Entfernung Wespennest

Hallo liebe Wissende,

wer ist eigentlich für die Entfernung eines Wespennests zuständig, Mieter oder Vermieter? Nehmen wir mal an, dass unter einem Rolladenkasten ein Wespennest ist und so immer mehrere Wespen durch die Wohnung schwirren. Der Mieter ist allergisch gegen Wespenstiche. Außerdem kann dadurch der Rolladen nicht mehr verwendet werden.

Wer muss die Beseitigung organisieren? Wer muss die Beseitigung zahlen? Und falls der Vermieter zuständig ist: gibt es eine Frist die man ihm setzen kann zur Beseitigung (wegen der Allergie wäre es ja dringlich)?

Quellen dazu wären nett.

Danke im voraus
Jessica

Wer muss die Beseitigung organisieren? Wer muss die
Beseitigung zahlen? Und falls der Vermieter zuständig ist:
gibt es eine Frist die man ihm setzen kann zur Beseitigung
(wegen der Allergie wäre es ja dringlich)?

Alles gem. § 535 BGB eindeutig Vermieter. Fristsetzung und Ersatzvornahme gem. 536a Abs. 2 BGB, ich würde mal sagen 1 Woche…

Hallo,

danke für die schnelle Antwort.
Was wäre zu tun wenn der Vermieter keine Veranlassung sieht etwas zu tun weil das Wespennest ja ausserhalb der Wohnung sei?

Grüße
Jessica

Nachweisbares Schreiben mit Mängelmeldung, Fristsetzung und Ablehnungsandrohung, nach Fristablauf selbst ausführen lassen und Kosten mit der Miete verrechnen…

Dankeschön :smile:
Gilt eine E-mail eigentlich als nachweisbares Schriftstück zur Mängelerfassung oder muss es ein Brief per Einschreiben sein (wo man sich dann wieder über den Inhalt streiten kann…)

Deine Ratschläge sollten aber schon mit Vorsicht umgesetzt werden. Einem unbedarften fiktiven Mieter sei doch eher geraten sich einer rechtskundigen Person zu versichern, bevor Sach- oder Formfehler gemacht werden, die letztendlich die Kostenerstattung durch den Mieter mit sich bringen.

vnA

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Hallo,

sollte der fiktive Mieter sofort zum Anwalt oder erst wenn er selber den Schaden angezeigt hat und der Vermieter ablehnt?

Grüße
Jessica

Der Zugang einer E-Mail ist nicht rechtssicher nachweisbar…

Wenn überhaupt erst dann, das geht aber auch ohne Anwalt, denn sonst gibt es Streit über die Übernahme der Anwaltskosten, und da ist die Rechtslage nicht so eindeutig…

Gilt das auch wenn die Zusatzoption „Empfangsbestätigung anfordern“?

Jep, auch dann…

Das ist korrekt, da dies aber ohnehin alles nur fiktiv ist, gehe ich auf Formalien, die nur in der Praxis Relevanz haben, nicht weiter ein…

Der Zugang einer E-Mail ist nicht rechtssicher nachweisbar…

… ist aber durchaus schon vor Gericht anerkannt worden.