Im Mietvertrag wurde nur allgemein festgehalten, dass der dazugehörige Garten gepflegt werden soll. Um die Terasse und den Garten „blickfest“ zu machen, wurden Klebefolien in weiß und eine in schönem Dekor am Carport angebracht. Kann der Vermieter bei Auszug die Entfernung verlangen und mit Kautionsabzug drohen?
OT
Um die Terasse und den Garten „blickfest“ zu machen, wurden Klebefolien in weiß und eine in schönem Dekor am Carport angebracht. Kann der Vermieter bei Auszug die Entfernung verlangen und mit Kautionsabzug drohen?
Ich als Vermieter würde es verlangen (ich finde Klebefolien schrecklich) …
Hallo!
„blickfest“ ?
Wo um Himmelswillen hat man den Folien angeklebt ? Als Dekoration oder als Sichtschutz ?
Egal, das muss weg. Eigentlich braucht man kaum auf Aufforderung warten, gleich abziehen und hoffen,die Klebereste hinterlassen keine Spuren.
Oder willst Du es ernsthaft als „Pflege des Garten“ ansehen. Damit ist z.B. rasenmähen und Pflege der angelegten Beete gemeint. Da darf man auch eigene Pflanzen einsetzen und auch drinlassen.
MfG
duck313
Die Wohnung sollte so zurückgegeben werden, wie sie vorher war, als sie angemietet wurde. Sehr hilfreich sind entspeechende Übergabeprotokolle… Eines beim Einzug und eines beim Auszug. So kann man genau sehen für was der Mieter verantwortlich und für was nicht.