tatsächliche Entfernung ist entscheidend
Hi !
Grundsatz: es ist die tatsächliche Entfernung zu Grunde zu legen.
Da man dem Finanzamt aber nicht zumuten kann, bei jeder einzelnen Steuererklärung die anzusetzende Strecke tatsächlich zu überprüfen, wird sich des Hilfsmittels des Routenplaners bedient. Diese Routenplaner funktionieren unterschiedlich genau und geben daher in aller Regel auch nicht die „tatsächliche“ Entfernung, sondern lediglich eine „geschätze/fiktive“ Entfernung an.
Es bleibt somit nicht die Frage „Welcher Routenplaner kann besser schätzen?“ sondern die Frage „Wie lang ist die Entfernung tatsächlich?“ Hier muss jetzt mit tatsächlichen Mitteln (geeichter Kilometerzähler im Auto, Kilomterzähler am Fahrrad, Schrittzähler) Beweis/Gegenbeweis angetreten werden.
Es sollte sich aber auch gefragt werden, welche finanzielle Auswirkung sich hier tatsächlich ergibt. Denn wenn man sehr großzügig rechnet und eine 7-Tage-Arbeitswoche annimmt und lediglich einen Urlaub von 24 Werktagen, dann sind wir bei 340 Fahrten im Jahr zur Arbeit. Aus der Differenz des einen Kilometers ergäbe sich also ein unterschiedlicher Ansatz von 340 km. Multipliziert mit der Entfernungspauschale von derzeit € 0,30 ergibt sich bei den Werbungskosten eine Differenz von € 102,00. Selbst bei einem Spitzensteuersatz von derzeit 45% reden wir hier über eine Mehr-/Minderbelastung von € 45,00 pro Jahr.
Lohnen sich also diese maximal € 45,00 pro Jahr (bei 220 Tagen und einem Steuersatz von 25% übrigens nur noch € 16,50), um die Kosten der Beweisführung zu tragen?
BARUL76
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