Entfernung von Einbauten beim Auszug

In einer Mietwohnung wurden Styroporplatten an den Decken angebracht. Der Mieter zieht nun aus und hat die Deckenplatten entfernt.

Durch das Entfernen der Platten und des Klebers hat sich teilweise die ursprünglich vorhandene Deckenfarbe mit abgelöst, mit dem Ergebnis, dass die Decken nun uneben sind.

Der Vermieter ist der Meinung, dass der Mieter die Decken nun abziehen oder neu verputzen lassen muss. Trifft das zu?

Zur Ergänzung: Es handelt sich um einen 48 Jahre alten Mietvertrag, der folgende Klauseln für den Auszug vorsieht:

  1. Der Mieter muss bei Auszug die Wohnung in den Zustand versetzen, wie er sie bezogen hat.
    2)Der Mieter hat die Räumen besenrein und ungezieferfrei zu übergeben.

Ich bedanke mich für alle Hinweise, insbesondere solche, die auf einschlägige Urteile verweisen. Vielen Dank!

Hallo !

Und offensichtlich hat man die Wohnung doch ohne Styropordeckenplatten gemietet.
Und die Decke war sicherlich besser wie jetzt nach Demontage ?

Das hat ja nichts mit Renovierungsfristen/Schlussrenovierung zu tun,hier gehts doch um die Beschädigung der Mietsache.

Also,da wird man nicht drumherum kommen,Decke zu spachteln um die Ungleichheiten auszugleichen,schleifen und streichen.

MfG
duck313

Der Standpunkt ist nachvollziehbar. Danke für die Stellungnahme.