In einer Mietwohnung wurden Styroporplatten an den Decken angebracht. Der Mieter zieht nun aus und hat die Deckenplatten entfernt.
Durch das Entfernen der Platten und des Klebers hat sich teilweise die ursprünglich vorhandene Deckenfarbe mit abgelöst, mit dem Ergebnis, dass die Decken nun uneben sind.
Der Vermieter ist der Meinung, dass der Mieter die Decken nun abziehen oder neu verputzen lassen muss. Trifft das zu?
Zur Ergänzung: Es handelt sich um einen 48 Jahre alten Mietvertrag, der folgende Klauseln für den Auszug vorsieht:
- Der Mieter muss bei Auszug die Wohnung in den Zustand versetzen, wie er sie bezogen hat.
2)Der Mieter hat die Räumen besenrein und ungezieferfrei zu übergeben.
Ich bedanke mich für alle Hinweise, insbesondere solche, die auf einschlägige Urteile verweisen. Vielen Dank!