Ich weiß dass es genügend Threads über dieses Thema gab, aber ihc habe noch keine aussagekräftige Antwort gefunden.
Situation: Frau L. ist bei einem deutschlandweiten Lebensmitteldiskount angestellt. Arbeitsvertrag weist keinen genauen Tätigkeitsort aus. Letzten Arbeitsstellen waren immer im Umkreis von ca. 0,5-1h Fahrtzeit. Jetzt ist Frau L. im Babyjahr. Wenn Frau L. jetzt wieder zurückkommt, darf Sie dann in jedem Ort eingesetzt werden oder gibt es eine gewisse Obergrenze der Entfernung zum Heimatort?
Hallo
gibt es eine gewisse
Obergrenze der Entfernung zum Heimatort?
Die „Obergrenze“ ergibt sich aus den vertraglichen Vereinbarungen zum Thema Arbeitsort des AN. Soweit die Versetzung alleine dem Direktionsrecht des AG unterliegt, kann er nach billigem Ermessen auch andere Arbeitsorte in beliebiger Entfernung zuweisen. Nach der Elternzeit unterliegt der AN allerdings noch für einen nicht konkret bezifferten Zeitraum einem besonderen nicht genau definierten Schutz hinsichtlich einschneidender Änderungen der Arbeitsbedingungen. Aufgrund der „Schwammigkeit“ dieses Schutzes im Hinblick auf den konkreten Einzelfall sollte frühzeitig bei Bedarf durch fachanwaltlich Beratung vor Ort geprüft werden, inwieweit die Änderung billigem Ermessen entspricht.
Gruß,
LeoLo