Entfernungen und Höhen von Städten u.a

Hallo zusammen!

Kennt bestimmt jeder: Angabe an der Autobahn, wie weit es noch bis zum Zielort ist. Nur irgendwie habe ich damit ein Problem: das ist nicht die Angabe bis zum nächstgelegenen Ortsschild!
Beispiel: Schild „15 km“ - ca 2 - 3 km nach dem Schild kommt die Ausfahrt und einige 100m später das Ortsschild.
Wie wird die Entfernung angegeben? Bis zum Verwaltungssitz (z.B. Rathaus)? Oder was wollten die mir mit den „15 km“ erzählen?

Dazu auch passend: für welchen Punkt gebe ich die Höhe eines Ortes an? Bei Bergspitzen ist das ja einfach, aber wie sieht’s bei Flächen aus? Beispiel: Nürnberg liegt meines Wissens auf einer Höhe von 352m. Messen die oben auf dem Burgberg oder im Pegnitztal? Ist das ein Mittelwert? Oder die Höhe des Verwaltungssitzes?

Wer weiss was?
peherr

Hallo,

es gibt in jeder Stadt einen Punkt, auf den sich alle Angaben beziehen, bei einer kleinen mittelalterlich aufgebauten Stadt ist das idealerweise der Marktplatz, an dem Kirche und Rathaus stehen, und an dem sich sowieso alle Strassen kreuzen.

Leider ist das nicht immer so eindeutig, aber wer das im Zweifelsfall verbindlich festlegt, kann ich dir auch nicht sagen - ich vermute mal, das Landesvermessungsamt. Irgendeine Stelle auf dem Rathaus sollte das aber eigentlich wissen (zumindest für die eigene Stadt).

Die Angaben auf Wegweisern sind zwar amtlich, ich persönlich glaube aber nicht (auch aus Erfahrung), dass alle einer kartographischen Überprüfung standhalten würden.

Gruss Reinhard

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo peherr,
hallo Reinhard,

ert nach mehrmaligem Lesen begann es bei mir zu klickern -
Entfernungen…Landesvermessungsamt…Verwaltungssitz …

Katasterämter führen für ihren Bereich Entfernungskarten.
Bei den Landesvermessungsämtern ist der Begriff z.T. getilgt (wie der Begriff ‚Landesvermessungamt‘) und es gibt Verkehrswegekarten.

Ein Kollege half mir mit dem Hinweis auf eine ‚Verordnung über die Bestimmung von drei Ortsmittelpunkten‘ auf die Sprünge. Das alte Güterkraftverkehrsgesetz (Fassung 1994) ermächtigte Landesbehörden, die Ortsmittelpunkte festzulegen. Das muss so in den 60er Jahren seitens der Verwaltungen geschehen sein, s.
http://www2.stmf.bayern.de/imperia/md/content/stmf/b…
Im neuen Güter…G von 1998 finde ich davon keine Spur. Auch von einem Ortsmittenverzeichnis keine Spur. Erst mit dem Einzug digitalisierter Karten findet man dann Software, die mit zigtausend Ortsmittelpunkten prahlt, z.B.
http://www.killetsoft.de/topowin.htm
oder mit dem amtlichen digitalen Kartenwerk tauchen Infos auf
http://www.atkis.de/metainfo/metainfo.meta_start_dat…
Schau Dir mal die Preise an :frowning:

Großflächige Kommunen haben aus welchen rechtlichen Gründen auch immer z.T. mehr als einen Mittelpunkt festgelegt
http://www.landesregierung-sh.de/landesrecht/B9241-1…
Die Angaben erfolgten immerhin in Gauß-Krüger-Koordinaten oder auch in geographischen K.!

Tja, die Höhen. Man wird sie aus TopKarten entnommen haben.

In einigen Ländern gibt es Straßennetzknotenkarten online, deren Kilometrierung man mühsam abzählen müßte.
http://www.ls.brandenburg.de/nkkarte/
Auskünfte kosteten pro Entfernungsauskunft und pro km Gebühren. Abschreckend hohe Gebühren. Ich enthalte mich einen Wert zu nennen, da der von Land zu Land schwanken wird.

Grüße Roland

1 Like