Hat die „Verhandlungsdiktatorin“ nur gemeint was Vergangenheit ist interessiert sie nicht (es war ganz offensichtlich ganz aktuell überbaut worden). …
Auf jedenfall musste ich flache Feuerschutzbetonplatten auf meinem Dach anbringen, und angeblich sei mein Nachbar eh so nett, dass er es erlauben würde , dass die bei Ihm mitverankert würden…
Damit ist auch eine zukünftige Dachisolierung bei mir Außen nicht mehr möglich.
Kostenpunkt der Baumeisterarbeiten und komplizierter Spenglerarbeit ca. 10K€ + NAchweis dass des Nachbarn Dach nicht beeinträchtigt wird.

Dauer des Verfahrens: fast 1 JAhr + Vorbesprechungen von 4 Monaten vor der Einreichung.

OL