wer ist eigentlich für die Entfernung eines Wespennests zuständig, Mieter oder Vermieter? Nehmen wir mal an, dass unter einem Rolladenkasten ein Wespennest ist und so immer mehrere Wespen durch die Wohnung schwirren. Der Mieter ist allergisch gegen Wespenstiche. Außerdem kann dadurch der Rolladen nicht mehr verwendet werden.
Wer muss die Beseitigung organisieren? Wer muss die Beseitigung zahlen? Und falls der Vermieter zuständig ist: gibt es eine Frist die man ihm setzen kann zur Beseitigung (wegen der Allergie wäre es ja dringlich)?
Wer muss die Beseitigung organisieren? Wer muss die
Beseitigung zahlen? Und falls der Vermieter zuständig ist:
gibt es eine Frist die man ihm setzen kann zur Beseitigung
(wegen der Allergie wäre es ja dringlich)?
Alles gem. § 535 BGB eindeutig Vermieter. Fristsetzung und Ersatzvornahme gem. 536a Abs. 2 BGB, ich würde mal sagen 1 Woche…
danke für die schnelle Antwort.
Was wäre zu tun wenn der Vermieter keine Veranlassung sieht etwas zu tun weil das Wespennest ja ausserhalb der Wohnung sei?
Nachweisbares Schreiben mit Mängelmeldung, Fristsetzung und Ablehnungsandrohung, nach Fristablauf selbst ausführen lassen und Kosten mit der Miete verrechnen…
Dankeschön
Gilt eine E-mail eigentlich als nachweisbares Schriftstück zur Mängelerfassung oder muss es ein Brief per Einschreiben sein (wo man sich dann wieder über den Inhalt streiten kann…)
Deine Ratschläge sollten aber schon mit Vorsicht umgesetzt werden. Einem unbedarften fiktiven Mieter sei doch eher geraten sich einer rechtskundigen Person zu versichern, bevor Sach- oder Formfehler gemacht werden, die letztendlich die Kostenerstattung durch den Mieter mit sich bringen.
Wenn überhaupt erst dann, das geht aber auch ohne Anwalt, denn sonst gibt es Streit über die Übernahme der Anwaltskosten, und da ist die Rechtslage nicht so eindeutig…